Wiederaufnahmeverfahren Horst Arnold 2. Tag
Für die Gelegenheitsleser mal eine Zusammenfassung!
Der Biologielehrer Horst Arnold wurde 2002 wegen angeblicher Vergewaltigung an seiner Kollegin zu fünf Jahren Haft, von Landgericht Darmstadt, verurteilt!
Der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil!
Es gab keine Zeugen, keine Beweise, keine Indizien, und noch nicht ein mal ein Verhör von Horst Arnold von Seiten der Polizei!
Die Verurteilung begründet sich alleine auf der „Glaubwürdigkeit“ des angeblichen Opfers!
Die Aussagen und Beschreibungen „des angeblichen Opfers“ waren Nachweislich zu einem Hauptteil widerlegbar und unwahr!
Der Mann hat die gesamten fünf Jahre abgesessen und auch ein Angebot bei einem Geständnis, nach zwei Dritteln der Strafe, entlassen zu werden abgelehnt!
Vor dem Wiederaufnahmeverfahren am Kasseler Landgericht wurden weitere Zeugen befragt und neue Hinweise dargelegt, welche ein Wiederaufnahmeverfahren erst mal ermöglich können.
Nach der angeblichen Tat hat das „Opfer“ noch zwei Stunden Unterricht abgehalten!
Zwei Tage nach der „Tat“ wurde das „Opfer“ von einer Amtsärztin wegen einer Routineuntersuchung für die Verbeamtung untersucht. Die Ärztin bemerkte nichts von einer Vergewaltigung oder Verletzung!
Erst eine Woche später stellte eine andere Ärztin nur Verletzungen am Unterbauch und Oberschenkeln fest.
Heidi K. hat weiterhin in Ihrem Umfeld unwahre Angaben gemacht!
Gegen Heidi K. ermittelt „inzwischen“ die Staatsanwaltschaft wegen Freiheitsberaubung!
Nun zu Tag 2. der Verhandlung!
Die Frauenbeauftragte (alle Achtung) gibt an Sie sei Misstrauisch geworden, da Heidi K. am Tag nach der angeblichen Vergewaltigung bei einem Lehrerinnen-Stammtisch (Ah-ha) äußerst lustig und munter war!
(So, da hat sich wohl das „Opfer“ bereits auf die anstehende Beförderung gefreut)
Später habe Heidi K. berichtet, Sie sei das Opfer von Giftanschlägen gewesen usw. ….
Sechs (man(n) beachte die Zahl) Kollegen hätten versucht sie mit Arsen zu vergiften (ohne Kommentar) und Sie hätte dies nur knapp überlebt.
Der ermittelnde Beamte (in der Giftsache) sei ermordet worden. Tatsächlich hat der gute Mann Selbstmord begangen (Ich frage mich warum und weshalb wohl)
Heidi K. wollte eine Entschädigung des Schulamtes! Verbeamtung und eine und eine Stelle als Kon-Rektorin!
Nochmal! Der Mann ist nur nach den Glaubwürdigkeitangaben von Heidi K. verurteilt worden und verbrachte 5 Jahre im Gefängnis!!
Unglaublich? Nein, das ist leider unsere Justiz, welche Frauen einfach alles glaubt!
Das heißt dann einfach Realität! Und kein Mann ist vor dieser Realität geschützt!!