Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Gibts bei einer Frauenhauseinweisung eigentlich Identitätsprüfungen?

Kurator, Thursday, 07.07.2011, 14:37 (vor 5289 Tagen)

Also mal folgendes Szenario:

Ich heiße Alex Müller, Michel Meier oder Rene Schulze und rufe einfach mal über eine der vielen Hotlines bei einem Frauenhaus meines Vetrauens an. Stimme angepasst, meinen geschlechtlich zweideutigen Namen benannt und bitte um Aufnahme. Vor Ort, ich sehe ggf. mit etwas Schminke aus wie eine Shemale, erkläre ich den Wächterinnen, dass ich meinen Ausweis auf der Flucht vor meinem gewalttätigen Mann verloren habe.

Prüfen die da genauer, also fassen die einem unter den Rock oder wie läuft das ab. Ich will jetzt hier nicht unterstellen, dass mal einer von euch in einem Frauenhaus war, das glaube ich nicht, aber vielleicht hat sich ja das Einweisungsprozedere rumgesprochen.

Das größte Problem, was da noch auf die zukommt, ist ja die Vergenderung. Wenn sich die Geschlechtsidentitäten auflösen und es plötzlich "gefühlte Frau/biologischer Mann" in einer Person gibt, was machen Frauenhäuser in solch einem Fall?

Das klingt irrwitzig, aber man muss ja mal drüber reden. Da hängt ja schließlich die ganze Frauenhaus-Hotelkette dran.

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