Nötigung - schwere Körperverletzung - FahrerINNEN-Flucht: FREI
Frau schlug mit Nudelholz zu
VON MONIKA HARTJES -
Verkehrsrowdy der weiblichen Art: Wegen gefährlicher Körperverletzung musste sich jetzt eine 54-jährige Frau aus Pilsen vor dem Emmericher Amtsgericht verantworten. Sie hat im August einem Berufskraftfahrer (45) aus Emmerich mit einem Nudelholz auf den Kopf geschlagen. Dafür wurde sie zu nun acht Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.
Die Angeklagte, selber Berufskraftfahrerin, aber zurzeit arbeitslos, wollte zunächst nichts zur Sache aussagen. Der Emmericher allerdings schilderte die Sache eindeutig. Die Schläge hatte er übrigens auch noch auf seinem Geburtstag abbekommen.
Und das war geschehen: Am 13. August 2010 war er auf der B8 in Richtung Emmerich unterwegs, als er von einem Transporter hinter sich mit Lichthupe bedrängt wurde. Plötzlich überholte der Wagen und setzte sich dann direkt vor ihn, zwang ihn zum Bremsen.
Frau gestand die Tat
Kurz vor der Ampelkreuzung Weseler Straße/Marie-Curie-Straße überholte der Emmericher den Transporter, hielt an, stieg aus und wollte die Fahrerin zur Rede stellen. „Die schlug noch im Wagen sitzend mit dem Knüppel zu. Als ich weglief, lief sie hinterher und schlug noch zweimal zu“, erzählte der Emmericher. Er erlitt eine stark blutende Kopfwunde und Schürfwunden. „Dann stieg sie ein und fuhr weg.“ Ein Zeuge fotografierte das Fahrzeug, anhand des Kennzeichens konnte die Halteradresse in Millingen ermittelt werden.
Die Beschreibung der Frau war nicht eindeutig. Auf Anraten ihres Verteidigers räumte die Angeklagte die Tat aber schließlich ein und entschuldigte sich. Die Begründung für ihr Verhalten gab ihr Anwalt. Die Frau sei erschrocken gewesen, als plötzlich der Fahrer vor ihr gestanden habe. „Glücklicherweise für Sie, dass Sie die Tat zugegeben haben. Denn sonst hätten wir vertagen und weitere Zeugen fragen müssen“, sagte der Staatsanwalt. Auch die Richterin wertete das strafmildernd. „So zeigen Sie eine gewisse Reue. Ich hätte Ihnen die Fahrerlaubnis sonst ganz entzogen, statt ihnen nur ein dreimonatiges Fahrverbot zu erteilen. Wer so im Straßenverkehr reagiert, zeigt sich als nicht geeignet zum Führen eines Fahrzeuges.“
Außerdem hat die Angeklagte dem Geschädigten als Wiedergutmachung eine Summe von 800 Euro zu zahlen.
Autor: Olliver / Datum: 22.06.2011 05:51
auf Bewährung IST STRAFFREI!!!! Keinen Tag im Knast!
800 Euro Geldstrafe für
- Nötigung
- schwere Körperverletzung
- FahrerINNEN-Flucht
Stolze, feministische Rechtsvereitelung der RichterIN
Jeder Mann wäre dafür 3 Jahre in den Knast gewandert.
Frauen werden im Strafrecht behandelt wie Kleinkinder!
Ungeheuerlicher Sexismus!
Kommentar lesenswert?
http://www.rp-online.de/niederrhein-nord/emmerich/nachrichten/verurteilt-frau-schlug-mit-nudelholz-zu-1.1311616/komme...
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Liebe Grüße
Oliver
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Oliver,
22.06.2011, 09:00
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Oliver,
22.06.2011, 13:50
- Wie genau trackst du das? -
Müller,
22.06.2011, 14:31
- Wie genau trackst du das? - Oliver, 24.06.2011, 21:00
- Wie genau trackst du das? -
Müller,
22.06.2011, 14:31
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Oliver,
22.06.2011, 13:50