Zum Umgang mit Falschbeschuldigerinnen
Hallo!
Ich bin doch etwas erstaunt wie naiv selbst in diesem Forum über das Thema Falschbeschuldigungen gedacht wird. Da haben wir stellvertretend mal den Fall Horst Arnold, der ja nun endlich freigesprochen wurde, nachdem er fünf Jahre abgesessen hat. Einige scheinen es nicht zu kapieren, dass dieser Frau fast nichts droht. Von wegen lange Freiheitsstrafe (wie Gobelin insinuiert). Machen wir uns doch nichts vor. Für die Justiz läuft es grob gesprochen so: die Frau hat zwar ein Unrecht begangen, aber jetzt ist sie wohl gewarnt genug um das in Zukunft zu unterlassen. Das Opfer ist ein Mann und ist keiner eingehenden Betrachtung wert. Er bekommt die mickrige staatlich festgelegte Haftentschädigung (was dann sogar zu Hartz4-Abzügen führen wird) und das wars.
Wer glaubt, dass
1. die Justiz lernfähig ist, hat etwas Grundsätzliches nicht verstanden. Dazu müsste sich schon der Zeitgeist ändern.
2. dass sie mehr als eine Bewährungsstrafe sprich Bachblütentherapie bekommt ist sehr unwahrscheinlich. In vergleichbaren Fällen in D waren es nie mehr als Bachblüten. Und da sind wir auch schon beim letzten Punkt.
3. Solche Fälle erregen Aufmerksamkeit nur bis genau hier hin, sprich bis zum Freispruch. Es heisst dann immer: "jetzt bin ich aber gespannt, was die für ne Strafe bekommt..." Aber: man erfährt es praktisch nicht. Denn der Prozess gegen Falschbgeschuldigung läuft im Verborgenen ab, so als ob 5 Jahre vorsätzliche Freiheitsberaubung ein Kavaliersdelikt wären. Aus den Augen, aus dem Sinn. Glaubt ernsthaft jemand, in etwa einem Jahr wird in einer überregionalen Zeitung vom Fall Arnold berichtet, wo die Falschbeschuldigerin zwei Jahre aufgebrummt bekommt? Nur wer ein privates Interesse an solchen Fällen hat weil sie z.B. in der Nähe stattfinden wird etwas erfahren können wie es ausgegangen ist.
Danach beginnt der Kreislauf von vorn: Einsperren auf Verdacht (Umkehrung der Beweislast), Festhalten trotz besseren Wissens, Unterschlagung von entlastendem Beweismaterial, zermürbende Monate bzw. Jahre im Knast, nach langer langer Zeit Zulassung einer Revision wo ein Freispruch die Folge ist. Der Fall hat nun die maximale mediale Aufmerksamkeit. Forenteilnehmer fordern Konsequenzen für das Unrecht. Diesmal aber wird sie nicht so einfach davonkommen. Aber Bachbett.
gesamter Thread:
- Zum Umgang mit Falschbeschuldigerinnen -
Robin Hood,
06.07.2011, 23:34
- Zum Umgang mit Falschbeschuldigerinnen - Christian, 07.07.2011, 00:02
- Neue Westfälische (Bielefeld): Lehrerin von Suspendierung bedroht?! -
Gobelin,
07.07.2011, 00:54
- man "prüft" schon - hoerer, 07.07.2011, 01:21
- Zum Umgang mit Falschbeschuldigerinnen - Lacher, 07.07.2011, 07:23
- Schadensersatzforderungen können zusätzlich zu Haftentschädigung geltend gemacht werden...
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Kritiker,
07.07.2011, 10:24
- Erwarte in einem Rechtsstaat kein Recht! -
Kurator,
07.07.2011, 12:08
- Strafrecht != Zivielrecht
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Kritiker,
07.07.2011, 13:16
- Die BRD ist laut Grundgesetz kein Rechtsstaat - Rainer, 07.07.2011, 22:19
- Strafrecht != Zivielrecht
- Erwarte in einem Rechtsstaat kein Recht! -
Kurator,
07.07.2011, 12:08