Da kannst du ganz sicher sein!
Dieser Fall ist der typische Klassiker!
Mein Vorschlag wäre, dass jeder Richter das Doppelte der verhängten Strafe selbst absitzt, wenn eine Falschverurteilung nachgewiesen wurde.
gesamter Thread:
- Lebenslänglich für Mord an schwangerer Geliebten -
Müller,
01.08.2011, 20:58
- War die Richterin mit den Beiden im Bett? - Rango, 01.08.2011, 21:48
- Moralurteil - Logan, 01.08.2011, 22:26
- Lebenslänglich für Mord an schwangerer Geliebten - Rainer, 01.08.2011, 22:28
- Was ist der Unterschied zwischen Brandermittler und Brandsachverständige? -
Christian,
01.08.2011, 22:51
- Da kannst du ganz sicher sein! - Rango, 01.08.2011, 22:56