Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Belehrung vor Eheschließung

Jürgen, Monday, 08.08.2011, 19:33 (vor 5255 Tagen)

Also wer das hinter sich hat, der brauch das nicht nochmal. Der weiß was das für Konsequenzen im negativen Fall hat.

Aber .... wäre es nicht sinnvoll, vor einer Eheschließung eine gesetztliche Belehrung über die Folgen im Falle des Scheiterns einer Ehe gesetzlich zu verankern? Man wird ständig dazu angehalten die AGB´s zu aktzeptieren und das Kleingedruckte zu lesen. Sicher, wer dort auf dem Stuhl hockt, der will davon in dem Moment nichts hören. Undenkbar! Aber der Moment kommt, an dem man das bitter bereut und sagt: "Wie blöd war ich eigentlich, mich mit so einem Reff zusammenzutun?"

Also muss per Gesetz eine Belehrung über die Rechtsfolgen her! Ich habe sowas mal bei der Ilse Aigner angefragt, die ist ja oberste VerbraucherschützerIn. Die hat mich gleich an die Merkel verwiesen, es wäre Familienpolitik. Nee, es ist Verbraucherschutz!

Ich gehe sogar noch einen Schritt weiter: Man sollte den Kindern im Ethikunterricht der Grundschule schon das 1x1 der Ehe und deren Folgen nahebringen. Selbst für Mathematik wären das Aufgaben aus der Praxis:

Was ist wirtschaftlicher?

A) 7 Jahre Ehe mit Scheidung

oder

B) 7 Jahre ledig und wöchentlich 1x Puff

Na die Antwort wäre ja eindeutig und nicht nur deshalb, weil man sich bei Variante "B" immer was "Frisches" raussuchen kann. Soweit denken Kinder da noch nicht, aber wenn man sie mit Umgangsboykott (kennen viele schon!) und Unterhaltsabzocke konfrontiert, dann gibts sicher ein Umdenken.


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