Rentenbetrug: Die Wahrheit über die Elternteilzeit der Ursula von der Leyen!
Ein Satz aus der Ablehnungsbegründung:
Lassen sich bei eigenverantwortlicher Prüfung überwiegende Erziehungsanteile eines Elternteils nicht im erforderlichen Beweisgrad feststellen, sondern sind die Erziehungsbeiträge nach objektiven Maßstäben in etwa leichgewichtig, wird die Kindererziehungszeit nach § 56 Abs. 2 Satz 8 SGB VI der Mutter zugeordnet.
Das ist Mutterkult aus alter deutscher Tradition.
Ein klarer Verstoss hegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes. Das verdeutlicht auch das wir keine Verfassung haben. Den diese wäre, im Gegensatz zum Flickwerk Grundgesetz, die höchste Rechtsnorm.
Den Widerspruchsbescheid habe ich hier als Pdf gespeichert.
http://www.wgvdl.com/wp-content/uploads/Rentenbetrug-Kindererziehungszeiten.pdf
Rainer
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Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo
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Unterhaltshäftling,
06.08.2011, 16:47
- Rentenbetrug: Die Wahrheit über die Elternteilzeit der Ursula von der Leyen! - Rainer, 07.08.2011, 13:20