Femokratie News 216-2011
Freispruch im Missbrauchsprozess
Der heute 40-jährige Angeklagte soll 1999 das damals 15-jährige Mädchen sexuell genötigt und vergewaltigt haben. Bereits damals wurde gegen ihn ermittelt, das Verfahren wurde allerdings eingestellt. 2009 erhob das mutmaßliche Opfer erneut Anzeige und bekräftigte auch im Prozess die Vorwürfe: Sie könne sich an alles erinnern. Allerdings kamen Zweifel an ihrer Aussage auf, da sie sich in Widersprüche verstrickte. Ebenso machten eine Nachbarin und die Mutter des mutmaßlichen Opfers unpräzise, sich teilweise widersprechende Angaben. Anwalt-Strafverteidiger.de und aus dem Mindener Tageblatt [..] Überraschend offenbarte die Staatsanwältin nach der Aussage Zweifel an ihrer Hauptbelastungszeugin und bekundete, dass es laut Akten der Staatsanwaltschaft in der Vergangenheit Ermittlungen wegen Betrugsverdachts gegen die Zeugin gegeben hatte.
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Um Himmelswillen! Die Kinderfänger sind wieder unterwegs!
Nicht nur das die Schwächsten unserer Gesellschaft, die Kinder und wahren Opfer, unter diesem System zu leiden haben. Nein, jetzt sind die Kinderfänger wieder unterwegs und machen Jagd auf Kinderstimmen: http://anonym.to?https://www.kuppelkucker.de/informationen/links/
Denken die, dass die so wieder Wählerstimmen bekommen und ihr Spitzel- und Lobbyistensystem über die Kinder neu/dauerhaft zementieren können? Welches Kind sieht sich denn diese Müllseiten an? Sowas muss mittels der PC-Kindersicherung dauerhaft gesperrt werden.
Es gibt Ideen für Kinderseiten, die sind viel wichtiger! Zum Beispiel stelle ich mir vor, dass Kinder vor Ehe, Familien und eigenen Kindern gewarnt werden. Dies betrifft insbesondere Jungen, denn die werden, ergänzend zur tagtäglichen Diskriminierung, mit Erlangung der Volljährigkeit bzw. als Vater aber übel niedergemacht. Unterhaltsabzocke und Kindesentzug, dass ist das, was unsere Jungs eines Tages zu erwarten haben. Das muss man ihnen sagen, rüberbringen, flächendeckend informieren, damit sie nicht in diese feministische Falle tappen und es lebenslang bereuen!
Ihr müsst euch zudem mal überlegen, um was für eine Altersklasse sich diese Regierung da "bemüht". Da rede mal noch einer schlecht über die Jungen Pioniere und die FDJler der Ex-DDR, denn die machen es ja offensichtlich nicht anders. Ganz subtil mit Trickfilmähnlichen Internetseiten, werden Kinder wie bei einer Sekte auf´s Glatteis geführt. Nach hoffentlich erledigt sich das bald von alleine, so wie die Imageakampagne der Jugendämter.
Aber immerhin hat es Tradition in Deutschland, dass sich die Chefs für die Kinder interessieren:
![[image]](http://www.dhm.de/lemo/objekte/pict/ba108635_1/index.jpg)
![[image]](http://pionierrepublik.de/wp-content/uploads/2008/11/honecker.jpg)
Sprachverwirrung!
Freispruch im Missbrauchsprozess
Der heute 40-jährige Angeklagte soll 1999 das damals 15-jährige
Mädchen sexuell genötigt und vergewaltigt haben.
In dem Mindener Tagblatt ist von einer "Berührung des Busens" die Rede.
Bisher ging ich bei dem Begriff Vergewaltigung von einem erzwungenen und vollzogenen Geschlechtsverkehr aus. Schon unter Missbrauch verstehe ich etwas anderes.
Ja sind denn nun alle total verrückt geworden?
Gruß
adler
--
Frauenrat der Grünen empört-Gebäudereinigung:
Männer verdienen bei Außenreinigung deutlich mehr als Frauen bei Innenreinigung.
"Benachteiligungen von Männern beseitigen ... das ist nicht unser politischer Wille" -Grüne, Ortsgruppe Goslar
Ja, die Justiz hat auf jeden Fall erhebliche Probleme!
Ja sind denn nun alle total verrückt geworden?
Es bedarf im deutschen Recht nicht mehr eines Beweises zur Beschlussfassung, sondern lediglich einer "Fühlung" mit/ohne einhergehender Umkehr der Unschuldsvermutung. Das ist Beweiskraft genug! Wozu brauch man da noch Fakten?
Natürlich ist ein Urteil auch noch abhängig vom Geschlecht des Angeklagten und natürlich von der Tageslaune des Richters. Also wenn z. B. die lokale Fussballmannschaft des Richters verloren hat oder der hat einen Maulwurf im Gartenrasen, dann hast du in einem Sorgerechtsverfahren echt schlechte Karten.
Sprachverwirrung!
Hast Du richtig gelesen?
Beim ersten Mal (1999/2000) wurde "nur" Belästigung (Busenberührung) behauptet!
Aber 2009 hat die junge Mutter (interessanterweise wohl nach einem Gespräch bei der ARGE) nachgelegt und erst da auch Vergewaltigung behauptet!
Diese Falschbeschuldigung hat sich (hoffentlich) erledigt!