Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Hausfriedensbruch in einer Lebensgemeinschaft

mo, Tuesday, 21.06.2011, 00:41 (vor 5305 Tagen)

Hallo Jungs!

Ich habe ein Problem, für das ich ich noch keine Lösung fand. Ohne euch alle hässlichen Einzelheiten zu erläutern, komme ich direkt zum Kern meines Problems.
Seit 11 Jahren leb(t)e ich ich mit mit meiner Lebensgefährtin zusammen, jedoch ging die Beziehung vor etwa 8-9 Wochen in die Brüche. Seit dem hat sie sich auch kaum blicken lassen. Unsere Wohnung ist eine 2 Zimmer-Wohnung. Ein Bad, eine Kuche, ein Wohnzimmer, ein Schlafzimmer. Wir beide sind gleichberechtigt Mietvertrag aufgeführt, Jeder zahlt die Hälfte der anfallenden Kosten. Es ist also nicht zu vergleichen mit einer WG. Sie wohnt zur Zeit bei ihrem neuen Freund, den ich nicht kenne und auch in unserer Wohnun nicht sehen will. Nun das Problem. Wenn sie ihn ausdrücklich einlädt, ich ihm aber ein Hausverbot erteile, wer von uns beiden würde vor Gericht Recht bekommen?? Müssen beide Parteine einem Besuch zustimmen, damit kein Hausfriedensbruch vorliegt, oder kann eine Partei gegen den ausdrücklichen Willen der Anderen agieren?

Vielen Dank im vorraus, für eure Hilfe!

Mo

Hausfriedensbruch in einer Lebensgemeinschaft

Blattwanze, Tuesday, 21.06.2011, 00:57 (vor 5305 Tagen) @ mo

Die Wohnung ist ein geschützter Raum und es ist auch deine Wohnung. Egal wie die Rechtslage ist, hol die Polizei.

Du solltest allerdings handeln: Entweder sie oder du ziehst aus. Schaffe Fakten! Schnell, sonst eskaliert es und du bist in diesem Fem-faschistischen Staat ein Mann und damit immer der Unterlegene vor Gericht!

Hausfriedensbruch in einer Lebensgemeinschaft

Onkel Franz, Tuesday, 21.06.2011, 01:17 (vor 5305 Tagen) @ mo

So wie ich Dein, Geschreibe interpretiere willst Du sie, wenn Du ehrlich mit Dir selber bist, über die Machtfrage in der Wohnung zurück. Ist das echt Dein Ernst? Dann muß ich mich ja mal fremdschämen.

1). Du kriegst sie nicht zurück. Punkt. Je eher Du das checkst desto besser.

2). Mit wem sie bumst geht Dich gar nichts an. Und er ist besser als Du, sonst hätte sie anders gewählt.

3). Mit dem gemeinsamen Mietvertrag hast Du sie Arschkarte. Sie kann womöglich ewig mit ihrem Neuen da wohnenbleiben und DU bist für die HÄLFTE aller Kosten mitverantwortlich. Tja, wer so blöd ist...;-)

4). Die einzige Lösung die ich für Dich sehe ist der sofortige Anruf bei der Polizei wegen häuslicher Gewalt. Also...FALLS sie Dir was getan hat, natürlich. Du mußt nur der ERSTE sein der zum Hörer greift! Aber auch das wirst Du voll vermasseln. Du wirst ihr nämlich brühwarm davon erzählen oder Hinweise auf Dein Vorhaben erkennbar machen und sie wird Dir zuvorkommen, jede Wette.

Allerdings, selbst wenn Du es doch schaffen solltest das zu tun ohne Mama zu konsultieren, kann der Schuß dennoch nach Hinten losgehen: Es gibt Fälle wo der Mann angegriffen wurde und dennoch der Mann als Täter rausgeworfen wurde. Offenbar gibt es bei der Polizei Kräfte die es andersrum nicht begreifen. Ob Wollen oder Können, kann ich nicht beurteilen.

Eine andere Chance als übers Gewaltschutzgesetz, da heile und ohne jahrelange Verletzungen rauszukommen, GIBT ES NICHT. Aber wie ich Deinen Beitrag hier lese, bist Du genau der Typ, der auf jahrelanges Nachhängen steht und Hinweise eh nicht befolgt. Wende Dich an Frau Brigitte.

Warum um Himmels willen 3 Jahre mit der Ex einen gemeinsamen Mietvertrag?

Fräger, Tuesday, 21.06.2011, 01:34 (vor 5305 Tagen) @ mo

Seelenruhig zuzusehen, wie die Ex mit einem anderen rummacht aber noch in der gemeinsamen Wohnung eingetragen zu sein halte ich für grob fahrlässig.

