OT: Äußerungsrecht im Internet: Die Verdachtsberichterstattung
Äußerungsrecht im Internet: Die Verdachtsberichterstattung
Der verfassungsrechtlich gewährleistete Auftrag der Medien, an der öffentlichen Meinungsbildung mitzuwirken, wäre nicht möglich, wenn nicht unter gewissen Umständen auch einmal Verdächtigungen verbreitet werden dürften. Ob dies nun in einer Zeitung, auf einer Webseite oder einem Blog geschieht, ist grundsätzlich unerheblich.
http://www.law-podcasting.de/aeusserungsrecht-im-internet-die-verdachtsberichterstattung
D.h. "TEILLADEN - FERTIGLADEN - EINZELSCHUSS - ENTSICHERN - FEUER FREI!"
Konjunktiv oder "Fragestellung" wirken dabei präventiv!
SG
Michi
Excalibur
GWG - Jäger
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Michi,
24.06.2011, 11:31
- Ob Medien, ob Anwälte, alles ein Abwasch! - Blattwanze, 24.06.2011, 12:06