Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Grenzen sollen Unterhaltsschuldner nicht länger schützen

Christine ⌂, Wednesday, 25.04.2007, 15:07 (vor 6813 Tagen) @ Christine

Pressemitteilungen

Grenzen sollen Unterhaltsschuldner nicht länger schützen
Luxemburg/Berlin, 19. April 2007

Die Justizministerinnen und -minister der Europäischen Union haben sich heute dafür ausgesprochen, die grenzüberschreitende Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen in der Europäischen Union erheblich zu erleichtern.

"Unterhaltsschuldner sollen sich innerhalb Europas nicht länger hinter Grenzen verstecken können", sagte die EU-Ratsvorsitzende und Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. "Unterhaltsberechtigte, vor allem Kinder, sollen ihre Ansprüche auch dann effektiv durchsetzen können, wenn der Unterhaltsschuldner in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union lebt oder sich sein Vermögen dort befindet. Zukünftig soll deshalb ein Urteil in Unterhaltssachen, das beispielsweise von einem deutschen Gericht erlassen wurde, ohne weitere Verfahrensschritte in Frankreich oder anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union vollstreckt werden können. Unionsbürgerinnen und -bürger sollen zudem noch weitergehend als bisher durch staatliche Behörden unterstützt werden, wenn sie Schwierigkeiten haben, ihre Ansprüche in einem anderen Mitgliedsstaat durchzusetzen. Nicht selten scheitert die Durchsetzung eines Unterhaltsanspruchs schon daran, dass nach dem Umzug eines Schuldners in ein anderes Land seine Anschrift und seine Vermögensverhältnisse nur schwer zu ermitteln sind", ergänzte Zypries.

Die Europäische Kommission hat im Dezember 2005 einen Verordnungsvorschlag vorgelegt, der Regelungen für die grenzüberschreitende Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen enthält. Der Rat hat sich heute erstmalig mit diesem Vorschlag befasst und sich auf vier wesentliche Leitlinien für die weiteren Arbeiten an der Verordnung geeinigt:
Unterhaltsentscheidungen von Gerichten eines Mitgliedstaats sollen zukünftig ohne jedes Zwischenverfahren in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union vollstreckbar sein.
Es soll ein System von Zentralen Behörden eingerichtet werden, die unterhaltsberechtigte Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche unterstützen. Diese staatlichen Stellen sollen beispielsweise dabei helfen, den Aufenthaltsort eines Schuldners zu ermitteln oder Auskünfte über sein Vermögen einzuholen.
Die Mitgliedstaaten sollen weiterhin mit Staaten außerhalb der Europäischen Union bilaterale Verträge schließen können, um den Bürgerinnen und Bürgern eine effektive Durchsetzung ihrer Unterhaltsansprüche auch in den Fällen zu erleichtern, in denen der Unterhaltsschuldner in einem Nicht-EU-Staat lebt. Der Rat hat insoweit den Auftrag erteilt, den rechtlichen Rahmen für den Abschluss solcher bilateraler Abkommen durch die Mitgliedstaaten unter Wahrung des Gemeinschaftsinteresses auszuarbeiten.
In Verfahren ohne Bezug zu einem anderen Mitgliedstaat soll weiterhin allein das nationale Recht gelten. Das entspricht dem Gedanken der Subsidiarität. In solchen Fällen gewährleisten schon die bewährten nationalen Regelungen die effiziente Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen.

Parallel zu den Brüsseler Beratungen einer Unterhaltsverordnung wird in Den Haag ein weltweites Unterhaltsübereinkommen verhandelt. Die Justizministerinnen und -minister betonten heute die Bedeutung der Haager Ergebnisse für die weiteren Arbeiten an der Unterhaltsverordnung.

BMJ-Pressemitteilung

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7. Familienbericht http://dip.bundestag.de/btd/16/013/1601360.pdf
Seite 234, Familienarbeit: - Väter 70 Std. - Mütter 46 Std.
Siehe auch: http://www.wgvdl.com/forum/index.php?id=12360

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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein


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