Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Anteiliger Unterhalt nur bei ALGII oder Sozialhilfeempfängern.

Rainer ⌂, Wednesday, 27.07.2011, 03:30 (vor 5268 Tagen)

Hilfebedürftiges Kind hat Anspruch auf anteiliges Sozialgeld für die Besuche beim Vater
http://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/07/hilfebedurftiges-kind-hat-anspruch-auf.html

Rainer

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Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo

Anteiliger Unterhalt nur bei ALGII oder Sozialhilfeempfängern.

47, Wednesday, 27.07.2011, 10:49 (vor 5267 Tagen) @ Rainer

Zu überlegen wäre, ob dieses Urteil nicht auch auf den Unterhalt übertragen werden sollte, wegen der 12 Stunden Regel. Dies würde den Unterhalt reduzieren, und jemand sollte dies mal rechtlich versuchen !

Unnötiger Verwaltungsaufwand

adler, Kurpfalz, Wednesday, 27.07.2011, 16:56 (vor 5267 Tagen) @ Rainer

Unnötiger Verwaltungsaufwand werde durch die Anlehnung an das Melderecht vermieden.

Dann ist ja alles klar. Gegen das Volk im Namen des Volkes.

Gruß
adler

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