Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Ich versteh schon

Telefonmann, Thursday, 26.04.2007, 03:15 (vor 6812 Tagen)

Ja, Leute, gerade lese ich in einem Kleinanszeigen-Forum folgende drei Stellenanzeigen.

- Anzeige 1:

"Suche Aushilfe für Klamotenladen
suche 2 nette Mädels für unseren Klamotenladen in Giessen."

- Anzeige 2:

"Nette Telefonstimmen gesucht!!!
Achtung!!! Die Firma Junker in Gießen stellt für sofort 2 freundliche und möglichst erfahrene Telefonistinnen für tel. Terminvereinbarungen auf 400.- Euro Basis ein. (Festgehalt+Erfolgsprämie) Flexible Arbeitszeiten (Mo-Fr 9.00-18.00 Uhr) und ein nettes Team erwarten Sie unter Tel: ..."

- Anzeige 3:

Unser Team braucht Verstärkung
"Wir, das Team der Bäckerei Volkmann, brauchen dringend Verstärkung. Gesucht werden Studentinnen als Aushilfe für den Verkauf. Sind sie zuverlässig und haben Spaß im Umgang mit menschen melden sie sich bei ..."

Gefunden habe ich das alles unter diesem Link.

Was erkennt man? Erst wird diskriminiert, daß die Schwarte kracht, aber andererseits wird rumgeheult, daß Frauen ja so wenig verdienen würden.

Ja nee, is klar. Ich versteh schon.

Ich versteh schon

Conny, NRW, Thursday, 26.04.2007, 14:00 (vor 6812 Tagen) @ Telefonmann

Ja, Leute, gerade lese ich in einem Kleinanszeigen-Forum folgende drei
Stellenanzeigen.

- Anzeige 1:

"Suche Aushilfe für Klamotenladen
suche 2 nette Mädels für unseren Klamotenladen in Giessen."

- Anzeige 2:

"Nette Telefonstimmen gesucht!!!
Achtung!!! Die Firma Junker in Gießen stellt für sofort 2 freundliche und
möglichst erfahrene Telefonistinnen für tel. Terminvereinbarungen auf
400.- Euro Basis ein. (Festgehalt+Erfolgsprämie) Flexible Arbeitszeiten
(Mo-Fr 9.00-18.00 Uhr) und ein nettes Team erwarten Sie unter Tel:
..."

- Anzeige 3:

Unser Team braucht Verstärkung
"Wir, das Team der Bäckerei Volkmann, brauchen dringend Verstärkung.
Gesucht werden Studentinnen als Aushilfe für den Verkauf. Sind sie
zuverlässig und haben Spaß im Umgang mit menschen melden sie sich bei
..."

Gefunden habe ich das alles unter
diesem
Link.

Was erkennt man? Erst wird diskriminiert, daß die Schwarte kracht, aber
andererseits wird rumgeheult, daß Frauen ja so wenig verdienen würden.

Ja nee, is klar. Ich versteh schon.

Das ist doch klar. Eine Vollzeitkraft ist teurer als mehrere Teilzeitkräfte. Da aber kein Mann auf Teilzeit arbeiten kann (Studenten mal ausgenommen) suchen die gleich direkt nach Frauen, die neben der Hausarbeit auch noch ein wenig Geld dazu verdienen wollen.

Freundliche Grüße
Conny

Ich versteh schon

Nihilator ⌂, Bayern, Thursday, 26.04.2007, 14:37 (vor 6812 Tagen) @ Telefonmann

Was erkennt man? Erst wird diskriminiert, daß die Schwarte kracht, aber
andererseits wird rumgeheult, daß Frauen ja so wenig verdienen würden.

Ach was, das ist doch keine Diskriminierung. Es ist der -grundgesetzlich gebotene!- aktive Abbau von Diskriminierung. Das geht wahrscheinlich auch dann noch, wenn 100% der Arbeitslosen Männer sind.
Da stimmt doch was nicht. [image]


Gruß,
nihi

--
CETERUM CENSEO FEMINISMUM ESSE DELENDUM.

MÖSE=BÖSE

Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.


[image]

Antidiskriminierungsgesetz

Rüdiger, Thursday, 26.04.2007, 23:08 (vor 6811 Tagen) @ Telefonmann

Also Jungs - wenn diese Annoncen kein glasklarer Fall für das neue bescheuerte Antidiskriminierungsgesetz sind, dann weiß ich auch nicht. Eine saftige Abmahnung, daß denen die Ohren schlackern - und gut ist.

Was meint Ihr?

:-))

Gruß, Rüdiger

Antidiskriminierungsgesetz

Max, Fliegentupfing, Thursday, 26.04.2007, 23:11 (vor 6811 Tagen) @ Rüdiger

Also Jungs - wenn diese Annoncen kein glasklarer für das neue bescheuerte
Antidiskriminierungsgesetz sind, dann weiß ich auch nicht. Eine saftige
Abmahnung, daß denen die Ohren schlackern - und gut ist.

Was meint Ihr?

:-))

Gruß, Rüdiger

... wenn ich gegen ein völlig bescheuertes Gesetz bin, dann kann ich nicht vermittels dieses völlig bescheuerten Gesetzes Klage einreichen. Mehr Fundamentalismus statt Opportunismus, bitte.

Für die Totalverweigerung - Max

--
"Wenigstens bin ich Herr der Fliegen", sagte der stinkende Scheißhaufen.
(Baal Zebub/Beelzebub - wird übersetzt mit "Herr der Fliegen")

Antidiskriminierungsgesetz

hquer, Thursday, 26.04.2007, 23:24 (vor 6811 Tagen) @ Max

Also Jungs - wenn diese Annoncen kein glasklarer für das neue

bescheuerte

Antidiskriminierungsgesetz sind, dann weiß ich auch nicht. Eine saftige
Abmahnung, daß denen die Ohren schlackern - und gut ist.

Was meint Ihr?

:-))

Gruß, Rüdiger


... wenn ich gegen ein völlig bescheuertes Gesetz bin, dann kann ich nicht
vermittels dieses völlig bescheuerten Gesetzes Klage einreichen. Mehr
Fundamentalismus statt Opportunismus, bitte.

Für die Totalverweigerung - Max

Da wird wieder der Unterschied zwischen der Manndat-Fraktion und den Fundamentalkritikern deutlich.

Gender Mainsreaming - wer Männerrechte mittels GM durchsetzen will, befindet sich auf dem Holzweg, ist GM doch Frauenbevorzugungspolitik unter neuem Gewand.

Mich erinnern Rüdigers Worte an die Wehrpflicht. Dort liegt gar ein glasklarer Verstoss gegen das Grundgesetz vor, und dennoch laufen Verfassungsklagen ins Leere, weil der Pöbel immer irgendwelche luftigen Ausflüchte findet. So wird es wohl auch beim ADG sein.

hquer

Antidiskriminierungsgesetz

Rüdiger, Thursday, 26.04.2007, 23:51 (vor 6811 Tagen) @ hquer

Da wird wieder der Unterschied zwischen der Manndat-Fraktion und den
Fundamentalkritikern deutlich.

Gender Mainsreaming - wer Männerrechte mittels GM durchsetzen will,
befindet sich auf dem Holzweg, ist GM doch Frauenbevorzugungspolitik unter
neuem Gewand.

Das ist zwar richtig, aber wenn man mir einen lila Holzhammer unter die Nase hält, dann nutze ich ihn, soweit es mir möglich ist - für MEINE Zwecke.
:-)

Mich erinnern Rüdigers Worte an die Wehrpflicht. Dort liegt gar ein
glasklarer Verstoss gegen das Grundgesetz vor,

Liegt er nicht (siehe unten).

und dennoch laufen

Verfassungsklagen ins Leere, weil der Pöbel immer irgendwelche luftigen
Ausflüchte findet.

... nein, weil die JURISTEN immer wieder Ausflüchte finden. Der Art. 12a GG ist eine sog. "lex specialis", ein Ausnahmegesetz. Was der Gesetzgeber wolle, so erklärte es mir im alten gelben Forum mal ein Jurist, könne man meist nicht aus einem einzelnen Paragraphen ersehen, sondern meist nur aus dem Zusammenspiel mehrerer Paragraphen. So steht im Handelsgesetzbuch das Verbot von Kartellen und Preisabsprachen - und gleich danach die Ausnahme: Die Ladenpreisbindung im Buchhandel. Daraus folgt, daß der Gesetzgeber diesen Bereich anders geregelt wissen will als den Rest. Ähnlich bei der Wehrpflicht: Beide Geschlechter sind gleich - bis auf diese Ausnahmen. Juristisch ist das alles schon in Ordnung - was nichts daran ändert, daß es ein Skandal ist.

Gruß, Rüdiger

Antidiskriminierungsgesetz

Nihilator ⌂, Bayern, Friday, 27.04.2007, 00:01 (vor 6811 Tagen) @ Rüdiger

diesen Bereich anders geregelt wissen will als den Rest. Ähnlich bei der
Wehrpflicht: Beide Geschlechter sind gleich - bis auf diese Ausnahmen.
Juristisch ist das alles schon in Ordnung - was nichts daran ändert, daß
es ein Skandal ist.

Ich denke, ganz so einfach ist es nicht. Verfassungsgrundsätze sind schließlich keine Handelsrechtsparagrafen. Sie gelten unbedingt, dürfen sich nicht widersprechen und sich nicht gegenseitig einschränken. Eigentlich.

Schließlich hat das OLG Düsseldorf einmal klar dazu Stellung genommen: der 12a ist verfassungsfeindliches Verfassungsrecht. Mutige Richter!

Es handelt sich bei der Wehrpflicht um eine Frage, die die nationale Sicherheit berührt. Und in so einem Fall gibt es kein Recht, das nicht gebeugt würde.

Bereits seit den 60ern nimmt das BVerfG gar keine Klagen gegen die Wehrpflicht mehr entgegen. Das ist einerseits verständlich -sie könnten sich in dieser Frage ja doch nicht gegen die Politik durchsetzen-, zeigt aber zum anderen so deutlich wie kaum ein anderes Beispiel, wie es um die Unabhängigkeit der Justiz bei uns bestellt ist. Nichts als eine Farce!

Gruß,
nihi

--
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Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.


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Antidiskriminierungsgesetz

Hemsut, Friday, 27.04.2007, 00:12 (vor 6811 Tagen) @ Nihilator

Hallo nihi,

ich belehre ja ungern Männer im Allgemeinen und dich im Besonderen, aber hier muß ich dir klar widersprechen.

Wir leben in einem Staat ohne Verfassung. Deutschland hat lediglich ein Grundgesetz - keine Verfassung ;-)

Hemsut, gerne behilflich, um Älteren mental auf die Sprünge zu helfen ;-)

Antidiskriminierungsgesetz

Conny, NRW, Friday, 27.04.2007, 00:18 (vor 6811 Tagen) @ Hemsut

Wir leben in einem Staat ohne Verfassung. Deutschland hat lediglich
ein Grundgesetz - keine Verfassung ;-)

Ja, und außerdem haben wir mit den feinden des zweiten Weltkriegs noch keinen Frieden sondern nur einen Waffenstillstand, setzen aber Waffen als Freunde der Feinde mit ihnen gegen einen anderen, nun gemeinsamen Feind ein und außerdem sei die BRD nicht mal ein Rechtsnachfolger des der Weimaer Republik.

Alles ganz seltsam. Man dreht sich halt alles so hin wie man es gerade will nach dem Spruch "Was nicht paßt, wird passend gemacht".

Freundliche Grüße
Conny

Antidiskriminierungsgesetz

Hemsut, Friday, 27.04.2007, 00:22 (vor 6811 Tagen) @ Conny

Hallo Conny,

klar wird es passend gemacht.

Ist dir eigentlich bekannt, daß im Zusammenhang mit dem Reichskonkordat eine Rechtsnachfolge Deutschlands auf das 3. Reich bejaht wurde? Seltsam, oder?

Hemsut

Antidiskriminierungsgesetz

Conny, NRW, Friday, 27.04.2007, 00:47 (vor 6811 Tagen) @ Hemsut

Ist dir eigentlich bekannt, daß im Zusammenhang mit dem Reichskonkordat
eine Rechtsnachfolge Deutschlands auf das 3. Reich bejaht wurde? Seltsam,
oder?

Da gehts wieder in die Tiefen der röm.-kath. Glaubensgemeinschaft hinein, was heute vermutlich kaum noch jemand ernst nimmt.

Und was Deutschland heute mit einem Reich (das sollte doch auch für ein Imperium stehen) zu tun hat ist mir sowieso schleierhaft.

Zur Zeit sind wir als Staat eh unter Fremdherrschaft (darum heißt die BRD bei den Rechten auch OMF-BRD; OMF = Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft). Ich glaube, daß das auch die rote Farbe des Reisepasses in etwa aussagt.

Freundliche Grüße
Conny

Antidiskriminierungsgesetz

Hemsut, Friday, 27.04.2007, 00:54 (vor 6811 Tagen) @ Conny

Hallo Conny,

klar wird es passend gemacht.

Ist dir eigentlich bekannt, daß im Zusammenhang mit dem Reichskonkordat
eine Rechtsnachfolge Deutschlands auf das 3. Reich bejaht wurde?
Seltsam, oder?


Da gehts wieder in die Tiefen der röm.-kath. Glaubensgemeinschaft hinein,
was heute vermutlich kaum noch jemand ernst nimmt.

Hallo Conny,

es ging ja 1957 darum, ob das Reichskonkordat von 1933 weiter bestehen bleiben kann bzw. ob es überhaupt rechtmäßig zustande kam. Bei Wiki hab ich folgendes gefunden:

Dabei geht das Gericht zunächst davon aus, dass die Bundesrepublik Deutschland völkerrechtlich identisch mit dem Deutschen Reich sei. Da ungeachtet der massiven Vertragsverletzungen seitens des nationalsozialistisch regierten Deutschlands das Konkordat nie gekündigt worden sei, sondern vielmehr diese Verletzungen gerügt wurden, bestehe das Konkordat nach wie vor fort und binde die Bundesrepublik. Unschädlich sei, dass es auf Grundlage des nationalsozialistischen Ermächtigungsgesetzes abgeschlossen wurde und damit nicht im Verfahren zustande kam, das die Weimarer Reichsverfassung vorsah. Die nationalsozialistische Gewaltherrschaft habe sich zu diesem Zeitpunkt bereits faktisch durchgesetzt gehabt; wie bei anderem vorkonstitutionellem Recht sei die Art des Zustandekommens daher unschädlich.

Da sowohl in meinem Lexikon als auch in einem Geschichtsbuch sinngemäß das Gleiche steht, gehe ich mal davon aus, daß das korrekt ist.


Und was Deutschland heute mit einem Reich (das sollte doch auch für ein
Imperium stehen) zu tun hat ist mir sowieso schleierhaft.

Naja, völkerrechtlich ist es wohl das Gleiche...


Zur Zeit sind wir als Staat eh unter Fremdherrschaft (darum heißt die BRD
bei den Rechten auch OMF-BRD; OMF = Organisationsform einer Modalität der
Fremdherrschaft). Ich glaube, daß das auch die rote Farbe des Reisepasses
in etwa aussagt.

Und was? Klär mich mal auf, aber bitte verständlich zu so später Stunde ;-)

Ehrlich neugierig,
Hemsut

Antidiskriminierungsgesetz

Conny, NRW, Friday, 27.04.2007, 03:10 (vor 6811 Tagen) @ Hemsut

Hallo Hemsut,

es ging ja 1957 darum, ob das Reichskonkordat von 1933 weiter bestehen
bleiben kann bzw. ob es überhaupt rechtmäßig zustande kam. Bei Wiki hab
ich folgendes gefunden:

Dabei geht das Gericht zunächst davon aus, dass die Bundesrepublik
Deutschland völkerrechtlich identisch mit dem Deutschen Reich sei.

Kann sie das überhaupt, wenn wir eine Fremdherrschaft haben? Die Bundesrepublik kam ja nicht mal durch uns selbst zustande, wie kann das dann überhaupt ein legitimer Staat sein? Die BRD entstand einfach aus dem Restteil Deutschlands, das die westlichen Siegermächte unter sich aufteilten. Es war nicht der Wille der Menschen, die in diesen Zone lebten, nun in einer BRD zu leben. Und daran hat sich doch bis heute nichts geändert. Nicht mal unsere Verfassung bekamen wird, wie es ein Artikel vor der Wiedervereinigung enthielt. Ist ja auch klar, es gibt keinen Friedensvertrag und wir haben dadurch immer noch die Fremdherrschaft.

Interessant ist nur die Stelle, daß das Gericht davon ausgeht, daß ... wissen sie es nicht?

Da ungeachtet der massiven Vertragsverletzungen seitens des
nationalsozialistisch regierten Deutschlands das Konkordat nie gekündigt
worden sei, sondern vielmehr diese Verletzungen gerügt wurden, bestehe das
Konkordat nach wie vor fort und binde die Bundesrepublik.

Es bindet das deutsche Reich, das ohne Territorium angeblich noch fortbestehen soll. Vielleicht waren die Richter einfach überfordert.

Unschädlich sei,
dass es auf Grundlage des nationalsozialistischen Ermächtigungsgesetzes
abgeschlossen wurde und damit nicht im Verfahren zustande kam, das die
Weimarer Reichsverfassung vorsah. Die nationalsozialistische
Gewaltherrschaft habe sich zu diesem Zeitpunkt bereits faktisch
durchgesetzt gehabt; wie bei anderem vorkonstitutionellem Recht sei die
Art des Zustandekommens daher unschädlich.

Wie der Vertrag zw. dem Vatikan und dem dritten Reich zustande kam ist wirklich egal.

Da sowohl in meinem Lexikon als auch in einem Geschichtsbuch sinngemäß das
Gleiche steht, gehe ich mal davon aus, daß das korrekt ist.


Und was Deutschland heute mit einem Reich (das sollte doch auch für ein
Imperium stehen) zu tun hat ist mir sowieso schleierhaft.


Naja, völkerrechtlich ist es wohl das Gleiche...


Zur Zeit sind wir als Staat eh unter Fremdherrschaft (darum heißt die

BRD

bei den Rechten auch OMF-BRD; OMF = Organisationsform einer Modalität

der

Fremdherrschaft). Ich glaube, daß das auch die rote Farbe des

Reisepasses

in etwa aussagt.


Und was? Klär mich mal auf, aber bitte verständlich zu so später Stunde
;-)

Leider finde ich die Seite per Google im Netz nicht. Und wo ich das mal gelesen habe weiß ich nicht mehr. Das ist das gleiche mit der Polizei. In Deutschland haben sie nach dem Krieg grüne Autos und heute weiße mit grün. Rings herum sind sie aber überall in blau gehalten.

Freundliche Grüße
Conny

Antidiskriminierungsgesetz

Gastleser, Friday, 27.04.2007, 03:14 (vor 6811 Tagen) @ Conny

Hallo Hemsut,

es ging ja 1957 darum, ob das Reichskonkordat von 1933 weiter bestehen
bleiben kann bzw. ob es überhaupt rechtmäßig zustande kam. Bei Wiki hab
ich folgendes gefunden:

Dabei geht das Gericht zunächst davon aus, dass die Bundesrepublik
Deutschland völkerrechtlich identisch mit dem Deutschen Reich sei.


Kann sie das überhaupt, wenn wir eine Fremdherrschaft haben? Die
Bundesrepublik kam ja nicht mal durch uns selbst zustande, wie kann das
dann überhaupt ein legitimer Staat sein? Die BRD entstand einfach aus dem
Restteil Deutschlands, das die westlichen Siegermächte unter sich
aufteilten. Es war nicht der Wille der Menschen, die in diesen Zone
lebten, nun in einer BRD zu leben. Und daran hat sich doch bis heute
nichts geändert. Nicht mal unsere Verfassung bekamen wird, wie es ein
Artikel vor der Wiedervereinigung enthielt. Ist ja auch klar, es gibt
keinen Friedensvertrag und wir haben dadurch immer noch die
Fremdherrschaft.

Interessant ist nur die Stelle, daß das Gericht davon ausgeht, daß ...
wissen sie es nicht?

Da ungeachtet der massiven Vertragsverletzungen seitens des
nationalsozialistisch regierten Deutschlands das Konkordat nie
gekündigt worden sei, sondern vielmehr diese Verletzungen gerügt
wurden, bestehe das Konkordat nach wie vor fort und binde die
Bundesrepublik.


Es bindet das deutsche Reich, das ohne Territorium angeblich noch
fortbestehen soll. Vielleicht waren die Richter einfach überfordert.

Unschädlich sei,
dass es auf Grundlage des nationalsozialistischen Ermächtigungsgesetzes
abgeschlossen wurde und damit nicht im Verfahren zustande kam, das die
Weimarer Reichsverfassung vorsah. Die nationalsozialistische
Gewaltherrschaft habe sich zu diesem Zeitpunkt bereits faktisch
durchgesetzt gehabt; wie bei anderem vorkonstitutionellem Recht sei die
Art des Zustandekommens daher unschädlich.


Wie der Vertrag zw. dem Vatikan und dem dritten Reich zustande kam ist
wirklich egal.

Da sowohl in meinem Lexikon als auch in einem Geschichtsbuch sinngemäß
das Gleiche steht, gehe ich mal davon aus, daß das korrekt ist.


Und was Deutschland heute mit einem Reich (das sollte doch auch für
ein Imperium stehen) zu tun hat ist mir sowieso schleierhaft.


Naja, völkerrechtlich ist es wohl das Gleiche...


Zur Zeit sind wir als Staat eh unter Fremdherrschaft (darum heißt
die BRD bei den Rechten auch OMF-BRD; OMF = Organisationsform einer
Modalität der Fremdherrschaft). Ich glaube, daß das auch die rote
Farbe des Reisepasses in etwa aussagt.


Und was? Klär mich mal auf, aber bitte verständlich zu so später Stunde
;-)


Leider finde ich die Seite per Google im Netz nicht. Und wo ich das mal
gelesen habe weiß ich nicht mehr. Das ist das gleiche mit der Polizei. In
Deutschland haben sie nach dem Krieg grüne Autos und heute weiße mit grün.
Rings herum sind sie aber überall in blau gehalten.

Freundliche Grüße
Conny


Wird ja immer wilder hier.
Demnächst haben wir keine gemeinsamen Vorfahren mit den Affen und die Römer haben nie ganz Gallien erobert....

Antidiskriminierungsgesetz

Conny, NRW, Friday, 27.04.2007, 03:33 (vor 6811 Tagen) @ Gastleser

Wird ja immer wilder hier.
Demnächst haben wir keine gemeinsamen Vorfahren mit den Affen und die
Römer haben nie ganz Gallien erobert....

Man muß eine Unordnung die sich Ordnung nennt in Unordnung bringen damit es wieder eine Ordnung gibt!

Der gemeinsame Vorfahre, der sich heute Affe nennt, haben wir auch dank der Evolutionstheorie. Belegt ist da noch nicht viel. Schon komisch, daß man nichts findet, was den übergang bestätigt. Man munkelt ja, daß der Affen-Mensch irgendwann aus unbekannten gründen wieder ins Wasser zurück ging und dabei auch das Fell verlohr. Dadurch findet man vielleicht auch keine Hinweise mehr auf den übergang vom Affen zum Menschen, was ja auch gar nicht so schlecht ist.

Ach ja, das wieder ins Wasser zurückgehen hat ihn vielleicht auch so intelligent gemacht, da er sich dort sehr viel von Fischen ernährt hat, die sich vermutlich auf das Wachstum seines Gehirns ausgewirkt haben. Darum kommt der Mensch heute auch nicht so besonders gut ohne den Fettsäuren aus, die man konzentriert nur im Fisch findet.

Vom Affen soll noch feministischen Gragöhl auch nur der Mann abstammen und die Frau ist so ein Engelchen. Es heißt aber der Engel und von daher kann die heutige Frau nur teuflischen Ursprungs sein. Wenn man sich ansieht, wie sie sich heute sehr oft benimmt (man denke an die Abtreibung) ist der teuflische Urspung wohl nicht falsch.

Antidiskriminierungsgesetz

Gastleser, Friday, 27.04.2007, 03:17 (vor 6811 Tagen) @ Hemsut

Ist dir eigentlich bekannt, daß im Zusammenhang mit dem
Reichskonkordat eine Rechtsnachfolge Deutschlands auf das
3. Reich bejaht wurde? Seltsam, oder?

das hat das Verfassungsgericht 3x bestätigt.

http://www.8ung.at/brd/Deutsches_Reich/body_deutsches_reich.html

Die Gebietsansprüche sind mit dem 2+4 Vertrag aber aufgegeben worden. Siehe meinen anderen Post..

Antidiskriminierungsgesetz

Conny, NRW, Friday, 27.04.2007, 03:35 (vor 6811 Tagen) @ Gastleser

Die Gebietsansprüche sind mit dem 2+4 Vertrag aber aufgegeben worden.
Siehe meinen anderen Post..

Die BRD hat die Gebietsansprüche aufgegeben. Aber sicher nicht das deutsche Reich, das ja immer noch existieren soll ;-)

Antidiskriminierungsgesetz

Gastleser, Friday, 27.04.2007, 03:38 (vor 6811 Tagen) @ Conny

Die BRD hat die Gebietsansprüche aufgegeben. Aber sicher nicht das
deutsche Reich, das ja immer noch existieren soll ;-)

Liest du auch oder schreibst du nur? Die BRD ist identisch mit dem dritten Reich und damit sind die Gebietsansprüche weg. Und lies den anderen Post.

Antidiskriminierungsgesetz

hquer, Friday, 27.04.2007, 00:54 (vor 6811 Tagen) @ Conny

Alles ganz seltsam. Man dreht sich halt alles so hin wie man es gerade
will nach dem Spruch "Was nicht paßt, wird passend gemacht".

Und was mich noch mehr stört ist dass immer behauptet wird, die Männerwehrpflicht sei mit der Verfassung in Einklang zu bringen. Dabei wird einfach ignoriert, dass alle Menschen gleich zu behandeln sind. Diese ganzen Juristen biegen sich das doch alles so hin, wie der Uri Geller seine Löffel verbogen hat. Die Juristen kriegen es sogar noch hin, dass die Sonne ab einem bestimmten Stichtag im Westen statt im Osten aufgeht, und das nur für weibliche Personen, die nach dem 31. Februar neunzehnhundertelfenneunzig geboren sind.

hquer

Antidiskriminierungsgesetz

Gastleser, Friday, 27.04.2007, 03:10 (vor 6811 Tagen) @ Conny

Ja, und außerdem haben wir mit den feinden des zweiten Weltkriegs noch
keinen Frieden sondern nur einen Waffenstillstand, setzen aber Waffen als
Freunde der Feinde mit ihnen gegen einen anderen, nun gemeinsamen Feind
ein und außerdem sei die BRD nicht mal ein Rechtsnachfolger des der
Weimaer Republik.


Quatsch.


Die meisten von Ihnen glauben, dass das Deutsche Reich nach dem Krieg untergegangen sei. Das Bundesverfassungsgericht sieht das anders, in den Urteilen 2BvL6/56, 2Bvf1/73 und 2BvR373/83 wurde festgestellt, dass das Deutsche Reich[...] existent ist.

Auszug aus Urteil 2Bvf1/73:

?...Es wird daran festgehalten (vgl zB BVerfG, 1956-08-17, 1 BvB 2/51, BVerfGE 5, 85 <126>), daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die Alliierten noch später untergegangen ist; es besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig. Die BRD ist nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich"


Zum Thema Souveränität, sagt dir 2+4 Vertrag etwas?

Darin wird festgehalten:
* Das vereinigte Deutschland umfasst das Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Demokratischen Republik und beider Teile Berlins.
* Die bestehenden Grenzen sind endgültig, das heißt, das vereinigte Deutschland verpflichtet sich, Gebietsansprüche (beispielsweise auf die seit dem Krieg zu Polen und der Sowjetunion gehörenden deutschen Ostgebiete östlich der Oder-Neiße-Linie) nicht zu erheben.
* Das vereinigte Deutschland bekräftigt sein Bekenntnis zum Frieden und verzichtet auf atomare, chemische und biologische Waffen.
* Die Truppenstärke der deutschen Streitkräfte wird von 500.000 auf 370.000 Mann reduziert und beschränkt.
* Die sowjetischen Truppen werden vom Gebiet der ehemaligen DDR bis spätestens 1994 abgezogen.
* Atomwaffen und ausländische Truppen dürfen auf ostdeutschem Gebiet nicht stationiert oder dorthin verlegt werden; damit ist Ostdeutschland eine Atomwaffenfreie Zone.
* Die Viermächte-Verantwortung in Bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes wird beendet.
* Das vereinigte Deutschland erhält die volle Souveränität.

Eine zusätzliche Note schrieb die Bodenreform in der DDR für alle Zeiten fest.

Antidiskriminierungsgesetz

Nihilator ⌂, Bayern, Friday, 27.04.2007, 01:08 (vor 6811 Tagen) @ Hemsut

Hallo nihi,

ich belehre ja ungern Männer im Allgemeinen und dich im Besonderen, aber
hier muß ich dir klar widersprechen.

Wir leben in einem Staat ohne Verfassung. Deutschland hat lediglich
ein Grundgesetz - keine Verfassung ;-)

Hemsut, gerne behilflich, um Älteren mental auf die Sprünge zu helfen ;-)

Danke, meine Liebe *ächz tatter*. Diese Dinge sind mir wohlbekannt (oder wohl bekannt, neue Doofschreibung?).
Allerdings hat dieser Staat dennoch ein Bundesverfassungsgericht, und jenes geruht in der Regel, sich auf das Grundgesetz zu berufen. Sonst müßte es sich ja auflösen, bis sich die Deutschen irgendwann einmal "in freier Selbstbestimmung" eine Verfassung geben dürfen. *gg*
Wir haben also nur ein Grundgesetz, welches aber gewohnheits- und zeitdauermäßig den Rang einer Verfassung angenommen hat. Und dieser Rang ist gerade in Deutschland nicht niedrig; ich glaube kaum, daß in unseren europäischen Nachbarländern so verbissen auf dem Geist und Wortlaut der jeweiligen Verfassungen herumgebissen wird.


Gruß,
nihi

--
CETERUM CENSEO FEMINISMUM ESSE DELENDUM.

MÖSE=BÖSE

Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.


[image]

Antidiskriminierungsgesetz

Hemsut, Friday, 27.04.2007, 01:24 (vor 6811 Tagen) @ Nihilator

Hallo nihi,

ich belehre ja ungern Männer im Allgemeinen und dich im Besonderen,
aber hier muß ich dir klar widersprechen.

Wir leben in einem Staat ohne Verfassung. Deutschland hat
lediglich ein Grundgesetz - keine Verfassung ;-)

Hemsut, gerne behilflich, um Älteren mental auf die Sprünge zu
helfen ;-)


Danke, meine Liebe *ächz tatter*. Diese Dinge sind mir wohlbekannt (oder
wohl bekannt, neue Doofschreibung?).
Allerdings hat dieser Staat dennoch ein Bundesverfassungsgericht,
und jenes geruht in der Regel, sich auf das Grundgesetz zu berufen. Sonst
müßte es sich ja auflösen, bis sich die Deutschen irgendwann einmal "in
freier Selbstbestimmung" eine Verfassung geben dürfen. *gg*
Wir haben also nur ein Grundgesetz, welches aber gewohnheits- und
zeitdauermäßig den Rang einer Verfassung angenommen hat. Und dieser Rang
ist gerade in Deutschland nicht niedrig; ich glaube kaum, daß in unseren
europäischen Nachbarländern so verbissen auf dem Geist und Wortlaut der
jeweiligen Verfassungen herumgebissen wird.


Gruß,
nihi

Hallo nihi,

schön, daß du dich an die entsprechende Diskussion erinnerst ;-)

Bundesverfassungsgericht, Moment, ich probier´s mal damit: Bundesgrundgesetzgericht; hm, auch nicht, wie wär´s mit Gericht des Grundgesetzes; klingt ja noch blöder... Aber vielleicht das hier: Gerichtin zur Durchsetzung der Rechte der Frauinnen im Einklang mit den Idealinnen der feministischen Frauinnenbewegung bei gleichzeitiger Diskriminierung des männlichen Volksteiles

Siehste, und schon haben wir die leidliche Diskussion, ob Deutschland eine Verfassung hat oder braucht, beendet ;-)

Hemsut

P.S.: Mit deinem letzten Satz hast du natürlich vollkommen recht - so blöd sind nur die Deutschen. Aber in Deutschland darf man ja auch nicht über eine durchgezogene Linie fahren oder selbige beim Parken ignorieren ;-)

Antidiskriminierungsgesetz

Nihilator ⌂, Bayern, Friday, 27.04.2007, 01:31 (vor 6811 Tagen) @ Hemsut

Hi Hemsut,

schön, daß du dich an die entsprechende Diskussion erinnerst ;-)

Ich? Erinnern? *gg*

Bundesverfassungsgericht, Moment, ich probier´s mal damit:
Bundesgrundgesetzgericht; hm, auch nicht, wie wär´s mit Gericht
des Grundgesetzes
; klingt ja noch blöder... Aber vielleicht das hier:
Gerichtin zur Durchsetzung der Rechte der Frauinnen im Einklang mit den
Idealinnen der feministischen Frauinnenbewegung bei gleichzeitiger
Diskriminierung des männlichen Volksteiles

Ein geradezu genialer Name! Volk müßte noch weg, das ist Nazi (denk nur an die Reichstagsumgestaltung und "Für die Bevölkerung"), ansonsten: ERSTE SAHNE!
So sollte unser Bundesfrauengericht heißen.

P.S.: Mit deinem letzten Satz hast du natürlich vollkommen recht - so blöd
sind nur die Deutschen. Aber in Deutschland darf man ja auch nicht über
eine durchgezogene Linie fahren oder selbige beim Parken ignorieren ;-)

Ich überfahre mit Freuden durchgezogene Linien, besonders gern bei Wendeverboten. Meine Exe samt Angehörigen haben sich da immer gern beschwert, was mich nur erwidern ließ "Das ist keine Mauer. Es ist ein STRICH."

Gruß,
nihi

--
CETERUM CENSEO FEMINISMUM ESSE DELENDUM.

MÖSE=BÖSE

Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.


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Antidiskriminierungsgesetz

Hemsut, Friday, 27.04.2007, 01:37 (vor 6811 Tagen) @ Nihilator

Ich? Erinnern? *gg*

Selbstironie ist doch was Schönes, gelle? Deswegen sehen wir auch nicht so verbiestert und zerknittert aus wie manche Femanze und viele lila Pudel ;-)

So sollte unser Bundesfrauengericht heißen.

Danke, danke, danke :-)

Ich überfahre mit Freuden durchgezogene Linien, besonders gern bei
Wendeverboten. Meine Exe samt Angehörigen haben sich da immer gern
beschwert, was mich nur erwidern ließ "Das ist keine Mauer. Es ist ein
STRICH."

*gg*; ich wurde letzte Woche im Parkhaus angeraunzt, weil ich es gewagt habe, bei einem von Doppelstrichen begrenzten Parkplatz den Strich auf meiner Seite zu ignorieren. Hey, soll ich die Luft aus meinem Bus lassen, oder was? Die Tröte wird ja wohl in seinen Corsa oder was das für eine Mühle war, reinkommen, wenn ich aus meinem Auto rausgekommen bin. Der anschließende Disput war sehr erfreulich - ich habe hinterher Tränen gelacht :-))

Gruß,
Hemsut

Antidiskriminierungsgesetz

hquer, Friday, 27.04.2007, 00:05 (vor 6811 Tagen) @ Rüdiger

Da wird wieder der Unterschied zwischen der Manndat-Fraktion und den
Fundamentalkritikern deutlich.

Gender Mainsreaming - wer Männerrechte mittels GM durchsetzen will,
befindet sich auf dem Holzweg, ist GM doch Frauenbevorzugungspolitik
unter neuem Gewand.


Das ist zwar richtig, aber wenn man mir einen lila Holzhammer unter die
Nase hält, dann nutze ich ihn, soweit es mir möglich ist - für MEINE
Zwecke.
:-)

Und Du glaubst, dem Femiwahn wird dadurch ein wenig die Luft rausgelassen? Das ist für mich die entscheidende Frage.

Mich erinnern Rüdigers Worte an die Wehrpflicht. Dort liegt gar ein
glasklarer Verstoss gegen das Grundgesetz vor,


Liegt er nicht (siehe unten).

und dennoch laufen

Verfassungsklagen ins Leere, weil der Pöbel immer irgendwelche luftigen
Ausflüchte findet.


... nein, weil die JURISTEN immer wieder Ausflüchte finden. Der Art. 12a
GG ist eine sog. "lex specialis", ein Ausnahmegesetz. Was der Gesetzgeber
wolle, so erklärte es mir im alten gelben Forum mal ein Jurist, könne man
meist nicht aus einem einzelnen Paragraphen ersehen, sondern meist nur aus
dem Zusammenspiel mehrerer Paragraphen. So steht im Handelsgesetzbuch das
Verbot von Kartellen und Preisabsprachen - und gleich danach die Ausnahme:
Die Ladenpreisbindung im Buchhandel. Daraus folgt, daß der Gesetzgeber
diesen Bereich anders geregelt wissen will als den Rest. Ähnlich bei der
Wehrpflicht: Beide Geschlechter sind gleich - bis auf diese Ausnahmen.
Juristisch ist das alles schon in Ordnung - was nichts daran ändert, daß
es ein Skandal ist.

Gruß, Rüdiger

Die Justiz ist eben auch vom Zeitgeist vereinnahmt.
Ich wiederhole mich: es ist falsch, mit dem Zahnstocher an Probleme heranzugehen, wenn der Abbruchhammer verlangt wird!

Gruss,
hquer

Mann sollte die lila Pudel vorführen, wo immer möglich

Peter @, Friday, 27.04.2007, 02:50 (vor 6811 Tagen) @ Rüdiger

Das ist zwar richtig, aber wenn man mir einen lila Holzhammer unter die
Nase hält, dann nutze ich ihn, soweit es mir möglich ist - für MEINE
Zwecke.
:-)

Ja, finde ich auch. Klar wird das wahrscheinlich von Justizia so hingebogen das es wieder Frauengröße hat. Aber wenn idealerweise sowas öffentlich wird, stehen die Femis und ihre lila Pudel blöd da.


... nein, weil die JURISTEN immer wieder Ausflüchte finden. Der Art. 12a
GG ist eine sog. "lex specialis", ein Ausnahmegesetz. Was der Gesetzgeber
wolle, so erklärte es mir im alten gelben Forum mal ein Jurist, könne man
meist nicht aus einem einzelnen Paragraphen ersehen, sondern meist nur aus
dem Zusammenspiel mehrerer Paragraphen. So steht im Handelsgesetzbuch das
Verbot von Kartellen und Preisabsprachen - und gleich danach die Ausnahme:
Die Ladenpreisbindung im Buchhandel. Daraus folgt, daß der Gesetzgeber
diesen Bereich anders geregelt wissen will als den Rest. Ähnlich bei der
Wehrpflicht: Beide Geschlechter sind gleich - bis auf diese Ausnahmen.
Juristisch ist das alles schon in Ordnung - was nichts daran ändert, daß
es ein Skandal ist.

"lex specialis" ist nur ein anderer Begriff für Rechtsnihilismus. Du kannst mir der Nummer faktisch alle im Grundgesetz verankerten Grundrechte negieren.

Beispiel:

Art 1 Die Menschenwürde ist unantastbar...
Art 1a: Männer sind keine Menschen im Sinne von Artikel 1

Alle Juristen werden Dir sogleich erzählen, dass dies schon seine Ordnung hat *lol*

Antidiskriminierungsgesetz

Conny, NRW, Thursday, 26.04.2007, 23:30 (vor 6811 Tagen) @ Max

Also Jungs - wenn diese Annoncen kein glasklarer für das neue
bescheuerte Antidiskriminierungsgesetz sind, dann weiß ich auch nicht.
Eine saftige Abmahnung, daß denen die Ohren schlackern - und gut ist.

Was meint Ihr?

:-))

Gruß, Rüdiger


... wenn ich gegen ein völlig bescheuertes Gesetz bin, dann kann ich nicht
vermittels dieses völlig bescheuerten Gesetzes Klage einreichen. Mehr
Fundamentalismus statt Opportunismus, bitte.

Für die Totalverweigerung - Max

Hallo Max,

wenn Du dagegen bist, mußt Du das doch direkt ausnutzen. Damit zeigst du denjenigen, die dafür sind doch erst, wie absurd dieses Gesetz ist.

Freundliche Grüße
Conny

Eben! (n/t)

Rüdiger, Thursday, 26.04.2007, 23:45 (vor 6811 Tagen) @ Conny

.

Antidiskriminierungsgesetz

Nihilator ⌂, Bayern, Thursday, 26.04.2007, 23:52 (vor 6811 Tagen) @ Max

... wenn ich gegen ein völlig bescheuertes Gesetz bin, dann kann ich nicht
vermittels dieses völlig bescheuerten Gesetzes Klage einreichen. Mehr
Fundamentalismus statt Opportunismus, bitte.

Oh doch, gerade! Man kann ein idiotisches Gesetz auch dadurch aushebeln, daß man es ausnutzt und damit die Idiotie aufzeigt. Noch jeder Extremismus hat sich der Schwächen der Demokratie bedient, um an die Macht zu kommen. Warum soll das nicht auch umgedreht gehen?

Ich habe schon einmal Anzeige erstattet wegen eines solchen Stellenangebots. Das Ganze ging von der einen Länderpolizei zur zuständigen und dann zur Dienstaufsicht der entsprechenden Behörde, welche sich in einem langen Schreiben für nicht zuständig erklärte und mich an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (mit Adreßangabe) verwies.
Vorteil bereits hier: die BeamtInnen sind beschäftigt. Wenn das zu viel werden sollte, trägt das zum Kippen dieser Idiotie bei.

Es ist tatsächlich so: hier sind alle Ebenen der Exekutive und Judikative mit einem Federstrich ausgeschaltet worden. Es gibt nur noch den zentralen Diktator, der Verstöße zentral verfolgt. Klar verfassungsfeindlich!

Aber es gibt ja auch noch die vierte Gewalt. :-) Man sollte sich massenhaft wegen Männerdiskriminierung an die ADS wenden, und wenn die mit den üblichen hanebüchenen Begründungen abwimmelt, das publizieren. Mit Plazierungen für die idiotischsten Ausreden am besten.

Welchen besseren Weg kennst Du, gegen diesen Schwachsinn vorzugehen?

Für die Totalverweigerung - Max

[image]

Gruß,
nihi

--
CETERUM CENSEO FEMINISMUM ESSE DELENDUM.

MÖSE=BÖSE

Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.


[image]

Antidiskriminierungsgesetz

Max, Fliegentupfing, Friday, 27.04.2007, 00:27 (vor 6811 Tagen) @ Nihilator

Hallo nihi,

Welchen besseren Weg kennst Du, gegen diesen Schwachsinn vorzugehen?

... die Totalverweigerung. Keine Diskussionen mehr. Sabotagen aller Art.
Hohn und Spott.

Aber bitte: Die Welt besteht nunmal nicht nur aus Fuhdamentalisten. Wer glaubt, daß sich der Wahnsinn nicht mit wahnsinnigen Begründungen selbst zu rechtfertigen wüsste, der soll halt auf Grundlage des ADG gegen Diskriminierungen klagen. "Positive Diskriminierungen" (eine moralische Perversion) sind ja, soweit ich weiß, vom ADG nicht verboten.

Diskriminierungsbeauftragter - Max

--
"Wenigstens bin ich Herr der Fliegen", sagte der stinkende Scheißhaufen.
(Baal Zebub/Beelzebub - wird übersetzt mit "Herr der Fliegen")

Antidiskriminierungsgesetz

hquer, Friday, 27.04.2007, 00:56 (vor 6811 Tagen) @ Max

Hallo nihi,

Welchen besseren Weg kennst Du, gegen diesen Schwachsinn vorzugehen?


... die Totalverweigerung. Keine Diskussionen mehr. Sabotagen aller Art.
Hohn und Spott.

Aber bitte: Die Welt besteht nunmal nicht nur aus Fuhdamentalisten. Wer
glaubt, daß sich der Wahnsinn nicht mit wahnsinnigen Begründungen selbst
zu rechtfertigen wüsste, der soll halt auf Grundlage des ADG gegen
Diskriminierungen klagen. "Positive Diskriminierungen" (eine moralische
Perversion) sind ja, soweit ich weiß, vom ADG nicht verboten.

Diskriminierungsbeauftragter - Max

Positive Diskriminierung ist sogar audrücklich willkommen.

A Wohnsinn is des - hquer

Antidiskriminierungsgesetz

Nihilator ⌂, Bayern, Friday, 27.04.2007, 01:22 (vor 6811 Tagen) @ Max

Sers Maxl,

Welchen besseren Weg kennst Du, gegen diesen Schwachsinn vorzugehen?


... die Totalverweigerung. Keine Diskussionen mehr. Sabotagen aller Art.
Hohn und Spott.

Na aber immer! Besonders bei den letzten beiden Punkten bin ich mit Leidenschaft dabei.

Das sind also 100%. Wenn Du jetzt aber 120% vollbringen kannst? Schmutzige Waffen dem Gegner rauben und gegen ihn richten? Du wärst dumm, wenn Du es nicht tust.

Man kann das ADG in Anspruch nehmen UND Fundamentalopposition betreiben. Ersteres nötigt Dir nicht die geringsten Konzessionen ab.

"Also, was ist vernünftig? Was würde Platon tun, was würde Nietzsche tun?"
"Er wrde..." Genau!

Aber bitte: Die Welt besteht nunmal nicht nur aus Fuhdamentalisten. Wer
glaubt, daß sich der Wahnsinn nicht mit wahnsinnigen Begründungen selbst
zu rechtfertigen wüsste, der soll halt auf Grundlage des ADG gegen
Diskriminierungen klagen. "Positive Diskriminierungen" (eine moralische
Perversion) sind ja, soweit ich weiß, vom ADG nicht verboten.

Wir haben es mit einem wahnsinnigen Wahnsinn zu tun. Was spricht dagegen, des Wahnsinns Wahnwaffen gegen den Wahn selbst zu richten? Wahn? *gg*

Sind eine Katjuscha oder ein T-34 keine gute Waffe, weil sie in Stalins Reich entwickelt wurden? Ist nicht das U-Boot XXI noch heute die Grundlage für den deutschen Technologievorsprung, nebst anderen Waffen (Leopard z.B.)? Wie hättest Du die alliierten Plünderer vernunftmäßig eingeschätzt, wenn die '45 gesagt hätten, Peenemünde schleifen mit Mann und Maus, jawoll, alles böse Nazi-Waffen, sowas wollen wir nicht?


Gruß,
nihi

--
CETERUM CENSEO FEMINISMUM ESSE DELENDUM.

MÖSE=BÖSE

Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.


[image]

Antidiskriminierungsgesetz

Max, Fliegentupfing, Friday, 27.04.2007, 12:52 (vor 6811 Tagen) @ Nihilator

Servus nihi,

Wir haben es mit einem wahnsinnigen Wahnsinn zu tun. Was spricht dagegen,
des Wahnsinns Wahnwaffen gegen den Wahn selbst zu richten? Wahn? *gg*

... daß man sich mit den Wahnsinnigen nicht gemein macht dadurch, daß man als Waffe anerkennt, was sie zur Waffe gemacht haben, sondern es durch die eigene Weigerung der Anerkennung als Waffe wieder zu dem macht, was es tatsächlich ist: Verbrecherischer Schwachsinn.
Aber zugegeben: Das hat natürlich mehr eine philosophische als eine unmittelbar praktische Perspektive. Es zielt mehr in die Ferne, über die feministischen Jetztzeitköpfe hinweg, ins Ewige sozusagen. Das hat auch was mit der zweiten Wange zu tun, die man hat, um dem Aggressor einen Spiegel vorzuhalten. Die sind hässlich in ihrem Hass. Nicht wir.

Auch wahr ist allerdings, daß ich die phiolosophischen Aspekte des Lebens gerne mal unter den Tisch fallen lasse. Hättest du mich an einem solchen Tag erwischt, hätte ich "Ja" gesagt. Das begreife ich aber eigentlich nicht als Stärke, sondern als Schwäche. Im Grunde genommen bin ich bei konkreten, tagesaktuellen Fragen gar nicht so der nützliche Gesprächspartner, weil ich generell unfähig bin, im Kosmos meiner Gedanken den einzig richtigen für den Moment zu identifizieren. Immer hat alles viel für sich und gleichzeitig viel gegen sich - dahinter eine große Sehnsucht nach Wahrheit, die tagesaktuelle, praktische Fragen bisweilen als ablenkend empfindet.

So gesehen wünsche ich allen Praktikern nicht viel Erfolg, sondern viel Glück.
Ihr könntet ja zufällig Recht haben.

Too many options - Max

--
"Wenigstens bin ich Herr der Fliegen", sagte der stinkende Scheißhaufen.
(Baal Zebub/Beelzebub - wird übersetzt mit "Herr der Fliegen")

Antidiskriminierungsgesetz

Odin, Friday, 27.04.2007, 03:16 (vor 6811 Tagen) @ Rüdiger

Also Jungs - wenn diese Annoncen kein glasklarer Fall für das neue
bescheuerte Antidiskriminierungsgesetz sind, dann weiß ich auch nicht.
Eine saftige Abmahnung, daß denen die Ohren schlackern - und gut ist.

Was meint Ihr?

:-))

Gruß, Rüdiger

Denke nicht, daß das möglich ist, da es sich um kleinere Privatunternehmen handelt. Die können einstellen, wen sie wollen.

--
Odin statt Jesus!
www.maskushop.de - Erster Webshop der politischen Männerbewegung

Antidiskriminierungsgesetz

Leser734, Friday, 27.04.2007, 11:29 (vor 6811 Tagen) @ Odin

Also Jungs - wenn diese Annoncen kein glasklarer Fall für das neue
bescheuerte Antidiskriminierungsgesetz sind, dann weiß ich auch nicht.
Eine saftige Abmahnung, daß denen die Ohren schlackern - und gut ist.

Was meint Ihr?

:-))

Gruß, Rüdiger


Denke nicht, daß das möglich ist, da es sich um kleinere Privatunternehmen
handelt. Die können einstellen, wen sie wollen.

Echt wahr? Das ADG gilt doch für die Privatwirtschaft, also nicht nur
für den staatlichen Bereich. Und von einer Ausnahme für "kleine" habe
ich noch nichts gehört.

Mehr Info bitte.

Antidiskriminierungsgesetz

Telefonmann, Friday, 27.04.2007, 15:14 (vor 6811 Tagen) @ Leser734

Also Jungs - wenn diese Annoncen kein glasklarer Fall für das neue
bescheuerte Antidiskriminierungsgesetz sind, dann weiß ich auch
nicht. Eine saftige Abmahnung, daß denen die Ohren schlackern - und
gut ist.

Was meint Ihr?

:-))

Gruß, Rüdiger


Denke nicht, daß das möglich ist, da es sich um kleinere
Privatunternehmen handelt. Die können einstellen, wen sie wollen.


Echt wahr? Das ADG gilt doch für die Privatwirtschaft, also nicht nur
für den staatlichen Bereich. Und von einer Ausnahme für "kleine" habe
ich noch nichts gehört.

Mehr Info bitte.

Richtig. Dem AGG sind betriebsgrößenbezogene Ausnahmen tatsächlich unbekannt.

Antidiskriminierungsgesetz

Odin, Friday, 27.04.2007, 16:24 (vor 6811 Tagen) @ Leser734

Echt wahr? Das ADG gilt doch für die Privatwirtschaft, also nicht nur
für den staatlichen Bereich. Und von einer Ausnahme für "kleine" habe
ich noch nichts gehört.

Mehr Info bitte.

Doch, für kleinere Betriebe gibts Ausnahmen. Weiß aber nicht mehr, wo ich das gelesen habe (glaub, unter 10 Angestellten).
Außerdem kann man natürlich mit Begründung auch nur ein bestimmtes Geschlecht suchen (z.b. ich, wenn ich einen männlichen Mitarbeiter brauche)

--
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