OT: Äußerungsrecht im Internet: Die Verdachtsberichterstattung
Äußerungsrecht im Internet: Die Verdachtsberichterstattung
Der verfassungsrechtlich gewährleistete Auftrag der Medien, an der öffentlichen Meinungsbildung mitzuwirken, wäre nicht möglich, wenn nicht unter gewissen Umständen auch einmal Verdächtigungen verbreitet werden dürften. Ob dies nun in einer Zeitung, auf einer Webseite oder einem Blog geschieht, ist grundsätzlich unerheblich.
http://www.law-podcasting.de/aeusserungsrecht-im-internet-die-verdachtsberichterstattung
D.h. "TEILLADEN - FERTIGLADEN - EINZELSCHUSS - ENTSICHERN - FEUER FREI!"
Konjunktiv oder "Fragestellung" wirken dabei präventiv!
SG
Michi
Excalibur
GWG - Jäger
Ob Medien, ob Anwälte, alles ein Abwasch!
Das machen ja nun nicht bloss die Medien. Kennst du einen Anwalt/-in, der/die nicht das Blaue vom Himmel schwindelt, ohne das ihm/r dabei die Schamesröte ins Gesicht schießt? Das hat sich doch als "Umgangston" in dieser Gesellschaft dauerhaft etabliert, den Menschen, wider besseren Wissens, rotzfrech ins Gesicht zu lügen! Anwaltliches Verhalten ist an Dreistigkeit kaum noch zu überbieten.
Die Medien sind nur/mit Teil dieser Inszenierung. Für mich immer wieder unvorstellbar, wie verkommen doch solche Menschen sind! Hoffentlich kann sich unser Volk aus dieser "Umklammerung" wieder befreien.