Bewertung krimineller Taten am Beispiel Auftragsmorde
1) Ein Mann bringt seine Frau um: ein weiterer Beleg für männliche Aggressivität. Die Vorgeschichte interessiert nicht.
2) Eine Frau bringt ihren Mann um: sie muss doch einen Grund dazu gehabt haben!?
Die Vorgeschichte wird plötzlich interessant. War es ein Tyrann, der sie zur Reaktion getrieben hat? Sexueller Missbrauch? Siehe Bobbitt reloaded.
3)Die Frau lässt einen Mann durch einen Mann ermorden (Auftragsmord). Hier ist die Differenz in der Strafe zwischen der Anstifterin und der ausführenden Kraft interessant. Die Anstifterin erhält oft nur eine geringfügig höhere Strafe als ihr Handlanger, wenn überhaupt.
4) Der Mann lässt eine Frau durch einen Mann ermorden (Auftragsmord). In diesem Fall wird der Auftraggeber als der eigentliche Bösewicht hart abgestraft, viel härter als der Handlanger. In jedem Fall ist die Strafe deutlich höher als in allen 3er-Fällen, einfach weil wir hier die perfekte Opfergruppe haben: Frau.
Fazit: Es ist, als dürfe auf keinen Fall das ungeschriebene Gesetz Frau=Opfer, Mann=Täter untergraben werden. Indem nach Ursachen in der Lebensgeschichte gesucht wird, versucht man doch noch die Verantwortung von der Frau auf den Mann abzuwälzen. Die wahren Tabus in unserer Gesellschaft sind nicht häusliche Gewalt (die in Wahrheit bis zum Erbrechen thematisiert wird), sondern Männer als Opfer und Frauen als Täter. Von einem ideologiefreien Denken kann keine Rede sein.
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Ravenet,
21.07.2011, 19:24
- Die Judikative weiß halt, dass Frauen unmündige Wesen sind, die Gesellschaft tabuisiert das..
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Kritiker,
21.07.2011, 21:01
- Art. 6 Abs. 4 GG erklärt die Straffreiheit der Frau! (Mutter ist man ein Leben lang!)
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OpiWahnGanovi,
22.07.2011, 01:06
- Art. 6 Abs. 4 GG erklärt die Straffreiheit der Frau! (Mutter ist man ein Leben lang!)
- Die Judikative weiß halt, dass Frauen unmündige Wesen sind, die Gesellschaft tabuisiert das..