Die verbotene Frage nach dem Vater
Reinecke54, Tuesday, 09.08.2011, 16:35 (vor 5254 Tagen)
Anscheinend dürfen frauen keinen pränatalen vaterschaftstest machen.
In der SZ.
Da wird ordentlich über die armen frauen gejammert, die sich nicht klarheit verschaffen können, z.b.:
Dieser Absatz verstößt in den Augen der Strafrechtlerin Frommel gegen die Europäische Menschenrechtskonvention und das Recht auf reproduktive Freiheit. "Ich halte ein solches Informationsverbot für evident rechtswidrig", sagt sie. "Frauen müssen schließlich schon vor der Geburt und nicht erst danach familienplanend tätig sein."
Hmm,sieht die gute Frommel das gleich problem auch bei männern, die auch keinen vaterschaftstest machen dürfen?
Die verbotene Frage nach dem Vater
Wolfgang A. Gogolin
, Hamburg, Tuesday, 09.08.2011, 18:12 (vor 5254 Tagen) @ Reinecke54
Erzwungene Vaterschaftstests verletzen ohnehin das Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Mannes.
Viele Grüße
Wolfgang
Ich wüsste da eine Lösung für die armen Frauen
Logan, Tuesday, 09.08.2011, 18:20 (vor 5254 Tagen) @ Reinecke54
Nicht Fremdgehen,so einfach ist das.
Wie soll das gehen ?
tomtom2
, Tuesday, 09.08.2011, 18:54 (vor 5254 Tagen) @ Logan
..wenn der ehemalige alpha betaisiert oder gepudelt ist und die Hormone
sprudeln ? 
Brüller: "Es kann sich keine Frau mehr leisten, einem Mann ein Kind unterzuschieben" (kt)
vt, Tuesday, 09.08.2011, 18:58 (vor 5254 Tagen) @ Reinecke54
- kein Text -
Brüller: "Es kann sich keine Frau mehr leisten, einem Mann ein Kind unterzuschieben"
Männerrechtler, Tuesday, 09.08.2011, 19:06 (vor 5254 Tagen) @ vt
In Wirklichkeit wird es auch darum gehen, dass gerade abgetrieben wird, wenn sich herausstellt, dass der Vater der zwar sehr schön solariumgebräunte aber leider völlig mittellose Südländer ist und er möglicherweise mangels konkreter Daten nicht einmal mehr greifbar ist, so dass frau aus dem gemachten Ehenest mit ihrem Bastard herauszufliegen droht.
Brüller: "Es kann sich keine Frau mehr leisten, einem Mann ein Kind unterzuschieben"
Derkan, Tuesday, 09.08.2011, 20:35 (vor 5254 Tagen) @ Männerrechtler
solariumgebräunte aber leider völlig mittellose Südländer
Meinst du diesen Südländer HIER?
Brüller: "Es kann sich keine Frau mehr leisten, einem Mann ein Kind unterzuschieben"
Männerrechtler, Tuesday, 09.08.2011, 20:57 (vor 5254 Tagen) @ Derkan
Nein, natürlich nicht, wie du auch weißt.
Ich habe auch nichts gegen Südländer, sondern wollte einfach nur ein plakatives, griffiges Bild abliefern unter welchen Umständen eine Frau gerade eine Abtreibung würde haben wollen. Und dafür muss sie natürlich rechtzeitig erfahren, ob das Kind von ihrem Mann oder vom Ramazotti-Italiener oder gar von Arno Dübel ist.
Na hoffentlich!
Max Aram, Tuesday, 09.08.2011, 19:10 (vor 5254 Tagen) @ vt
Wie aber soll das gehen, wenn unklar ist, welcher Mann Vater wird? Und wie soll sich die Frau für einen Mann entscheiden, wenn sie eben keinem sein Kind entziehen und auch keinem ein Kuckuckskind unterschieben will, was schließlich für alle Beteiligten eine Lebenslüge bedeuten würde? "Die Frau muss schlicht aus lebenspraktischen Gründen wissen, wer der Vater ihres Kindes ist", sagt Monika Frommel. Andernfalls werde sie handlungsunfähig. Und Vaterschaft an sich, betont sie, sei schließlich keine Diskriminierung, die zu verhindern der eigentliche Zweck des Gendiagnostikgesetzes ist.
Na sowas, erst mit einem anderen in die Kiste springen und hinterher die ach so anständige spielen wollen? Der fettgedruckte Satz hat eindeutig zu viele Wenns.
