BGH erleichtert endlich Unterhaltskürzung für Abzockerinnen
'Nach einem Urteil des Bundesgerichtshof kann der Unterhalt nach Erreichen des Rentenalters unter Umständen auf den Betrag herabgesetzt werden, den der Berechtigte ohne die Ehe aus eigenen Einkünften zur Verfügung hätte. Das entschied der BGH in einem Donnerstag (30. Juni) bekanntgegebenen Urteil. Zugleich erleichterte der BGH auch die Möglichkeit einer nachträglichen Befristung der Unterhaltszahlungen (Aktenzeichen: XII ZR 157/09) ... '
Natürlich findet sich auch eine 'Expertin', die sich Sorgen um die üppig beschenkten Damen macht:
'«Die Entscheidung betrifft Fälle, in denen ein Geschiedener seit längerer Zeit Unterhalt bekommt>, so Familienrecht-Expertin Busche. «Die Frage ist, ob das neue Recht hier mit aller Härte angewandt werden darf.>'
Kaum sollen starke Frauen mal ansatzweise selbst für sich sorgen, schon gerät das zur 'Härte'. Unterhaltsbezug ohne Gegenleistung ist sicher nicht so hart.
Viele Grüße
Wolfgang
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