Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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"Weltwoche über Scheidungstricks"

Kurti, Wien, Thursday, 30.06.2011, 23:09 (vor 5295 Tagen)

Dazu sage ich nur: AUF FLUGBLÄTTERN VERBREITEN!!!!!

1 — Der Missbrauchsvorwurf

Der  Trick: Die Frau behauptet, der Mann habe das gemeinsame Kind missbraucht.

Das Ziel: das alleinige Sorgerecht ohne Besuchsrecht des Mannes zu bekommen.

Das sagt die Anwältin: «‹Jetzt ist ihr wirklich gar nichts mehr eingefallen›, denke ich hie und da, wenn eine Frau plötzlich mit dem Missbrauchsvorwurf kommt. Diese Leichtigkeit, mit der ein solcher oftmals vorgebracht wird, ist tragisch. Trotzdem: Ein Gericht kann eine derartige Anschuldigung nicht ignorieren und muss die Sache strafrechtlich klären, egal, wie unglaubwürdig sie klingt. In der Zwischenzeit wird das Scheidungsverfahren sistiert, was schnell mal ein, zwei Jahre dauern kann. In dieser Zeit darf der Vater seine Kinder entweder gar nicht oder nur unter ­Aufsicht sehen, was sinnvoll ist, wenn ein begründeter Verdacht besteht. Trotzdem: Das begleitete Besuchsrecht ist eine riesige Einschränkung, schafft ­eine künstliche Situation. Gut möglich, dass sich die Kinder in dieser Zeit vom Vater entfremden und sich von ihm lossagen. Zudem bleiben immer Restzweifel haften. Hat er sie nicht vielleicht doch missbraucht? Den krassesten Fall habe ich während meiner Gerichtstätigkeit erlebt. Der Verdacht, dass der Vater seine Kinder missbraucht, hat sich bestätigt. Bloss hat die Frau ihren Mann erst mitten im Scheidungsverfahren angezeigt, also erst, als sie einen Vorteil für sich gesehen hat. Davor hat sie den Missbrauch ihrer Kinder jahrelang gebilligt. Es war schlichtweg nicht möglich, dass sie nichts bemerkt hatte.2 — Der Religionsjoker

Der Trick: Einer der beiden behauptet, das Kind werde einer religiösen Gehirnwäsche unterzogen.

Das Ziel: ein eingeschränktes oder kein Besuchsrecht zu erhalten.

Das sagt die Anwältin: «Es gibt Fälle, wo Einschränkungen im Besuchsrecht Sinn machen. Wenn ein Vater seinen kleinen Sohn tagelang in die Moschee mitnimmt, ist das nicht kindgerecht. In einem neueren Fall hat das Gericht jedoch klar gesagt, er ­dürfe das – vielleicht aus Angst, sonst als rassistisch zu gelten. In einem anderen Fall, vor zwei Jahren, war es genau andersherum. Der Vater war Mitglied einer katholischen Sekte und brachte das Kind ein paarmal zur Sonntagsschule. Die Mutter hatte dies im Scheidungsverfahren vorgebracht, und sein Besuchsrecht war für längere Zeit gestrichen.3 — Der Bettnässer-Vorwurf

Der Trick: Die Mutter oder der Vater behauptet, das Kind sei verhaltensauffällig nach dem Besuch beim Partner.

Das Ziel: Besuche der Kinder bei dem oder der Ex zu verhindern.

Das sagt die Anwältin: «‹Die Kinder spinnen, wenn sie nach Hause kommen, sie sind völlig neben den Schuhen, schlafen nicht mehr, machen ins Bett› – das ist der Klassiker. Damit versucht man, den Partner als schlechten Umgang für die Kinder darzustellen. Aber logisch, sind sie durch den Wind, wenn man ihnen etwa vermittelt, wie sehr man leidet, wenn sie das Wochenende beim Papa oder bei der Mama verbringen.4 — «Ich bin dann mal weg
Der  Trick: Die Mutter zieht mit ihren Kindern während der Trennung in die Ferne.

Das Ziel: das Besuchsrecht derart zu erschweren, dass der Mann irgendwann aufgibt.

