Juristische Hexenküche
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Abänderungantrag bei Kindesunterhalt
Abänderungantrag bei Kindesunterhalt
Ein aufmerksamer Leser dieses Blog (viele Grüße nach Freiberg) berichtet mir von folgender Entscheidung des OLG Dresden vom 11.07.2011 (24 UF 05551/11). Ein Vater ist seit 2003 seinem Kind zur Zahlung von Unterhalt aufgrund einer Jugendamtsurkunde verpflichtet. Eine 2006 mit der alleinigen Begründung eingereichte Abänderungsklage, sein Einkommen habe sich konjunkturbedingt erheblich verschlechtert, bleibt in beiden Instanzen erfolglos. Nach mündlicher Verhandlung vom 22.01.2010 weist das OLG Dresden die Klage mit Urteil vom 17.02.2010 ab. Unmittelbar nach Zustellung dieses Urteils stellt der Vater am 01.03.2010 einen neuen Abänderungsantrag, diesmal mit der Begründung, er sei seit September 2009 aufgrund eines Bandscheibenschadens arbeits- und erwerbsunfähig. beck-blog
Im Artikel heißt es weiter:
"Für diesen neuen Antrag verweigert das OLG mit v.g. Entscheidung die Verfahrenskostenhilfe: Der Vortrag „ich habe Rücken“ sei gemäß § 238 II FamFG präkludiert. Das behauptete Bandscheibenleiden konnte und musste bereits in dem vorausgegangenen Verfahren geltend gemacht werden. Dies ist nicht geschehen und kann zulässigerweise nicht nachgeholt werden.
Die WikiPrawda dazu:
"Eine Präklusion (lat. Ausschluss) bezeichnet in der juristischen Fachsprache den Ausschluss bestimmter Rechtshandlungen oder Rechte. Dies kann ... geschehen, wenn die Rechte nicht innerhalb der gesetzlichen Frist vor- oder wahrgenommen werden.
Grundsätzlich wird zwischen materieller und formeller Präklusion unterschieden...
Materielle Präklusion bedeutet, dass die Einwendungen aufgrund des Fristversäumnisses weder im laufenden noch in künftigen Verfahren gehört werden."
Das heißt, der Mann ist krankheitsbedingt zwar tatsächlich vermindert erwerbsfähig, juristisch ist er das aber nicht und muss deshalb zahlen, als ob er gesund wäre.
Amen, im Namen des Volkes
Heribert Prantl nannte diese Methode, einem Menschen in die Tasche zu langen und dort Geld hinzulügen, obwohl gar keins zu finden ist, "das Hexeneinmaleins der Familienrichter".
Gruß
adler
--
Frauenrat der Grünen empört-Gebäudereinigung:
Männer verdienen bei Außenreinigung deutlich mehr als Frauen bei Innenreinigung.
"Benachteiligungen von Männern beseitigen ... das ist nicht unser politischer Wille" -Grüne, Ortsgruppe Goslar
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FemokratieBlog,
03.08.2011, 16:33
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adler,
03.08.2011, 19:22
- Vorschlag: Mann gleich im Gerichtssaal töten erspart langes Leiden - Jürgen, 03.08.2011, 19:27
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adler,
03.08.2011, 19:22