Schon wenn der Anschein eines Absprungs (und Frauen planen den Absprung oft eiskalt im voraus ohne großes Tamtam) vorhanden ist, sofort selber abspringen und Mietvertrag einseitig aufkündigen!

Siehe auch trennungsfaq.de

Warum um Himmels willen 3 Jahre mit der Ex einen gemeinsamen Mietvertrag?

Onkel Franz, Tuesday, 21.06.2011, 01:41 (vor 5305 Tagen) @ Fräger

Seelenruhig zuzusehen, wie die Ex mit einem anderen rummacht aber noch in
der gemeinsamen Wohnung eingetragen zu sein halte ich für grob
fahrlässig.
Schon wenn der Anschein eines Absprungs (und Frauen planen den Absprung
oft eiskalt im voraus ohne großes Tamtam) vorhanden ist, sofort selber
abspringen und Mietvertrag einseitig aufkündigen!

Vergiß es - dem ist nicht zu helfen. Den triffst du in 10 Jahren in der Gosse und er wird immer noch der Verflossenen hinterherjammern (und natürlich dem bösen Nebenbuhler die Schuld an Allem geben).

Solche Typen sind es übrigens, die mit dazu beitragen daß die Männerbewegung nicht richtig vorankommt - im Zweifel alle Solidarität vergessen, immer nach dem Schwanz orientieren bis zur Selbstverleugnung (da hatte Solanas teilweise Recht) und sich wundern, warum sie eine Ohrfeige nach der Anderen kassieren.

Hausfriedensbruch in einer Lebensgemeinschaft

everhard, Tuesday, 21.06.2011, 01:43 (vor 5305 Tagen) @ mo

Hallo Mo,

ich denke, dieses Forum ist für eine solche Frage ungeeignet. Es ist in erster Linie ein politisches Forum. Für praktische Lebenshilfe ist vafk.de oder pappa.com besser.
Vergiss also die Ratschläge hier (Bis auf meinen :-)), die meisten Mitglieder hier sind schwer traumatisiert und Dir keine Hilfe.

Kläre das nach Möglichkeit in einem Gespräch mit ihr. Also derart daß einer von Euch endgültig auszieht oder ihr beide die Wohnung kündigt.
Funkioniert das nicht, geh' zu einem Rechtsanwalt, der ist für so etwas da. Eine Erstberatung kostet nicht die Welt.

Gruß,

everhard

Hausfriedensbruch in einer Lebensgemeinschaft

Cardillac, Tuesday, 21.06.2011, 01:45 (vor 5305 Tagen) @ mo

Die mietrechtliche Situation ist meines Wissens so, dass jeder für die Gesamtmiete aufkommen muss. Das heißt, wenn deine Ex nicht zahlt, kann sich der Vermieter an dich halten und umgekehrt. Gegeneinander habt ihr keine Rechtsansprüche, z.B. dass jeder die Hälfte zahlt. Es sei denn ihr habt was vertraglich vereinbart.
Der Mietvertrag kann auch nur von beiden Parteien zusammen gekündigt werden. Eine Einzelkündigung ist wirkungslos.

Ich würde die Frage mal in einem Mietrechtsforum diskutieren. Es ist bestimmt eine häufig vorkommende Rechtsfrage. Oder einen Anwalt fragen. Wenn du im Mieterverein drin bist, ist die Beratung kostenlos.

Noch was: Bring den Mietvertrag in Sicherheit!

Hausfriedensbruch in einer Lebensgemeinschaft

Sachse, Tuesday, 21.06.2011, 01:49 (vor 5305 Tagen) @ mo

Meine Ansicht:

Wenn die Räume bisher gemeinsam genutzt wurden, wovon auszugehen ist, kannst Du genau wie sie, jeden unliebigen Besucher der Wohnung verweisen.

Bei einer gemeinsam genutzten Wohnung haben beide das gleiche Recht, über die Nutzung der Wohnung zu entscheiden.

Aufpassen musst Du, dass es zu keiner Auseinandersetzung kommt. Dann kann sie dich mittels Gewaltschutzgesetz vertreiben.

Wenn sie also mit dem Neustecher erscheint, ganz ruhig das Hausverbot erteilen. Wenn Du ein Aufnahmegerät bereitstehend hast, dieses zufällig einschalten...

Wenn du die Wohnung behalten willst, die hälftige Miete von ihr (schriftlich) einfordern.

Besser aber, sich selber eine Neue suchen, erspart Erinnerungen

Tipps

irgendwer, Tuesday, 21.06.2011, 01:58 (vor 5305 Tagen) @ mo

Vielen Dank im vorraus, für eure Hilfe!