Das sagt die Anwältin: «Die gesetzliche Regelung ist da ganz lustig. Die Person, die die Obhut hat, darf mit den Kindern nicht ins Ausland ziehen. Selbst wenn es bloss von Romanshorn nach Konstanz wäre. Ins ferne Tessin oder nach Genf dürfte sie jedoch ohne weiteres ziehen. Regelmässige Besuche werden so praktisch unmöglich.5 — Die plötzliche Kündigung

Der  Trick: Der Mann wird arbeitslos oder verdient auf einen Schlag viel weniger.

Das Ziel: Die Ex soll möglichst wenig Unterhalt bekommen.

Das sagt der Anwalt: «Bei der Festsetzung des Unterhalts muss der Richter erst einmal das Einkommen beider Parteien feststellen. Die Person, die Unterhalt bezahlen muss, versucht, das Einkommen möglichst tief darzustellen.
Das sagt die Anwältin: «Der Mann einer Klien­tin hatte eine florierende Firma und ­einen entsprechend hohen Lohn. Als ihm dämmerte, wie viel Unterhalt er würde zahlen müssen, brachte er plötzlich ein Arztzeugnis, das bescheinigte, dass die Selbständigkeit zu aufreibend für ihn sei und er sich deshalb anstellen lassen müsse. Danach hat er nur noch halb so viel verdient. Gegen ein ärztliches Zeugnis kann man nicht viel ausrichten.> Der Anwalt: «Wenn man einen ‹Jobverlust› frühzeitig einfädelt, kann ein Richter schlecht sagen, eine Kündigung sei fingiert gewesen. Wenige Monate vorher reichen sicher nicht, ein Jahr davor genügt meistens schon. Nach der Scheidung können die Personen wieder ihren guten alten Job annehmen.>Die Anwältin: «Wenn sich die Einkommensverhältnisse nach der Scheidung verändern, kann der Kindesunterhalt zwar erhöht werden, normalerweise aber nicht derjenige der Frau.6 — Auf Zeit spielen

Der Trick: den Trennungs- oder Scheidungsprozess so lange hinauszögern, bis dem anderen die Puste oder das Geld ausgeht.

Das Ziel: dem anderen das Leben schwerzumachen.

Das sagt die Anwältin: «Wer will, findet immer einen Grund, sich möglichst kompliziert anzustellen. Da werden unzählige Beweisanträge gestellt oder Massnahmebegehren für Dinge, die nicht bis zum Ende des Prozesses warten können: die neue Verteilung der Kinder oder ein höherer Unterhalt. In einem meiner Fälle hat ein Ex-Paar viel Geld im Ausland, der eine Partner behauptet jedoch, da sei nichts mehr, es gehöre jemand anderem, es sei bloss ein Darlehen gewesen und so weiter. Selbst wenn dies offensichtlich unsinnig ist, muss man Beweise im Ausland beschaffen, was ewig dauert. Wenn jemand dann jede Verhandlung etwa dreimal verschiebt, ist der andere irgendwann so mürbe, dass er sich mit dem Bruchteil des Geldes zufriedengibt.
Das sagt der Anwalt: «Ich hatte eine Klientin, die mit einem Banker verheiratet war. Der Richter hielt fest, dass sie während des Scheidungsverfahrens 10 000 Franken Unterhalt erhalten soll. Ziemlich viel Geld bei einem Lohn von 18 000 Franken. Je länger das Verfahren dauerte, desto mehr lagen seine Nerven blank. Eine missglückte Vergleichsverhandlung hier, ein paar Terminverzögerungen dort: Nach zwei Jahren wurde der arme Mann so weich, dass er bereit war, eine faire Lösung zu finden.7 — Der Pensionskassentrick

Der  Trick: die Scheidung möglichst lange hin­auszögern, damit das Pensionskassenvermögen des vermögenden Partners schön anwachsen kann. Je später das Scheidungsurteil, desto höher der hälftige Anteil.

Das Ziel: möglichst viel Geld herauszuholen.

Das sagt die Anwältin: «Bei einer Scheidung wird das Pensionskassenguthaben, das sich während der Ehe angehäuft hat, gleichmässig verteilt, egal, wer wie viel einbezahlt hat. Wenn der Mann gut verdient, kann es sich für die Frau lohnen, die Scheidung möglichst lange hinauszuzögern. Denn massgebend ist der Zeitpunkt, zu dem das Scheidungsurteil ausgestellt wird. Je länger das Scheidungsverfahren dauert, desto mehr Geld fliesst später auf das Konto der Frau.8 — «Geld fürs Haus her, aber sofort
Der  Trick: Der eine Ehepartner will sofort seinen Anteil des gemeinsamen Eigentums. Kann der andere nicht zahlen, wird die Firma ruiniert beziehungsweise das Haus ist weg.

