Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Mitgehangen - mitgefangen? Mädchen ausgeschlossen!

Reingucker, Thursday, 28.07.2011, 21:49 (vor 5266 Tagen)

"Eine 21 Jahre alte Anstifterin erhielt eine Bewährungsstrafe.

Die Freundin der jungen Frau hatte ein Verhältnis mit dem 77-Jährigen gehabt. Auch sie war mehrfach zu Besuchen in seinem Haus. Dabei machte sie Fotos und durchstöberte Kontoauszüge. Sie war es auch, die die Idee zu dem Überfall hatte und die Räuber später zu dem Grundstück führte.

"Moralisch ursächlich für den Tod ist nicht der Nebenkläger, sondern die männlichen Angeklagten", betonte der Richter."

Aha! Was, wäre durch die Selbstjustiz des reichen Rentners stattdessen einer der Anstifterinnen tödlich in den Rücken geschossen worden? Wäre ihr 16jäghiges Leben ebenfalls wo wenig wert gewesen?

Mitgehangen - mitgefangen? Mädchen ausgeschlossen!

Oz, Thursday, 28.07.2011, 22:57 (vor 5266 Tagen) @ Reingucker

Die Freundin der jungen Frau hatte ein Verhältnis mit dem
77-Jährigen gehabt. Auch sie war mehrfach zu Besuchen in seinem Haus.
Dabei machte sie Fotos und durchstöberte Kontoauszüge. Sie war es
auch, die die Idee zu dem Überfall hatte und die Räuber später
zu dem Grundstück führte.

§ 26(StGB)
Anstiftung

Als Anstifter wird gleich einem Täter bestraft, wer vorsätzlich einen anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat bestimmt hat.

-> da steht doch ganz klar "Anstifter" und nicht Anstifterin ...

"Moralisch ursächlich für den Tod ist nicht der Nebenkläger, sondern
die männlichen Angeklagten", betonte der Richter."[/i]

Es ist eine Frau schließlich nicht zuzumuten, die moraliche Verantwortung führ ihr Handeln zu übernehmen

Aha! Was, wäre durch die Selbstjustiz des reichen Rentners stattdessen
einer der Anstifterinnen tödlich in den Rücken geschossen worden? Wäre
ihr 16jäghiges Leben ebenfalls wo wenig wert gewesen?

Wäre SIE erschossen worden, dann wäre er ganz klar schuldig gewesen.
Er kann ja sein Eigentum nicht gegen eine Frau verteidigen.
Frauen stehlen schließlich nicht!

Naja... Der Richter würde auch einen Mann post mortem zu Schadensersatz verdonnern, weil er einer Frau 17 mal ins Messer gelaufen ist und sie davon ein Trauma hat ....

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- in der Regel haben Wikinger rote Bärte Oo -

Gepinkelt - mitgeguckt: Mädchen ausgeschlossen!

Reingucker, Thursday, 28.07.2011, 23:21 (vor 5266 Tagen) @ Oz

Ja: Jenes Vorurteil, das auch eine bekannte Lebensmittel-Kette veranlaßt, Männer beim Urinieren zu filmen: Guten Appetit!

Mitgehangen - mitgefangen? Mädchen ausgeschlossen!

Halbgott in Weiß, Friday, 29.07.2011, 07:04 (vor 5266 Tagen) @ Reingucker

So betrüblich es ist, daß die Schnepfe - VORLÄUFIG - nicht in Schutzhaft muß, so wurde doch dem alten Knaben, völlig zu recht, NOTWEHR zuerkannt. Ich bin überzeugt, daß dem Rechtsverdreher-Dreck der Arsch auf Grundeis saust, nicht, daß das Gezücht plötzlich von Rechtsstaatlichkeit entzückt wäre..

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