Justiz dreht durch!
Gericht verhandelt über Piratenflagge im Fenster
Chemnitz (dapd-lsc). Mit einer im Fenster aufgehängten Piratenflagge befasst sich seit Donnerstag das Landgericht Chemnitz. Der Eigentümer des Wohnhauses hatte gegen die Mieterin geklagt, weil die Flagge seiner Ansicht nach gegen die üblichen Ästhetiknormen verstoße und potenzielle Mieter abschrecke. In erster Instanz hatte er Recht bekommen, die Mieterin musste die Flagge abnehmen und ein Zwangsgeld von 8.000 Euro zahlen, wie ein Sprecher des Landgerichts am Donnerstag in Chemnitz auf dapd-Anfrage sagte. Dagegen setzt sich die Mieterin zur Wehr, sie behauptet, die Flagge habe lediglich als Gardine gedient, das ästhetische Empfinden des Vermieters sei rein subjektiv. Wann der Streit entschieden wird, ist noch unklar.
8000 EUR für eine Piratenflagge! Die Justiz gehört doch selbst auf die Anklagebank! Unglaublich! Ich hätte da einen Vorschlag: Soll sie doch eine Schwulen- oder Feminismusfahne ins Fenster hängen, damit kommt die Justiz schon deutlich besser klar. Eine Nazifahne wäre auch denkbar, dass ist sicher auch nicht so schwer strafbar.
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