Nachdem dir Onkel Franz wahrscheinlich eine große Hilfe war (/ironie Off)
hier meine Tipps:

Einer von euch muss die Wohnung kündigen, Sie wird es wahrscheinlich nicht wollen, da Sie sich einen Rückzugsraum bereit hält.
Ich würde Sie vor ein Ultimatum stellen, entweder Sie sofort raus und keine Kosten, oder Du kündigst und Sie muss dann die Kosten alleine Tragen.

Je nach Deiner finanziellen Situation wirst Du Dir die Wohnung alleine auf Dauer evt. nicht Leisten können, so würde eine Kündigung Deinerseits sowieso folgen.

Ich würde an Deiner stelle Deinen Vermieter schon mal Vorwarnen und bitten Ob er Dich evt. schon früher aus dem Vertrag rausläßt (war bei mir noch nie ein Problem)

Das Frauen bei Kündigung der Beziehung bereits (oder sehr zügig) einen neuen Freund haben komm recht oft vor, also Kopf hoch, Du bist nicht allein.

Sei Froh das keine Kinder mit im Spiel sind.

Als nächstes:
1) Neue Wohnung suchen
2) Umzug
3) Alte Flamme vergessen
4) Vasektomie durchführen lassen (vorher informieren vasektomie.de)
5) Bedeutungslosen Sex mit fast Fremden Frauen haben
6) lernen das Leben wieder zu genießen
7) Mach einen ausgedehnten, erholsamen Urlaub in einem bekanntem Asiatischen Land, danach siehst Du das Thema Frauen irgendwie gelassener.
8) Wenn man wieder so weit ist, wieder eine Beziehung anfangen, aber NUR Du stehst im Mietvertrag oder am besten gleich getrennte Wohnungen, so bleibt die Beziehung länger frisch.

So hat es jedenfalls bei mir funktioniert.

viel Erfolg

Irgendwer

Tipps

Onkel Franz, Tuesday, 21.06.2011, 02:08 (vor 5305 Tagen) @ irgendwer

Einer von euch muss die Wohnung kündigen, Sie wird es wahrscheinlich
nicht wollen, da Sie sich einen Rückzugsraum bereit hält.
Ich würde Sie vor ein Ultimatum stellen, entweder Sie sofort raus und
keine Kosten, oder Du kündigst und Sie muss dann die Kosten alleine
Tragen.

Nicht ganz richtig: Wenn beide den Vertrag unterschrieben haben, müssen BEIDE kündigen. Oder man arrangiert sich für eine Vertragsänderung. Und da muß der Vermieter mitspielen (braucht es aber nicht)

Aber der Typ will ja eigentlich bloß den neuen Stecher nicht in der Wohnung, in der Hoffnung es würde wieder wie es war...das liest Du zwischen den Zeilen doch wohl deutlicher als alles Andere.

Thema Vasektomie: Fang Du an! Und? Wie siehts bei Dir aus?

Tipps

irgendwer, Tuesday, 21.06.2011, 02:12 (vor 5305 Tagen) @ Onkel Franz

Thema Vasektomie: Fang Du an! Und? Wie siehts bei Dir aus?

--> Zitat: "So hat es jedenfalls bei mir funktioniert."

Tipps

Onkel Franz, Tuesday, 21.06.2011, 02:15 (vor 5305 Tagen) @ irgendwer

Thema Vasektomie: Fang Du an! Und? Wie siehts bei Dir aus?
--> Zitat: "So hat es jedenfalls bei mir funktioniert."

OK OK ;-), aber vielleicht will der Arme ja doch noch Kinder.

Jetzt mal abgesehen von dem Kind, das noch ein paar Monate "in der Schwebe" von der Ex sein könnte....

Tipps

irgendwer, Tuesday, 21.06.2011, 02:30 (vor 5305 Tagen) @ Onkel Franz

OK OK ;-), aber vielleicht will der Arme ja doch noch Kinder.

das könnte ich auch immer noch (Entnahme der Spermien direkt aus dem Hodensack und künstliche Befruchtung, oder gleich vorher einfrieren lassen), will ich aber nicht.

Jetzt mal abgesehen von dem Kind, das noch ein paar Monate "in der
Schwebe" von der Ex sein könnte....

Das würde ich dann als Super Gau bezeichnen, in dem Fall würde ich die Website von Leutnant Dino empfehlen.

Sei nicht bös, aber ich empfinde deine Tipps als sehr realitätsfremd.
Er soll bei der Polizei wegen Gewaltschutzgesetz anrufen? Bei wie vielen Männer hat das schon funktioniert und nicht Sie selber fort geschickt wurden?

