Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Bild(!) fragt: 5 Jahre Knast für Täterin zu gering?

Müller ⌂, Thursday, 04.08.2011, 01:44 (vor 5260 Tagen)

Bild(!) fragt: 5 Jahre Knast für Täterin zu gering?

Karl Toffel, Thursday, 04.08.2011, 02:23 (vor 5260 Tagen) @ Müller

Tja, dann brauchen wir wohl doch die Sharia - dann dürfte er Gleiches mit Gleichem vergelten.

Anleitung zum Schuldunfähig-Sein: ... **

__V__, Bavaria, Thursday, 04.08.2011, 02:33 (vor 5260 Tagen) @ Müller

Aus dem Artikel:

"Einen Tötungs-Vorsatz hielt das Gericht jedoch nicht für erwiesen: Lumnije D. sei wohl nicht bewusst gewesen, dass ihre Tat für den Geschädigten lebensgefährlich sei."
...
"Der Richter: „Wir wollen der Angeklagten nicht die Perspektive verbauen, mit dem Kind leben zu können.“"
...
"Wegen einer „depressiven Episode“ billigte das Gericht der Angeklagten jedenfalls verminderte Schuldfähigkeit zu."

Dann geh ich wohl mal demnächst zum Hausarzt und klage über allgemeines Unwohlbefinden ohne konkreten Anlass. Wer weiß schon, wann ich mich darauf mal berufen kann in Zukunft. Und über mein Bewusstsein über verschiedenste Tätigkeiten kann auch niemand anderes urteilen als ich selbst. Super! Und bezüglich meiner Perspektive bitte ich darum, mich nicht vor meinem 78. Lebensjahr allzu hart zu bestrafen. Mit 79 Jahren muss ich mir halt dann noch eine Alternative zum "Nicht-Verbauen meiner Perspektive" überlegen.**

**Achtung, Bestandteile von Ironie vorhanden

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Antifeminismus [image]
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Anleitung zum Schuldunfähig-Sein: ... **

Müller ⌂, Thursday, 04.08.2011, 03:33 (vor 5260 Tagen) @ __V__

Nun, das nennt man wohl Menschen, Verzeihung, Männe verachtend. Alles kein Problem.

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Deutlich zu hoch!

Jürgen, Thursday, 04.08.2011, 11:33 (vor 5259 Tagen) @ Müller

Nachdem das Strafmass im "feministischen Schonwaschgang" noch mal durch den feministischen Gerichtsbeirat besprochen wurde, ist das eindeutig zu hoch. Die Frau ist Opfer! Ihr müsst euch mal überlegen, was die furchtbares getan hat! Damit muss die jetzt ein Leben lang leben! Sie ist das Opfer! Sie brauch die Sorge und Zuneigung der Gesellschaft! Gebt ihr die Freiheit und eine angemessene Rente! Sie hat es sich verdient. War doch eh bloss ein Mann. Hat die jetzt Ausfälle beim Unterhalt oder kann man den verbrühten Mann noch mal ordentlich rannehmen?

Anleitung zum Schuldunfähig-Sein: ... **

Jürgen, Thursday, 04.08.2011, 12:04 (vor 5259 Tagen) @ __V__

In deutschen Gerichtssäalen gehts doch eh zu wie in der Märchenstunde. Staatsanwälte haben eine blühende Phantasie, Beweise brauchen die nicht (siehe Kachelmann), und Richter können diese Phantasien großzügig nach Tageslaune auslegen. So kann schon mal die Fliege zum Elefant werden, aber was kümmert das bitteschön einen Richter? Der sitzt doch nicht unschuldig im Knast!

Ich bin überzeugt davon, dass die Hälfte aller Knackis unschuldig im Knast sitzt und ingesamt 70% aller Gerichtsurteile schlichtweg falsch, überzogen und an der Wahrheit kilometerweit vorbei sind. Unschuldsvermutung? Ja, die steht auf dem Papier, aber die gilt doch hier schon lange nicht mehr. Es obliegt der Deutungshoheit dieser Richter, darüber zu entscheiden, was Recht ist und was nicht. Wobei nicht einmal der Begriff "Recht" grundsätzlich definiert ist.

Aber wichtig ist doch, dass ein Studiengang (Jura) richtig mit des Volkes Geld bekippen kann und öffentliches Ansehen mittels massenweise gefakter Promotionen sich erschleicht. Juristen sind für mich das Letzte in diesem Sonnensystem. Wer das studiert, bei dem hat´s zu was anderem einfach nicht gelangt. Endstation ist dann das Familiengericht.

