Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Gewalt ist männlich

David, Thursday, 21.07.2011, 14:50 (vor 5273 Tagen) @ Sexy

Das ist ganz klar eine schwere Körperverletzung.
http://dejure.org/gesetze/StGB/226.html

1) Hat die Körperverletzung zur Folge, daß die verletzte Person

1. das Sehvermögen auf einem Auge oder beiden Augen, das Gehör, das Sprechvermögen oder die Fortpflanzungsfähigkeit verliert,

2. ein wichtiges Glied des Körpers verliert oder dauernd nicht mehr gebrauchen kann oder

3. in erheblicher Weise dauernd entstellt wird oder in Siechtum, Lähmung oder geistige Krankheit oder Behinderung verfällt,

so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.

Also hat Sie auf jeden Fall mindestens 1 Jahr Bau sicher.


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