Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Off Topic: Rundfunkstaatsvertrag § 9 / Staatlich verordnete Spitzelei

Kritiker, Friday, 12.08.2011, 13:08 (vor 5251 Tagen) @ sonnenlilie

Ich habe ja grundsätzlich nichts dagegen, mit einer gebührenfinanzierten
Grundversorgung auch qualitativ gute TV- und Radio-Programme anzubieten,
ohne dass dabei zu sehr auf die Quote geachtet werden muss.

Doch, genau dagegen habe ich was, einmal stimmt die Qualität nicht und zum anderen monierst Du ja selbst die Zustände die daraus resultieren.

Sollen die meinetwegen ihr Staatsfernsehen machen, aber es auch so nennen.

Das Geld könnte man auch anders eintreiben. Nämlich einer pauschalen
Steuer für alle Arbeitnehmer. Das schafft das Bürokratiemonster GEZ ab
und spart Kosten. Mit einem Freibetrag ließe sich darüber hinaus der
Geldbeutel von Geringverdienern automatisch schonen.

Genau das war aber nach dem WKII eben nicht vorgesehen, das "Staatsfernsehen" sollte unabhängig sein, nach dem Vorbild der BBC.

Damit ist D. und UK so ziemlich alleine in der Welt.

Medien sollten frei sein, der Staat hat sich mit Zwängen rauszuhalten, der kann gerne sein eignes Programm fahren, mich aber damit in Ruhe lassen.

Der ÖR(F) gehört in der jetzigen Foirm komplett abgeschafft.


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