Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Jetzt auf WDR5: Wie viel Mutter/Vater braucht ein Kind?

Christine ⌂, Thursday, 04.08.2011, 12:29 (vor 5259 Tagen)

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Alleinerziehende nur in Ausnahmefällen ein Recht auf Unterhalt haben, wenn ihr Kind älter als drei Jahre ist. Mütter (die es ja meistens betrifft) und Väter müssen Vollzeit arbeiten, wenn das Kind in einer Ganztagseinrichtung betreut werden kann.

Erörtert wurde der Fall einer geschiedenen Mutter, die halbtags arbeitete und vom Ex-Mann zusätzlich 440 Euro Unterhalt monatlich bekam. Der hatte nach dem neuen Scheidungsrecht gegen seine Unterhaltspflicht geklagt. Amtsgericht und Oberlandesgericht hatten die Klage abgelehnt, mit dem Hinweis auf die Mehrbelastung der Frau, wenn sie ganztags arbeiten und zusätzlich das Grundschulkind versorgen müsse. Der Bundesgerichtshof sieht das anders und hat den Fall ans Oberlandesgericht zurück verwiesen.

Was sagen Sie zu dem Urteil, das den Alleinerziehenden Druck macht? Wie könnten sie beweisen, dass ihnen kein Vollzeitjob zugemutet werden kann, wenn sie Betreuungsunterhalt bekommen wollen? Und welche Aufgaben sehen Sie da für die Richter, die im Einzelfall entscheiden, was zumutbar ist. Wie erleben Sie die Betreuung in Ganztagsschulen und Tagesstätten - empfinden Sie die als gleichwertig mit der Betreuung durch die Eltern und wie passen Kinderbetreuung und Berufsalltag zusammen?

Im neuesten Mikrozensus, der jetzt veröffentlicht wurde, liegt Deutschland als kinderärmstes Land in Europa an letzter Stelle. Woran liegt es, dass z.B. in Frankreich offenbar Mütter auch mit mehreren kleinen Kindern stressfreier vollerwerbstätig sein können?

Studiogast: Dr. Isabell Götz, Richterin OLG München, Pressesprecherin und Stellvertretende Vorsitzende Deutscher Familiengerichtstag e.V.

Rufen Sie uns kostenfrei an unter: 0800 - 56 78 555

http://www.wdr5.de/sendungen/tagesgespraech/s/d/04.08.2011-09.20.html

--
Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein

Die Doktrix Isabell

adler, Kurpfalz, Thursday, 04.08.2011, 13:05 (vor 5259 Tagen) @ Christine

Studiogast: Dr. Isabell Götz, Richterin OLG München, Pressesprecherin
und Stellvertretende Vorsitzende Deutscher Familiengerichtstag e.V.

Schaun mer mal: Suche: Dr. Isabell Götz +djb

Deutscher JuristINNENbund (djb)
Aktuelle Veranstaltungen:
Dienstag, den 19.07.2011 - Vortrag um 18 Uhr s.t.
Wir sind zu Gast bei der Münchener Juristischen Gesellschaft im Justizpalast Raum 270/II, Prielmayerstr. 7 und hören den Vortrag von Frau Dr. Isabell Götz, Richterin beim Oberlandesgericht München.

Trennungsfaq - Forum
beppo - 08-08-2009, 15:35
Ja es ist schön, dass ausgerechnet Isabell Götz, eine der meist gesuchten Familienterroristinnen nun wieder auf allen Kanälen ihren geistigen Dünnschiß ausbreitet.

Femokratie-Blog
Sonntag, 09. August 2009
Am 23.03.2009 lief im Deutschlandradio die Sendung “Kontrovers: Familie, Kinder, Partnerschaften – wer profitiert vom neuen Unterhaltsrecht?”
Studiogäste:
Isabelle Götz, Richterin am OLG München und stellv. Vorsitzende des Deutschen Familiengerichtstages
Eva Möllring, CDU-Bundestagsabgeordnete und Mitglied im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Prof. Dr. Dr. Ulrich Müller, Bundesvorstand Väteraufbruch für Kinder
Ich habe mir die Sendung angehört und fand das Resümee meines Beitrages “Ein Desaster für Väter” [bestätigt]

Da weiß man doch gleich, was man hat. Und der WDR weiß das auch!

