Keine anteilige Erstattung von Schülerfahrkosten bei "Doppelresidenzmodell"
Durchsetzen der des 2. Hauptwohnsitzen nach § 11 BGB. Es gibt viel Väter die das durchgesetzt haben, leider nicht alle Väter, es kommt auf die einzelnen Verwaltungen an.
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- Keine anteilige Erstattung von Schülerfahrkosten bei "Doppelresidenzmodell" -
Rainer,
27.07.2011, 03:33
- Keine anteilige Erstattung von Schülerfahrkosten bei "Doppelresidenzmodell" - 47, 27.07.2011, 10:42
- Unnötiger Verwaltungsaufwand -
adler,
27.07.2011, 16:59
- Unnötiger Verwaltungsaufwand - Rainer, 27.07.2011, 17:01