Schlechte Nachrichten für ScheidungsUnternehmerInnen!
Urteil: Unterhalt nach der Scheidung
Das Alter spielt keine Rolle: Geschiedene Ehefrauen können auch zu einem Vollzeitjob verpflichtet sein, wenn sie ein kleines Kind haben.
BGH vom 01.06.2011
AZ: XII ZR 45/09
Der Fall
Seit der Unterhaltsreform 2008 wird vor Gericht immer wieder darum gerungen, in welchem Umfang die geschiedene Mutter eines kleinen Kindes für ihren eigenen Unterhalt arbeiten muss.
In diesem Fall lebte der gemeinsame, inzwischen sechsjährige Sohn der Eheleute seit der Trennung bei der Mutter. Für das Kind stand ein Kindergartenplatz von 7.30 bis 16.30 Uhr zur Verfügung. Der nicht mehr berufstätige Vater hatte den Sohn jeden Mittwochnachmittag, jeden zweiten Freitagnachmittag und jedes zweite Wochenende bei sich. Der Vater bot eine Ausweitung seiner Betreuung an.
Das Oberlandesgericht Frankfurt hatte den Vater zur Zahlung von Betreuungsunterhalt verpflichtet, da die Mutter lediglich verpflichtet sei, einer Teilzeittätigkeit mit 25 Wochenstunden nachzugehen. So könne sie das Kind bis 14.30 Uhr im Kindergarten abholen. Der Nachmittag stehe dann für häusliche Betreuung und Aktivitäten zur Verfügung.
Kinder im Kindergartenalter benötigten eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung, sagte das OLG, sodass eine Vollzeittätigkeit trotz Ganztagskindergarten zu einer überobligatorischen Belastung der Mutter führen könne - zumal auch gesellschaftlich erwartet werde, dass Eltern sich intensiv mit ihren Kindern beschäftigen und diese fördern. Grundsätzlich könne daher von der Mutter eine Vollzeittätigkeit bis zur Beendigung der Grundschulzeit regelmäßig nicht erwartet werden.
Die Mutter müsse auch nicht das Angebot des Vaters annehmen, seine Betreuungszeiten auszuweiten. Wegen des langjährigen Streites der Eltern um die Ausweitung des Umgangsrechts bestünden Zweifel, dass dies dem Kindeswohl diene.
Das Urteil
Der BGH hat das Urteil aufgehoben und das OLG zu einer neuen Entscheidung verpflichtet. Dabei hat er betont, dass es den gesetzlichen Anforderungen nicht genügt, bei der Frage der Verlängerung des Betreuungsunterhalts über das dritte Lebensjahr des Kindes hinaus allein oder wesentlich auf das Alter des Kindes abzustellen. Die persönliche Betreuung während der Nachmittagsstunden, so der BGH ausdrücklich, sei gegenüber einer Fremdbetreuung im Kindergarten nicht vorrangig.
Der BGH hat zudem entschieden, dass für die Betreuung des gemeinsamen Kindes grundsätzlich auch der andere Elternteil in Betracht zu ziehen ist, wenn er dies ernsthaft und verlässlich anbietet.
Im konkreten Fall entlaste der Vater die Mutter bereits durch die von ihm wahrgenommenen Umgangszeiten. Hierdurch werde jedenfalls an einzelnen Tagen schon eine vollschichtige Tätigkeit möglich.
Es müsse deshalb konkret geprüft werden, ob nicht eine Umgestaltung der Umgangszeiten des zeitlich flexiblen Vaters die Mutter weiter entlasten könne. Dass dies dem Kindeswohl widerspreche, habe das OLG nicht festgestellt.
Die Folgen
Betroffene Eltern müssen künftig einen immensen Aufwand betreiben, um darzulegen, dass ihnen eine Vollzeittätigkeit nicht möglich ist. Auch wird es zunehmend Fälle geben, in denen die ohnehin schon schwierigen Streitigkeiten um die Umgangszeiten des anderen Elternteils auch noch in die Unterhaltsverfahren verlagert werden.
In mehreren Entscheidungen hat der BGH inzwischen pauschale Annahmen eines persönlichen Betreuungsbedarfs sowie Wertungen bezüglich der Überlastung des Elternteils für unzulässig erklärt, soweit diese vor allem mit dem Alter eines Kindes begründet wurden. Mit seinem aktuellen Urteil bekräftigt er, dass ein Elternteil, der ein über dreijähriges Kind betreut, nicht allein aufgrund des Alters des Kindes von einer Vollzeiterwerbstätigkeit befreit ist. Dabei legt er äußerst strenge Maßstäbe an die Prüfung der Verlängerung eines Betreuungsunterhalts an.
Vorhandene Fremdbetreuungsmöglichkeiten sind anzunehmen, und auch der andere Elternteil kommt als zusätzliche Betreuungsperson in Betracht - sofern eine Umgestaltung oder Ausweitung der Umgangszeiten dem Kindeswohl nicht widerspricht. Dies ist vom Gericht im Einzelfall konkret zu prüfen.
Urteilstext:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=56660&pos=0&am...
Schlechte Nachrichten für ScheidungsUnternehmerInnen!
Ich mag zwar keinen Alkohol, aber darauf werde ich einen saufen. :)
Die Reform von 2008 macht sich bemerkbar. Endlich etwas Vernunft im Familienrecht.
Das sind zwei Schritte weg vom Unterhaltsmaximierungsprinzip.
Als Nächstes muss dafür gesorgt werden, dass der verstärkte Umgang nicht einfach erledigt wird indem die KM behauptet der Vater habe das Kind missbraucht.
Solche Schritten sind aber sowas von überfällig!!!
Es kann ja wohl nicht angehen, dass Frauen, die seit ihrer Jugend in der Schule den Plan geschmiedet haben, nur vom Unterhalt eines Mannes leben zu wollen, meistens noch abgeschaut von der Mama, bei ihre eiskalten Betrügereien vom Staat unterstützt zu werden! Die so skrupellos sind ihre eigenen Kinder für ihre infamen Machenschaften zu missbrauchen. Die unschuldigen Kinder als scheinheiligen Grund mit falschen Tränen vor sich zeigen, um ihre Intention ein Kind haben zu wollen, zu verschleiern!
Dieser in Massen von der Justiz unterstützte Betrugsskandal, hat viele Kinder und Männer nur geschädigt, und den faulen Nutznießer von Frauen ebenso! Was war ihre Karriere: Hausfrau und Mutter !? -> Ne faule, dicke, hässliche Frau, die alle Talkshows-Sendungen kennt. Die haben nämlich gemeint, dass sie es ab dem Geburt des Kindes es geschafft habe, wurden träge und dadurch faul in allen Lebenslagen und hässlich(dick und ungepflegt). Ironie: Super Erfolgsgeschichte!
Diese von Mitleid geführte Politik muss im Interesse von Kindern so langsam zum Vernunft kommen. Wie kann man eigentlich so bescheuert sein, dass eine alleinerziehende Mutter das gleiche Leben wie eine verheiratete Mutter verdient haben sollen! Eben auch sie muss für die Konsequenzen ihrer Fehlentscheidungen und Fehlentwicklungen genauso tragen wie ein Mann und kann, und darf nicht erwarten, dass sie das Recht habe, dass sie ein Leben wie eine verheiratete Frau durch den Geburt des Kindes verdient hätten!
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Mit der besseren Hälfte hat man mehr als doppelt so viel Probleme.
Morpheus: Väter haben ihre Jungs zu beschützen, solange sie das können - und zwar vor Weibern