Gruß
adler

--
Frauenrat der Grünen empört-Gebäudereinigung:
Männer verdienen bei Außenreinigung deutlich mehr als Frauen bei Innenreinigung.

"Benachteiligungen von Männern beseitigen ... das ist nicht unser politischer Wille" -Grüne, Ortsgruppe Goslar

Jetzt auf WDR5: Wie viel Mutter/Vater braucht ein Kind?

Dummerjan, Thursday, 04.08.2011, 13:21 (vor 5259 Tagen) @ Christine

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Alleinerziehende nur in
Ausnahmefällen ein Recht auf Unterhalt haben, wenn ihr Kind älter als
drei Jahre ist. Mütter (die es ja meistens betrifft) und Väter müssen
Vollzeit arbeiten, wenn das Kind in einer Ganztagseinrichtung betreut
werden kann.

Da hat die Journaille abgeschrieben anstatt nachzulesen.
Der BGH hat lediglich eine ungenügende Begründung des Unterhaltsanspruchs gerügt und zur Entscheidung die Sache zurückverwiesen.

Betrüblich ist lediglich die Tendenz, das Primat elterliche Sorge, die ja eigentlich im GG veranket ist aufzulösen. Andererseits ist diese ja durch das systematische Ausschalten der Väter aus der außerehelichen Kinderbetreuung bereits schon lange nur noch ein Papiertiger.

Dr. Isabell Götz, Richterin OLG München

FemokratieBlog ⌂, Thursday, 04.08.2011, 13:24 (vor 5259 Tagen) @ adler

Pressesprecherin und Stellvertretende Vorsitzende Deutscher Familiengerichtstag e.V.

Da hast Du mir direkt noch Munition für meinen Beitrag zum Urteil geliefert, in dem ich auch das WDR5 Gespräch mit einbinden werden. Danke adler ;-)

Wurde deren Dr.-Titel schon geprüft? Hoher Anfangstatverdacht gegeben: Dr. jur. !!!!!

Jürgen, Thursday, 04.08.2011, 13:38 (vor 5259 Tagen) @ adler

- kein Text -

Das Geld brauch die Mutter, aber nach herrschender Meinung nicht das Kind den Vater!

Jürgen, Thursday, 04.08.2011, 13:59 (vor 5259 Tagen) @ Dummerjan

Betrüblich ist lediglich die Tendenz, das Primat elterliche Sorge, die ja
eigentlich im GG veranket ist aufzulösen. Andererseits ist diese ja durch
das systematische Ausschalten der Väter aus der außerehelichen
Kinderbetreuung bereits schon lange nur noch ein Papiertiger.

Korrekt! Genauso kann man sich mit den Begriff "gemeinsames Sorgerecht" förmlich dauerhaft den Hintern putzen. Es gibt noch Deppen, die kämpfen jahrzehntelang und mit viel Geld um das "gSR" und stellen dann fest, wenn sie es haben, die Ex boykottiert trotzdem den Kontakt und zockt Unterhalt ab. Kann man vergleichen mit juristischem Hundefussball! Alles nur Beschäftigungstherapie für Männer und Vermögensbildung von Anwälten!

[image]

TäterInnen-Bild (Warnung! Unverpixelt!)

Jürgen, Thursday, 04.08.2011, 14:32 (vor 5259 Tagen) @ FemokratieBlog

Furchtbar, dass ist doch die, die bei "Hart, aber fair" im 1. Quartal diesen Jahres so gelogen hat. Ich erinnere mich, wie sie ziemlich redegewandt beim blassen Plassberg versucht hat die führende weibliche Opferrolle an den gemeldeten Fällen festzumachen. Eine SchwindlerIn vor dem Herrn ohnesgleichen!

[image]

Wurde deren Dr.-Titel schon geprüft? Hoher Anfangstatverdacht gegeben: Dr. jur. !!!!!

