Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Erneute Antwort von A.T.U.

Müller ⌂, Monday, 04.07.2011, 14:56 (vor 5292 Tagen)

Zu diesem Thread: http://www.wgvdl.com/forum/index.php?id=190517

"Sehr geehrter Herr Müller,

vielen Dank für Ihre Email, gerne nehmen wir dazu nochmals Stellung.

Rechtlich gesehen wird niemand von der Dienstleistung ausgeschlossen – Urlaubscheck kann jeder bei ATU durchführen lassen - nur dass Frauen einen „Aktionspreis“ erhalten. Das ist eine Marketingaktion, die durchaus im rechtlich zulässigen Rahmen liegt (vgl. Fitnesscenter, die spezielle kostenlose Schnupperkurse für Frauen machen, Bars, die „Prosecco for free“ für Frauen anbieten …).

Dennoch möchte ich Ihnen im Sinne der Kundenzufriedenheit anbieten, dass Sie den Urlaubs-Check ebenfalls zum Sonderpreis erhalten. Hierfür legen Sie bitte diese Email in Ihrer Filiale vor, unsere Mitarbeiter werden sich gerne darum kümmern.

Dieses Angebot basiert auf reiner Kulanzbasis ohne Anerkennung einer Rechtspflicht oder Präjudiz.

Freundliche Grüße

i. A. Hermine Spachtholz

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