Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Der nächste? Rocchigiani vorübergehend festgenommen...

Kritiker, Saturday, 02.07.2011, 17:44 (vor 5293 Tagen)

Die Nachrichten sind teilweise recht wage und ungenau.

Auf jeden Fall geht es um eine Opferin, einmal heißt es Freundin, Lebensgefährtin, Ex oder Bekannte, wie auch immer auf jeden Fall weiblich.

http://www.tagesspiegel.de/berlin/ex-boxer-graciano-rocchigiani-voruebergehend-festgenommen/4349770.html

[soll ihr] ...auf den Arm geschlagen und mit einer Pizza beworfen haben. Am Freitagnachmittag gegen 17.15 Uhr soll Rocchigiani bei einem Treffen in Grunewald die Frau bedrängt haben, ihre Anzeige gegen ihn zurückzunehmen. Als die Frau dann die Polizei rief, soll "Rocky" ihr das Mobiltelefon entrissen haben, dies wird juristisch als Raub gewertet. Die Polizei nahm den Ex-Profiboxer Minuten später fest. Am Freitagabend wurde er im Landeskriminalamt erkennungsdienstlich behandelt und danach wieder auf freien Fuß gesetzt.

Aha, das ist Raub, na denn bei den Vorstrafen...

Wieso wird er im Computerzeitalter erneut erkennungsdienstlich behandelt, die müssten doch bei seinem Vorleben alle seine Fingerabdrücke etc. doch schon Dutzende Male registriert haben - seltsam, Schikane?

http://www.welt.de/sport/article13463071/Pizzawurf-Polizei-nimmt-Ex-Boxer-Rocchigiani-fest.html

Hier sind ein paar nette Kommentare dabei.

http://www.spreadnews.de/ex-profiboxer-graciano-rocky-rocchigiani-wieder-ausgerastet/1113697/

Hier liest sich alles dann wieder etwas anders...

Der nächste? Rocchigiani vorübergehend festgenommen...

Logan, Saturday, 02.07.2011, 17:55 (vor 5293 Tagen) @ Kritiker

Nicht, dass ich das Verhalten des Boxers rechtfertigen würde, aber bei vertauschten Rollen würde die Polizei das als Beziehungsstreit abwinken.

Nachtrag, Definition Raub...

Kritiker, Saturday, 02.07.2011, 17:59 (vor 5293 Tagen) @ Kritiker

Alg, gilt doch, dass das Tatobjekt, in diesem Fall das Handy eines Raubes eine fremde bewegliche Sache ist. Die Tathandlung eines Raubes ist doch die Wegnahme zum Zwecke der Aneignung dieser Sache unter Anwendung bestimmter Zwangsmittel, also i.d.R. Gewalt oder Androhung solcher.

Wenn man aber nun nach der Wegnahme des Gegenstandes diesen zerstört, fehlt doch das Tatmerkmal des Vorsatzes der Aneignung, also müßte das doch dann juristisch nur noch Nötigung in Tateinheit mit (vorsätzlicher) Sachbeschädigung sein, was i.d.R. wohl ein deutlich geringeres Strafmaß zur Folge hätte.

Wenn dem so ist, bitte mölicherweise anwesende Juristen um Aufklärung, sollte man in einem solchen Fall nicht lieber grundsätzlich das Handy danach zu Boden werfen und drauftreten um klar die Absicht der Sachbeschädigung in den Vordergrund der Tat zu stellen.

Der nächste? Rocchigiani vorübergehend festgenommen...

Kritiker, Saturday, 02.07.2011, 18:04 (vor 5293 Tagen) @ Logan

Nicht, dass ich das Verhalten des Boxers rechtfertigen würde, aber bei
vertauschten Rollen würde die Polizei das als Beziehungsstreit abwinken.

Eben und wird es gar evtl. zum Raub aufgeblasen, was ziemlich empfindliche Strafen nach sich ziehen kann, insbesondere bei seinen Vorstrafen, dazu dann noch die Körperverletzung, die wohl eher geringfügig war, denn er ist Exprofiboxedr, wenn er gewollt hätte, hätte er sie sicher mit einem einzigen laschen Schlag ausknocken können.

bei umgekehrte Vorzeichen

Oberkellner, Saturday, 02.07.2011, 18:05 (vor 5293 Tagen) @ Kritiker

Sie bewirft ihn mit ner Pizza. Darauf will er sie anzeigen. Sie bedrängt ihn die Anzeige zurückzunehmen. Als der Mann dann die Polizei rief, soll sie ihm das Mobiltelefon entrissen haben, dies wird juristisch als Raub gewertet. Die Polizei nahm die Frau Minuten später fest.

Unvorstellbar?

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Der nächste? Rocchigiani vorübergehend festgenommen...

der_quixote, Absurdistan, Saturday, 02.07.2011, 19:41 (vor 5293 Tagen) @ Kritiker

Pack schlägt sich...

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bei umgekehrte Vorzeichen

der_quixote, Absurdistan, Saturday, 02.07.2011, 19:43 (vor 5293 Tagen) @ Oberkellner

gewertet. Die Polizei nahm die Frau Minuten später fest.
Unvorstellbar?

Bingo!

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