Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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OT: Juristen und Gesetze

Rainer ⌂, Saturday, 09.07.2011, 13:20 (vor 5286 Tagen)

Das Juristen Gesetze nicht kennen ist nichts Neues. Der Prozessbevollmächtigte des Deutschen Bundestages, Prof. Dr. Franz Mayer von der Universität Bielefeld dürfte aber Spitzenreiter sein. Er erklärte als Vertreter des Deutschen Bundestages bei der mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts in Sachen “Griechenland-Hilfe” und “Euro-Rettungsschirm” am 5. Juli 2011

"Die Beschwerdeführer würden sich auf ein neuartiges Recht berufen, das bisher gar nicht existiere, nämlich ein umfassendes Grundrecht auf Demokratie. Für die Anerkennung eines solchen Grundrechts und eine damit verbundene Ausweitung der Möglichkeiten zur Verfassungsbeschwerde gebe es aber keinen Anlass."

Dazu meint der Artikel 5 des BRD Grundgesetzes
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

Vielleicht sollten wir diesem Professor des Rechts ein Grundgesetz zur gelegentlichen Verwendung schicken.

Rainer

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Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo

Hat man seinen Dr.-Titel schon geprüft? Würde mich nicht wundern!

Paul, Saturday, 09.07.2011, 19:11 (vor 5285 Tagen) @ Rainer

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Wohl der Grund, wieso Juristen die Gesetze nicht kennen.

Torsten, Saturday, 09.07.2011, 23:22 (vor 5285 Tagen) @ Paul

- kein Text -

Art 20 GG

Norbert, Baden-Württemberg, Sunday, 10.07.2011, 12:35 (vor 5285 Tagen) @ Rainer

Dazu meint der Artikel 5 des BRD Grundgesetzes
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und
sozialer Bundesstaat.

Ist natürlich Artikel 20 GG

Artikel 5 handelt über die Meinungsfreiheit.

Artikel 1 und 20 sind durch Artikel 79 GG von Änderungen ausgeschlossen.

Artikel 20 gehört allerdings nicht zu den Grundrechten des GG, sondern zum Themenkreis "Der Bund und die Länder".
Somit könnte man dem Herrn Professor extremformalistisch gesehen sogar Recht geben. Die Grundrechte sind von Artikel 1 bis 19 GG.

Genau diese extremformalistische Sichtweise ist aber eigentlich rechtswidrig, bzw. führt bei Juristen zu solchen extremen Sichtweisen, die Normalsterbliche nur mit einem Fingerzeig auf die Stirn beantworten.

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