Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Der Begriff "Mutter" muss abgeschafft werden! Ab jetzt heißt es "VerwalterIn"!

Bina, Burg Hohenzollern, Thursday, 11.08.2011, 20:59 (vor 5252 Tagen)

Mit der Auferlegung von gerichtlichen Massnahmen wie z. B. eine Umgangsregelung wird ein Verwaltungsakt vollzogen. Dem Kind werden Regeln auferlegt, die durch Dritte vorgegeben und ggf. kontrolliert werden. Der Tagesablauf eines Kindes ist ab diesem Tage geregelt und es hat keinen eigenen Willen zu haben. Es wird verwaltet. Da bekanntlich die bisherige Mutter laut herrschender Meinung die Hauptlast der Betreuung trägt, ist sie somit die Verwalterin des Kindes. Dem Verhalten in Sachen Kindesentzug und Umgangsboykott kommt der Begriff der Verwalterung ja auch emotional am nächsten. Eine richtige Mutter würde soetwas ihrem Kind niemals antun, einer Verwalterin ist das egal, die sieht nur ihren eigenen Vorteil.

Eure

Bina von Bamb


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