Ein Mitleser, Thursday, 04.08.2011, 15:34 (vor 5259 Tagen) @ Jürgen

Oh ja, wer kann diesen Titel als PDF besorgen.

http://d-nb.info/985006595/about/html

Lotte ist bald wieder gefragt!

Jürgen, Thursday, 04.08.2011, 16:06 (vor 5259 Tagen) @ Ein Mitleser

http://d-nb.info/985006595/about/html

Titel der Arbeit: "Unterhalt für volljährige Kinder : Überlegungen zu einer Reform des Verwandtenunterhalts / von Isabell Götz"

Mal abgesehen davon, dass man eine Überlegung nicht faken muss, weil es ja eine Überlegung (oder Schwachsinn) ist. Aber den wissenschaftlichen Gehalt verkündet diese Arbeit nicht unbedingt auf Anhieb. Der Dr.-Titel soll ja gewisse wissenschaftl. Kenntnisse, vor allem das eigenständige Forschen, dokumentieren.

Das Thema an sich wird in Kürze wieder brisant, denn die Versorgung der verarmenden Rentner, die der Staat von sich weg schieben wird, kann dann nur auf die Verwandten "übertragen" werden. Das heißt im Klartext: Was bei Kindern passiert, wird sich bei den Rentnern wiederholen! .... und wiederum haben Juristen dick und dauerhaft ihr Einkommen gesichert. Der mündige Rentner wird vom Staat einen Verfahrensbeistand gestellt bekommen, der seine Interessen vor Gericht vertritt und z. B. von den Kindern den Elternunterhalt beitreibt, weil der Rentenpott von dieser Regierung bei der HRE verzockt wurde.

Tolle Aussichten! Stattdessen sich Verwandte wie in Urzeiten gegenseitig unterstützen, hetzt dieser Staat womöglich ganze Familien gegenseitig aufeinander.

Vielleicht war das Thema dieser Dr.-Arbeit auch ganz bewusst, im Vorfeld einer solcher Entwicklung gewählt. Die führenden Dummen wollen ja wohl wissen, wie lange sie noch Wirken können, ehe der Volkszorn wieder "Wir sind das Volk! Wir sind pleite!" ruft!

Gewaltige Unterschiede

knn, Thursday, 04.08.2011, 16:19 (vor 5259 Tagen) @ Jürgen

Es gibt noch Deppen, die kämpfen
jahrzehntelang und mit viel Geld um das "gSR" und stellen dann fest, wenn
sie es haben, die Ex boykottiert trotzdem den Kontakt und zockt Unterhalt
ab. Kann man vergleichen mit juristischem Hundefussball! Alles nur
Beschäftigungstherapie für Männer und Vermögensbildung von Anwälten!

Wäre Gewalt eine Lösung?

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IQ von Frauen, Frauen MÜSSEN Sexobjekte sein, Beispiele für Zensur, Schriftzeichen

Solchen Weibern gehört die Rente auf Dauer gestrichen!

Jürgen, Thursday, 04.08.2011, 17:11 (vor 5259 Tagen) @ knn

Nein, denn solche Mütter nutzen nur das, was ihnen der Staat anbietet. Wer in diesem Kreislauf drin ist, kann nur kämpfen bis er umfällt, sonst verliert er seinen moralischen Anspruch. Ein juristisches Recht hat man nicht, man ist von Staatswegen als Sklave definiert.

Besser ist es, präventiv tätig, besser untätig zu sein und keine Kinder zu zeugen. Wen die FEZI-Justiz einmal in den Fingern hat, den lässt sie nur kaputt und völlig ruiniert wieder fallen.

Obwohl solchen Weiber ordentlich eines aufs Maul gehört, ist es keine Lösung. Man(n) würde sich ja faktisch auf deren niedere Ebene herablassen und es ihnen gleichtun.

Der Tag wird kommen, da wird man sich solcher Weiber annehmen und dann wird plötzlich keine Unterhalt abgezockt und das Kind entzogen haben. Der FEZI-Staat wird kippen und dann werden wir uns durch Aktenberge von 40 Jahren mühen und die TäterInnen + deren Pudel einem Volksgericht zuführen müssen. Solchen Weibern gehört definitiv die Rente gestrichen.

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