Ich habs schon mal vorgeschlagen: Richter müssten bei einem Falschurteil das DOPPELTE der von ihnen verhängten Strafe verbüßen.

bald wieder auf freiem Fuß

Horsti, Thursday, 04.08.2011, 12:05 (vor 5259 Tagen) @ Jürgen

5 1/2 Jahre Knast. Das bedeutet, daß sie nach 3,5 Jahren auf Bewährung frei kommt. Nach 2 Jahren könnte sie bereits Freigängerin sein, also nur zum Schlafen is Gefängnis müssen, und kann den Tag mit dem Kind verbringen. Natürlich bekommt sie im Knast weibliche Vorzugsbehandlung, also z.B. Mutter-Kind-Räume etc.

Ein Kind schützt vor Knast.

Bild(!) fragt: 5 Jahre Knast für Täterin zu gering?

David, Thursday, 04.08.2011, 12:10 (vor 5259 Tagen) @ Müller

"5 Jahre Knast für die Frau, die ihren Freund mit siedendem Öl übergoss
Urteil zu milde? Entstelltes Opfer ist erschüttert!"

Ich hatte sowas schon erwartet, trotzdem macht es mich wütend.
Was muss in diesem Gottverdammten scheiss Staat eine Frau eigentlich tun, um Lebenslänglich zu bekommen?
Ich meine ,jemandem 2 Liter kochendes Öl ins Gesicht schütten, ist doch kaum noch zu überbieten. Der Tathergang hört sich an, wie eine Szene aus einem Splatter-Movie.
Das der Typ das überlebt hat, war reines Glück, 5 Wochen Koma, 11 Operationen, ausserdem wird er den Rest seines Lebens wie Fredie Krüger aussehn und diese Furie bekommt lächerliche 5 1/2 Jahre??

Wenns umgekehrt gelaufen wäre, hätte man ihn zu Lebenslänglich verknackt, wegen versuchtem Mord und Schwerer Körperverletzung in einem besonders schweren Fall und zwar völlig egal, ob er eine Depression hatte oder der Papst in Rom wie eine Taube aufm Dach hockt und den Passanten auf den Kopf kackt.

Hoffentlich hat der Oberkellner den Namen dieses Richters notiert.

Die arme Frau!

adler, Kurpfalz, Thursday, 04.08.2011, 12:11 (vor 5259 Tagen) @ Jürgen

Mann. Hat die jetzt Ausfälle beim Unterhalt oder kann man den verbrühten
Mann noch mal ordentlich rannehmen?

Klar, der ist doch jetzt Zahlvater geworden. Nun soll ja die Muddi auch noch 20.000 EUR Schmerzensgeld an ihn zahlen müssen. Ja wie soll sie das denn machen? Im Sinne des Kindeswohls wird da sicher ein Ausgleich zurückfließen müssen, das Kind kann ja nix für diesen tragischen Unfall.

Und erst mal soll er ihr die zwei Liter Speiseöl bezahlen, die er verbraucht hat.

Gruß
adler

--
Frauenrat der Grünen empört-Gebäudereinigung:
Männer verdienen bei Außenreinigung deutlich mehr als Frauen bei Innenreinigung.

"Benachteiligungen von Männern beseitigen ... das ist nicht unser politischer Wille" -Grüne, Ortsgruppe Goslar

Du sagst es!

Jürgen, Thursday, 04.08.2011, 12:30 (vor 5259 Tagen) @ adler

Klar, der ist doch jetzt Zahlvater geworden. Nun soll ja die Muddi auch
noch 20.000 EUR Schmerzensgeld an ihn zahlen müssen.

Der ist ja dem Kind gegenüber und damit zu ihren Gunsten "unterhaltsverpflichtet" und das ist eine glasklare EINNAHME. Da kann das Opfer gleich zum Familiengericht rennen und eine Abänderung des Unterhaltstitels einklagen. Ist im Rechtsstaat völlig rechtens!

noch ein Beispiel

Sput @, Thursday, 04.08.2011, 13:04 (vor 5259 Tagen) @ Müller

http://www.express.de/regional/bonn/totschlaegerin--jede-woche-20-stunden-frei/-/2860/8740590/-/index.html

Erst im Februar 2010 wurde sie vom Bonner Schwurgericht wegen Totschlags an ihrem Ehemann (43) zu neun Jahren Gefängnis verknackt - doch statt die ganze Zeit hinter Gittern zu schmoren, genießt sie den offenen Vollzug.

Konsequent sein und alle Strafen für Frauen aufheben.

Aber, was ist wenn eine Frau eine andere Frau tötet?

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