Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Strafe für die Frau ?

adler, Kurpfalz, Wednesday, 06.07.2011, 01:37 (vor 5290 Tagen) @ Logan
bearbeitet von adler, Wednesday, 06.07.2011, 01:46

Bin mal gespannt, zu was die Frau verurteilt wird.

Sie müsste danach mindestens als vorbestraft gelten, also mehr als ein Vergehen. Dann verliert sie nämlich ihren Pensionsanspruch. Den kann das Kultusministerium dann ja dem Herrn Horst Arnold auszahlen, denn er hat in den 10 Jahren einiges verloren, mal ab von seiner Gesundheit.

Allein lehrt mich die Erfahrung, dass sie als geborenes Opfergeschlecht mit Samthandschuhen angefasst und dann geschont wird. Das Richterlein wird schon eine Psychiater_in finden, die der armen Frau verminderte Schuldfähigkeit zuspricht und dieses unwiderstehliche Angebot beherzt und hocherfreut annehmen. Er wird sich als guter Ritter fühlen, der wieder eine Frau gerettet hat und abends erschöpft, aber hoch zufrieden mit sich selbst, in einen glücklichen Schlaf fallen.

Und am nächsten Tag wird er wieder "Vergewaltiger" ganz hart angehen und ihnen kein Wort glauben. Schon weil er selbst sich immer wieder dabei ertappt, wie er immer wieder hinlangen möchte, wenn ihn die freigelegten Möpse angehen in seinem Büro.

Aber ER ist stark. ER hat das noch nie getan.
Oder doch? Oh Gott!

Gruß
adler

--
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