Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Beweise

der_quixote, Absurdistan, Monday, 04.07.2011, 22:41 (vor 5291 Tagen) @ Mitleser

Frag dich lieber, wie er nach 9 Jahren nachweisen will, dass er das nicht
getan hat.

Oh Mann,
Wenn man da so über die Vergangenheit nachdenkt...Versuchte Vergewaltigung kann, glaube ich, in D. noch bis 15 Jahre im Nachhinein angezeigt werden.
Wer denkt da nicht an (S)eine störrische Ex, welche weil ihr ein Wunsch nicht erfüllt wurde, kurzerhand die Beine übereinander schlug.
War das schon?
Oder wenn Sie keinen Orgasmus hatte oder sich gezwungen sah diesen vorzutäuschen, damit DU endlich aufhörst..Oder sie zwar Ja gesagt hat, aber Du hättest fühlen müssen, dass Sie Nein meinte...
Selbst die wirstschaftliche Gewalt, welche Du über Sie ausübtest, und Sie, nicht arbeitsfaul sondern vollauf ausgelastet mit dem Job als Familienmanagerin, sich gezwungen fühlte ihren edlen Körper darzubieten...

Oohh Mann

--
Man(n) sollte (s)eine Frau welche schweigt niemals unterbrechen...


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