Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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EGMR Nr. 60899/00: Öffentliche Kritik an Gerichtsurteilen .....

Paul, Saturday, 09.07.2011, 01:54 (vor 5286 Tagen)

Auch Kritiken an Gerichtsurteilen waren bereits Gegenstand von Klageverfahren. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat dazu u.a. folgende Leitsätze aufgestellt:

Zur Freiheit der Presse gehört auch die Kritik an Gerichtsentscheidungen. Hierbei kann es indes erforderlich sein, das Vertrauen in die Gerichtsbarkeit gegen destruktive und haltlose Angriffe zu verteidigen. Haben herabsetzende Werturteile aber eine ausreichende tatsächliche Basis (hier: kritikwürdige Passage in einer Gerichtsentscheidung), darf kein allein destruktiver Angriff angenommen werden.

Die Meinungsfreiheit ist für die demokratische Gesellschaft von konstitutiver Bedeutung. Sie stellt eine der grundlegenden Voraussetzungen für ihre Fortentwicklung und die Selbstverwirklichung des Einzelnen dar. Ihr Schutzbereich umfasst auch Meinungen, die verletzen, schockieren oder beunruhigen.

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F***t euch, ihr dreckigen Schwarzkittel!


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