Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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"Teilerlass wg. Kindeserziehung" .... kennt ihr sowas?

sonnenlilie, Saturday, 23.07.2011, 23:55 (vor 5271 Tagen) @ OpiWahnGanovi

Über diese Art der "geheimen Frauenförderung" gibts nirgendwo Infos. Ich
kenne sogar einen Fall, die Tusse ist durchgeflogen und hat bis heute (ca.
18 Jahre) nicht einen Cent Bafög zurückgezahlt. Die hat mir das auch noch
stolz erzählt und daher weiß ich es so genau.

Doch gibt es:

6. Teilerlassmöglichkeiten (§ 18b BAföG)

Bei guten Leistungen oder schnellem Studium könnt Ihr einen Teil Eurer Darlehensschuld erlassen bekommen. Dies müsst Ihr innerhalb eines Monats nach Zugang des Feststellungs- und Rückzahlungsbescheides über Eure Darlehensschuld beantragen. Unbedingt wichtig - und zwar im eigenen Interesse: Frist einhalten! Nur wer nachweislich ohne eigenes Verschulden gehindert war, den Antrag rechtzeitig zu stellen, kann einen sog. Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 27 SGB X) stellen, der ihm auch die nachträgliche Berücksichtigung des Teilerlassantrages ermöglicht.

Wichtig: Vom Teilerlass wegen guter Leistungen oder schnellem Studium könnt Ihr nur noch dann profitieren, wenn Ihr Eure Ausbildung bis zum 31.12.2012 abschließt!

Die Erlassmöglichkeit auf Grund von Kindererziehung wurde bereits zum 31.12.2009 abgeschafft.

http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/rueckzahlung.php?seite=3


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