Anteiliger Unterhalt nur bei ALGII oder Sozialhilfeempfängern.
Hilfebedürftiges Kind hat Anspruch auf anteiliges Sozialgeld für die Besuche beim Vater
http://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/07/hilfebedurftiges-kind-hat-anspruch-auf.html
Rainer
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Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo