Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

233.682 Postings in 30.704 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

Von Frauen und Migranten

diesmal anonym, Monday, 27.06.2011, 22:05 (vor 5298 Tagen)

Der Anteil der Migranten im öffentlichen Dienst soll erhöht werden. Aber solange bei den Beschäftigten das Merkmal MigraHiGru nicht hinterlegt wird, kann keiner auszählen und folglich auch nicht messen, wie sich denn die Bemühungen entwickeln. Deshalb wird überlegt, den MigraHiGru zu speichern in den Personendaten und ob Letzteres überhaupt zulässig ist, datenschutzrechtlich, personalrechtlich etc. pp.

Die oberste Dienstbehörde in Sachen Personalrecht eines Bundeslandes lässt sich nun zur Frage der Zulässigkeit der Speicherung dahingehend aus, eine solche sei personalrechtlich nur zulässig, wenn personalwirtschaftlich erforderlich. Das sei aber nicht gegeben da:

Die Angabe des Migrationshintergrundes bei Einstellungs-/Stellenbesetzungsverfahren ist nicht primär entscheidungsrelevant. Die Abstammung und Herkunft einer Bewerberin /eines Bewerbers ist gerade kein zulässiges Differenzierungskriterium (Art. 3 Abs. 3 GG, §§ 1 ff. AGG § 7 Abs. 1 BeaG). Maßgeblich sind allein Eignung, Befähigung und fachliche Leistung (Art. 33 Abs. 2 GG). Insoweit kann der Migrationshintergrund nur Indiz für zulässige Kriterien, wie z.B. auf daraus resultierende Sprachkenntnisse oder Kenntnisse des jeweiligen Kulturkreises sein ...

Die Moral von der Geschicht:

In Bezug auf Migration wird noch rechtskonform argumentiert. Bei der Frauenquote ist diese Bastion geschliffen.

Die Frau steht über dem Recht, der Migrant nicht.


gesamter Thread:

 

powered by my little forum