Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Die Links sind okay, aber ...

dentix07 @, Wednesday, 27.07.2011, 21:24 (vor 5267 Tagen) @ Max Aram

Stopp, Leute!
Das wären genau die Mittel die der "Gegner" so gerne anwendet! Wollen wir uns auf deren Niveau herablassen?
Wenn die Staatsanwaltschaft nicht von sich aus tätig wird, damit die Falschbeschuldigerin wegen mindesten Vortäuschung einer Straftat angeklagt und verurteilt wird, hilft vielleicht eine/viele Anzeigen!
Gibts hier einen Rechtsanwalt der das beurteilen kann?
Damit wären 3 Dinge erreicht:
1. Wir würden uns nicht aufs gleiche Niveau herablassen, und
2. die Frau, die diese Straftat vorgetäuscht hat, würde ordnungsgemäß und nach den Prinzipien des Rechtsstaates (gleichgestellt) verurteilt, was
3. ein deutliches Zeichen an alle Täterinnen und Gesinnungsgenossinnen wäre, daß die Grenze überschritten wurde, ein "bis hierher und nicht weiter" und das das Recht tatsächlich das GG (Gleichheit vor dem Gesetz) ernst nimmt!


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