Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Die Ösis machen mal wieder nicht mit!

ChickenJoe, Monday, 27.06.2011, 14:40 (vor 5299 Tagen) @ ChickenJoe

Waschräume
Zur Unterbringung der Waschplätze sind Waschräume zur Verfügung zu stellen, wenn in einer Arbeitsstätte gleichzeitig mehr als 12 Arbeitnehmer anwesend sind. Waschräume sind auch immer dann zur Verfügung zu stellen, wenn Duschen erforderlich sind. Die lichte Höhe von Waschräumen muss mindestens 2,0 m betragen.

Vorsicht!

Bei den Waschräumen hat eine Trennung nach Geschlechtern zu erfolgen, wenn je Geschlecht mindestens 5 Arbeitnehmer gleichzeitig auf die Waschräume angewiesen sind. Sonst ist eine nach Geschlecht getrennte Benutzung sicherzustellen.

... etwas weiter unten dann ...

Toiletten
Den Arbeitnehmern sind in der Nähe der Arbeitsplätze, der Aufenthaltsräume, der Umkleideräume und der Waschgelegenheiten oder Waschräume in ausreichender Anzahl geeignete Toiletten zur Verfügung zu stellen.

Sind in einer Arbeitsstätte regelmäßig gleichzeitig mindestens fünf Frauen und mindestens fünf Männer anwesend, müssen die Toiletten nach Geschlecht getrennt sein.

Sind nach Geschlechtern getrennte Toiletten vorhanden und ist für Männer mehr als eine Toilettzelle erforderlich, ist annähernd die Hälfte der für Männer erforderlichen Toilettzellen durch Pissstände zu ersetzen.

Quelle: Wirtschaftskammer Österreich

Also das ist ja wohl nun wirklich nicht mehr zeitgemäß! Frauen, ihr müsst euch dran gewöhnen, dass auf die Brille gepinkelt wird!


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