Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Du wirfst ja ganz neue Probleme auf!

OpiWahnGanovi, Wednesday, 20.07.2011, 19:46 (vor 5274 Tagen) @ Borat Sagdijev

Diese Möglichkeiten bestehen zweifellos und es obliegt dem Hotlinebetreiber, dort zu unterscheiden. Wahrscheinlich werden sogenannte "Schleusräume" eingerichtet, wo die mutmaßlichen Opfer aus der Ferne erst einmal begutachtet werden und das Umfeld gecheckt wird. Also ob da noch welche im Hintergrund sind etc. Die müssen ja davon ausgehen, dass so eine OpferIn verfolgt wird und in ihrem Wahn unabsichtlich zur Enttarnung des Frauenhasshauses beiträgt.

Auch da kann man ein Notruftelefonergänzungsgesetz beschließen. Vorschläge meine Herren, bitte weitere Vorschläge dazu!


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