Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Wohnung 16m² angemessen für Vater und Sohn

Nihilator ⌂, Bayern, Wednesday, 25.04.2007, 17:37 (vor 6813 Tagen) @ Asmodi

Ach Erdinger du hast doch null Plan.

Fakt ist, daß laut Sozialamt oder Arge oder sonstigen Einrichtungen die
KDU lt. Tabelle bezahlt werden und die ist für 2 Personen nicht gerade
hoch. Die QM-Zahl ist da nicht entscheidend , sondern der Mietpreis
insgesamt.

Es gibt aber Richtwerte, und die liegen für zwei Personen bei 60 (45+15) qm.

Angemessene Wohnungsgröße
1. Person 45 qm
2. Person 15 qm zusätzlich
3. Person 15 qm zusätzlich
4. Person 10 bis 15 qm zusätzlich
Mietkosten je nach Wohnort
Kaltmiete rund 3,50 Euro bis 4,10 Euro je qm
Nebenkosten 2,30 Euro bis 2,60 Euro je qm

(http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=24740&page=1)

16qm sind nicht einmal für eine Einzelperson angemessen.

Heisst für Dummschwätzer wie Dich: Du kannst 1000qm haben wenn der
Mietpreis insgesamt passt.

290 Euro kalt halte ich für den normalen Satz der in bestimmten Kommunen

gegeben ist. Abgesehen davon halte ich 290 kalt für 16 qm für stark
überteuert. Da kann man bestimmt was anderes für finden.

Das steht auch nicht in dem Artikel. 290 Euro wäre die Miete für die neue Wohnung, und die ist, auch nach den Richtlinien der BAgIS selbst, angemessen. Obergrenze: 355 Euro kalt (falls nach 1966 bezugsfertig geworden).
Guckst Du hier, Anlage 1, Seite 21.

Ich gebe Max recht, daß eine alleinverziehende Mutter sehr wahrscheinlich nicht so behandelt würde.
(Kann allerdings sein -das ist ja aus der taz-, daß es hier nur um Kommi-Stimmungsmache geht und wesentliche Fakten falsch dargestellt sind.)


Gruß,
nihi

--
CETERUM CENSEO FEMINISMUM ESSE DELENDUM.

MÖSE=BÖSE

Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.


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