Das Ziel: den Ex-Partner zu plagen.

Das sagt die Anwältin: «Eine Klientin hat vor Gericht die Familienwohnung für sich beziehungsweise die Kinder beantragt. Der Mann will nun, dass sie das gesamte Geld auf einmal bezahlt. Kann sie das nicht innert der vorgeschriebenen Fristen, verliert sie die Wohnung. Besonders tragisch ist es, wenn einer der beiden viel Zeit und Arbeit in ein Haus oder die Firma investiert hat und Ersteres dann unter Wert verkauft oder die Firma aufgelöst werden muss.9 — Die Arbeitsverweigerung

Der Trick: Die Frau behauptet, sie könne wegen der Kinderbetreuung nicht mehr arbeiten.

Das Ziel: Unterhalt vom Mann zu erhalten, ohne selber arbeiten zu müssen.

Das sagt die Anwältin: «Das Bundesgericht sagt, dass die Frau bis zum zehnten Lebensjahr des jüngsten Kindes nicht arbeiten muss. In einem Fall hat die Frau auf ihrem Recht beharrt, nicht arbeiten zu müssen. Obwohl man wusste, dass das Kind weitgehend fremdbetreut wird, hat das Bundesgericht an seiner Praxis festgehalten. Sorry, aber wenn Frauen Zeit haben für ein Esoterikkürslein hier und einen Naturheilkurs dort, haben sie auch Zeit zum Arbeiten.10 — Geld verprassen

Der  Trick: Ein Partner gibt nach der Trennung übermässig viel Geld aus, um dann bei der Scheidung auch noch die Hälfte des Geldes des Partners einzuheimsen. Oder: Er plündert sein Konto, damit bei der Scheidung nichts mehr für die andere Seite übrigbleibt.

Das Ziel: Der Partner soll bei der Scheidung möglichst wenig Geld erhalten und man selber möglichst viel.

Das sagt der Anwalt: «Normalerweise hat man nach der Trennung ein, zwei Jahre Zeit, bis die Scheidungsklage eingereicht und das verbleibende Vermögen hälftig geteilt wird. Bis dahin versucht der vermögendere Partner, die Scheidung hinauszuzögern und sein Bankkonto zu plündern: teure Ferien, neue Kleider, ein neues Auto – all das ist erlaubt. Bloss im grossen Stil Geld verschenken darf man nicht. Hat ein Mann viel Geld, sollte die Frau so schnell wie möglich einen Antrag auf Gütertrennung stellen. Dann hat sie sofort Anrecht auf die Hälfte des Vermögens und muss nicht bis zur Scheidung warten.
Das sagt die Anwältin: «Einer meiner Klienten und seine Ex einigtem sich darauf, das gemeinsame Vermögen sofort bei der Trennung aufzuteilen. Bei der Scheidungseinreichung zwei Jahre später hatte die Frau ihre Hälfte bereits verprasst. Sie verlangte dann vom Mann auch noch die Hälfte seiner Hälfte – und kam damit durch. Dummerweise hatte der Mann nicht gewusst, dass nur ein Gericht oder ein Notar die sofortige Gütertrennung rechtsgültig veranlassen kann. Die einfache Abmachung der beiden zählte vor Gericht nicht. In einem anderen Fall – übrigens sind es eher die Männer, die ihr Geld verprassen – hat der Mann sich in der Trennungsphase ein teures Auto gekauft. Das entwertet sich schnell und ist zum Zeitpunkt der Scheidungsklage viel weniger wert.11 — Neues Gericht, neues Glück

Der Trick: Die Person, die die Scheidungs- oder Trennungsklage eingereicht hat, zieht die Klage rechtzeitig zurück, wenn es nach ­einem ungünstigen Urteil aussieht. Dann wechselt sie den Wohnort und reicht beim dortigen Gericht eine neue Klage ein.

Das Ziel: mehr Unterhalt zu bekommen oder ein schnelleres Verfahren.

