BGH-Urteil zum Betreuungsunterhalt
Mehrere Online-Zeitungen haben in den letzten Tagen darüber berichtet, das Alleinerziehende künftig Vollzeit arbeiten müssen. Diese Aussagen stimmen allerdings nicht, denn der BGH hat zahlreiche Gründe aufgeführt, die einer Vollerwerbstätigkeit des Betreuenden entgegen stehen. Auch wenn Medien dem Leser weismachen wollen, das es Alleinerziehenden künftig schlechter geht, so sprechen sämtliche Urteile des BGH eine andere Sprache.
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