Und schnell die Zwecke der Gesetze plötzlich umgedeutet werden, wenn der gesetzlich verankerte Verschleierungsversuch zum Bumerang wird.
Naja, wir wissen, wie das ganze endet: Die Tests werden der Frau wieder zugelassen, den Männern bleiben sie verboten.
Na hoffentlich!
Logan, Tuesday, 09.08.2011, 19:19 (vor 5254 Tagen) @ Max Aram
Naja, wir wissen, wie das ganze endet: Die Tests werden der Frau wieder
zugelassen, den Männern bleiben sie verboten.
Das wäre aber schon ziemlich dreist. Ich kann mir nicht vorstellen, wie man sowas gesetzlich rechtfertigen könnte.
Na hoffentlich!
Wolfgang A. Gogolin
, Hamburg, Tuesday, 09.08.2011, 19:52 (vor 5254 Tagen) @ Logan
Das wäre aber schon ziemlich dreist. Ich kann mir nicht vorstellen, wie
man sowas gesetzlich rechtfertigen könnte.
Du vergißt, dass wir im ersten real existierenden Feminismus auf deutschem Boden leben.
Viele Grüße
Wolfgang
Na hoffentlich!
Max Aram, Tuesday, 09.08.2011, 20:14 (vor 5254 Tagen) @ Wolfgang A. Gogolin
Du vergißt, dass wir im ersten real existierenden Feminismus auf
deutschem Boden leben.
Eben. Sobald die Feminazis merken, dass sie sich mit einem selbstgeforderten Gesetz in die eigenen Stiefel gepisst haben (dass sie hier nicht beizeiten drauf gekommen sind, wundert mich allerdings), wird es so lange behauen, bis es den eigenen Zielen dient und allen anderen zumindest nicht nützt.
ALs gäbe es in der BRD keine unendliche Bsp dafür
Torsten, Tuesday, 09.08.2011, 21:15 (vor 5254 Tagen) @ Logan
- kein Text -
--
Mit der besseren Hälfte hat man mehr als doppelt so viel Probleme.
Morpheus: Väter haben ihre Jungs zu beschützen, solange sie das können - und zwar vor Weibern
Na hoffentlich!
Maesi, Wednesday, 10.08.2011, 10:47 (vor 5253 Tagen) @ Logan
Hallo Logan
Das wäre aber schon ziemlich dreist. Ich kann mir nicht vorstellen, wie
man sowas gesetzlich rechtfertigen könnte.
Juristisch laesst sich alles rechtfertigen, wenn man genuegend geuebt in Rabulistik ist. Vielleicht koennte man auf den Grundgesetzartikel 6 Absatz Ziffer 4 abstuetzen, wonach die Mutter (nicht aber der Vater) Anspruch auf Schutz und Fuersorge der Gemeinschaft hat. Daraus laesst sich schon etwas konstruieren. Zum Bleistift, dass das Wissen darueber, wer der biologische Kindsvater ist, im Sinne dieses Artikels ein schuetzenswertes muetterliches Gut sei. Schliesslich kann sie auf der Basis dieses Wissens ueberhaupt erst Unterhaltsansprueche an den Vater stellen und somit die Versorgung des Kindes sicherstellen - so zumindest die geltende Rechtsdoktrin.
Theoretisch stehen gemaess demselben Artikel 6 Ziffer 1 'Ehe und Familie unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung'. Dem stehen ein ganzes Scheidungsrecht, eine entspr. Gerichtspraxis sowie eine Sozialbuerokratie entgegen, denen Ehe und Familie voellig egal sind. Dem Scheidungsrichter ist es sogar verboten einen Ehe- und Familienzerstoerer auch nur zu eruieren, geschweige denn ihn als Grundgesetzbrecher abzuurteilen; vielmehr sind die Ehegatten gemaess dem technokratischen Zerruettungsprinzip immer paritaetisch fuer das Scheitern von Ehe und Familie verantwortlich. Jenseits von bedrucktem Grundgesetzpapier, das halt aeusserst geduldig ist, ist das die rechtliche Realitaet.
Merke: Im verdorbensten Staat gibt es die meisten Gesetze. (Tacitus)
Gruss
Maesi
Na hoffentlich!
dentix07
, Thursday, 11.08.2011, 04:17 (vor 5253 Tagen) @ Logan
Das wäre aber schon ziemlich dreist. Ich kann mir nicht vorstellen, wie
man sowas gesetzlich rechtfertigen könnte.
Wie wär's mit positiver Diskriminierung? ;)
Hat ja sogar Gnade vor dem BVerfG gefunden!