Das sagt die Anwältin: «Die Frau eines Klienten hatte an einem Landgericht geklagt. Die Richterin schlug als Vergleich vor, dass der Mann 300 Franken Unterhalt pro Monat zahlen solle, und stellte in Aussicht, dass ihr Urteil entsprechend ausfallen werde. Daraufhin zog die Frau die Klage zurück, bevor das Gericht das Urteil fällen konnte. Ein halbes Jahr später reichte sie bei einem Stadtgericht erneut Klage ein. Dieser Richter fand, 1600 Franken seien angemessen. Die Frau war einverstanden.

Es gibt Gerichte, die bekannt dafür sind, dass die Prozesse höchst mühsam sind oder lange dauern. Meine längste Scheidung dauerte viereinhalb Jahre. Da lohnt es sich unter Umständen, in einen anderen Bezirk zu ziehen, wo ein anderes Gericht zuständig ist. Ich selber habe mal einer Klientin nach einem fast zwei Jahre dauernden Trennungsverfahren gesagt: ‹In der Scheidung vertrete ich Sie nur, wenn Sie in einen anderen Bezirk ziehen, damit wir nicht mehr an diesem Gericht prozessieren müssen.› Das hat sie dann auch getan. Innerhalb von drei Monaten war die Scheidung erledigt, und sie wohnt heute wieder am alten Ort.12 — Der Rabenmutter-Beweis

Der Trick: den Partner anschwärzen mit Bestätigungsschreiben von Betreuungspersonen oder offiziellen Stellen.

Das Ziel: die alleinige Obhut zu bekommen.

Das sagt der Anwalt: «Wer die Kinder für sich haben will, muss möglichst viele Beweise dafür liefern, dass der Partner die Erziehung nicht im Griff hat. Besonders hilfreich sind Bestätigungsschreiben vom Kindermädchen, von Nachbarn, Bekannten, Freunden sowie von der Schule oder der Vormundschaftsbehörde: Die Mutter hat einen Hang zum Alkohol, sie hat die Kinder nicht im Griff, einen schlechten Einfluss auf sie, streitet immer mit ihnen – solche Dinge gehören hinein.

In einem prominenten Fall hat sich der Ehemann von der aktuellen Nanny und von ein paar früheren schriftlich bestätigen lassen, was für ein toller, aufopferungsvoller Vater er sei. Die Mutter dagegen sei abends jeweils schon leicht angetrunken, habe bereits am Nachmittag mit Cüpli-Trinken angefangen, sei lieber in den Ausgang gegangen, als die Kinder ins Bett zu bringen, et cetera et cetera. Der Richter muss solche Schreiben berücksichtigen, selbst wenn sie nicht objektiv klingen und der Ehemann die Kindermädchen zumindest mit einem Lächeln bestochen hat. Die Ehefrau hätte das selbe Geschütz auffahren müssen. Weil sie schlecht vorbereitet war, hat sie die Kinder jedoch in erster Instanz verloren.13 — Das Einkommen frisieren

Der Trick: Selbständige zweigen Geld ab und haben offiziell plötzlich viel weniger Einkommen.

Das Ziel: die Unterhaltszahlungen möglichst tief halten.

Das sagt der Anwalt: «Selbständige versuchen oft, ihre Geschäftszahlen zu frisieren. Da gibt es legale und illegale Wege. Legal ist es, möglichst viele Abschreibungen und Rückstellungen zu machen, also buchhalterische Kniffe anzuwenden. Strafbar ist dagegen, ein zweites Bankkonto zu eröffnen und einen Teil des Umsatzes dorthin zu leiten. Allerdings kommt so etwas in der Regel erst gar nicht ans Licht.

Der Richter weiss natürlich, dass es gewisse Kunstgriffe gibt, und stellt auf den Durchschnitt der letzten drei Jahre ab. Das ist die Bundesgerichtspraxis. Einen allfälligen Geschäftseinbruch muss man da erklären können. Sobald die Ehe kriselt, tut man gut daran, den Gewinn möglichst klein zu halten. Oder man gründet eine zweite Gesellschaft und lässt einen Teil des Umsatzes darüber fliessen. Offiziell gehört die Gesellschaft dann einfach einem Kollegen.>
http://www.weltwoche.ch/ausgaben/2011-26/die-fiesesten-scheidungstricks-die-weltwoche-ausgabe-262011.html

Gruß, Kurti


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