Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Femokratie News 199-2011

FemokratieBlog ⌂, Monday, 18.07.2011, 13:25 (vor 5276 Tagen)

Wozu einen Rechtsstaat?
Auf dem Lawblog findet man einen interessanten Beitrag über das Rechtsverständnis mancher Femis zu den Strafanzeigen gegen Kachel­mann oder Strauss-Kahn. Der Autor des Lawblogs nimmt in seinem Arti­kel Stellung zu einem Beitrag einer gewissen Nadine Lantzsch, die ihrerseits in ei­nem Text auf >Medienelite« in einer erstaunlich primitiven Gossensprache gegen rechtsstaatliche Prinzipien polemisiert.[..] Und wie immer, wenn irgendwo irgendwer das Wort >Vergewaltigung!« in die Welt posaunt, fühlen sich auch andere feministi­sche Kettenhündinnen wie die unsägliche Antje Schrupp aufgerufen, ihre steinzeitli­chen Auffassungen eines frauenzentrierten Rechtsverständnisses in die Welt zu blaf­fen. Schrupp schreibt sinngemäß, es sei doch sowieso egal, ob nach rechtsstaatli­chen Prinzipien – insbesondere bei Vergewaltigungsprozessen – vor Gericht gestritten würde. Das ganze Rechtssystem sei doch ein System von Männern für Männer, da könne man es sowieso nicht ernstnehmen und ohne Männer bräuchte man auch keine Justiz.

Unschuldsvermutung
Die Unschuldsvermutung ist eines der Grundprinzipien eines rechtsstaatli­chen Strafverfahrens und geht auf den französischen Kardinal Jean Lemoi­ne (1250-1330) zurück. Die Unschuldsvermutung wird heute von den meis­ten Ländern der Welt zumindest dem Anspruch nach anerkannt.[..] Die Grenzen der Unschuldsvermutung sind beim Vergewaltigungsvorwurf erreicht. Wenn eine Frau einen Mann bezichtigt, sie vergewaltigt zu haben, dann wird die Unschuldsvermutung recht schnell aufgehoben, wird ein Vater – etwa in Sorgerechtsauseinandersetzun­gen – beschuldigt, das Kind missbraucht zu haben, dann wird die Unschuldsvermu­tung gar nicht erst angewandt. Das ist zwar nicht rechtsstaatlich, hat sich aber in die deutsche Rechtspraxis so eingebürgert.

Das Wort zum Sonntag - Femifaschismus, wie er leibt und lebt!
Daß es der Femifaschismus nicht so sehr mit Rechtsordnung und GG hat, wissen wir ja spätestens seit Kachelmann und DSK. Nun gibt es nicht wenige Torfköp­fe 'in dieser unserer Republik', die sowas nicht so schlimm finden, halt ein bissel extrem und danach wieder zur Tagesordnung übergehen. Btw: hätten Masku­listen derlei unter sich gelassen, wäre sofort der Ruf nach dem Verfassungsschutz erschallt und jener hätte sicher einen Screenshot von der pösen rechten Maskuseite angefertigt. Daß mit zweierlei Maß gemessen wird, ist für uns indes nichts Neues.

Weiterlesen > http://femokratie.com/femokratie-news-199-2011/07-2011/

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