Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

233.682 Postings in 30.704 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

Können vorsätzliche Falschbeschuldigerinnen von Vergewaltigung überhaupt angeklagt werden?

Christian, Wednesday, 06.07.2011, 08:56 (vor 5290 Tagen)

Können vorsätzliche Falschbeschuldigerinnen überhaupt angeklagt werden?

Ich glaube NEIN bzw. man will es aus einem bestimmten Grund nicht, weil die Justiz als kriminelle Handlanger ja selbst als Mittäterinnen dieser kriminellen Straftäterin voll und ganz zur Seite gestanden haben und die Tat der Freiheitberaubung, Rufmord, psychische und seelische Gewalt usw. am Opfer verübt haben. Die Frau könnte ja selbst sonst die Justiz als Mithelfer und Mittäter des Verbechens bezichtigen und auf die Anklagebank bringen. Das ist vermutlich auch der Grund, warum man die Verfahren von Falschbeschuldgerinnen einstellt als ob nichts gewesen wäre und das Opfer soll sich mit einer kleinen Haftentschädigung zufrieden geben! Zur Anklage gegen eine vorsätzliche Falschbeschuldigerin wird es wahrscheinlich nur dann kommen, wenn sich die Justiz im Sumpf des Verbrechens, rechtzeitig das Unrecht und Verbrechen erkannt hat und das Opfer noch nicht in Haft (Freiheitsberaubung) war.


gesamter Thread:

 

powered by my little forum