Abgesehen davon, nur weil manche Frauen A...öcher sind und Falschbeschuldigungen durchziehen müssen wir das nicht auch machen.

Welche Hilfe abgesehen von Deinem Punkt 1. sowie Beleidigungen und Beschimpfungen hast Du Ihm gegeben?

gruß
irgendwer

Tipps

Rumpelstilzchen @, Tuesday, 21.06.2011, 02:57 (vor 5305 Tagen) @ irgendwer

Sei nicht bös, aber ich empfinde deine Tipps als sehr realitätsfremd.
Er soll bei der Polizei wegen Gewaltschutzgesetz anrufen? Bei wie vielen
Männer hat das schon funktioniert und nicht Sie selber fort geschickt
wurden?

Bei meiner letzte EX hat das funktioniert, es war aber eine komische Geschichte, wieder so eine brutale Aktion von mir. Ich hatte Frühmorgens gehört, wie sie meine Nachbarin aufhetzen wollte, auszusagen, ich hätte sie misshandelt. Da es Sonntag morgens war, bin ich zum Frühschoppen gegangen. Von dort habe ich die Polizei gerufen, den Sachverhalt geschildert.
Ich hatte gesagt, sie haben mich an der Haustür abgepasst, dass wenn ich jetzt in meine Wohnung gehe, es keine fünf Minuten dauern würde, bis sie die Polizei anruft und behauptet, ich hätte sie misshandelt.

Es kam genauso, die kamen dann hoch, dann kam das Schauspiel mit der Nachbarin, die dann nicht für sie gelogen hat und auusagte, dass sie lügt - und schon war ich die Alte los. Die Möbel habe ich behalten, weil sie 2500.- Bares bei mir offenhatte.
Ihr Kind kam zum Vater, dem habe ich auch gestattet, alle Sachen des Jungen hier abzuholen, ich hatte ihre neue Adresse bei einem Stecher in Erfurt, damit habe ich sie aus dem Mietvertrag rauskomplimentiert, ihr Stoßer hat mitbekommen, dass sie doch nicht so gut poppen konnte wie sie im Chat erzählt hat, und hat ihr nach 14 Tagen den Laufpass gegeben, und Madame pennt jetzt in Erfurt im Obdachlosenheim.

So einfach geht das unter Umständen, wenn man zum richtigen Zeitpunkt auf Draht und auch ein bisschen brutal ist.

grundsätzliche Frage zum Mietrecht bei 2 eingetragenen Mietern

Fräger, Tuesday, 21.06.2011, 03:07 (vor 5305 Tagen) @ Cardillac

Die mietrechtliche Situation ist meines Wissens so, dass jeder für die
Gesamtmiete aufkommen muss. Das heißt, wenn deine Ex nicht zahlt, kann
sich der Vermieter an dich halten und umgekehrt. Gegeneinander habt ihr
keine Rechtsansprüche, z.B. dass jeder die Hälfte zahlt. Es sei denn ihr
habt was vertraglich vereinbart.
Der Mietvertrag kann auch nur von beiden Parteien zusammen gekündigt
werden. Eine Einzelkündigung ist wirkungslos.

Das kann ich fast nicht glauben. Das würde ja im Extremfall bedeuten, daß ein Paar mit 18 eine gemeinsame Whg mietet, sie sich mit 20 einen neuen Stecher besorgt aber er bis an sein Lebensende die Miete zahlt (weil sie einfach nicht überweist und er so rechtschaffen ist und nicht hartzt)

Nee, das kann irgendwie nicht sein. Man muß als Einzelner irgendwie rauskommen können aus dem Mietvertrag.

bitte um Aufklärung.

grundsätzliche Frage zum Mietrecht bei 2 eingetragenen Mietern

Rumpelstilzchen @, Tuesday, 21.06.2011, 03:13 (vor 5305 Tagen) @ Fräger

Das kann ich fast nicht glauben. Das würde ja im Extremfall bedeuten,
daß ein Paar mit 18 eine gemeinsame Whg mietet, sie sich mit 20 einen
neuen Stecher besorgt aber er bis an sein Lebensende die Miete zahlt (weil
sie einfach nicht überweist und er so rechtschaffen ist und nicht hartzt)
Nee, das kann irgendwie nicht sein. Man muß als Einzelner irgendwie
rauskommen können aus dem Mietvertrag.
bitte um Aufklärung.

Na, klar kommt man da raus. Man schriebt die EXE und den Vermieter an, dass man aus dem Mietvertrag entlassen werden will. Der Vermieter wird antworten, dass er die Unterschrift der EXE benötigt, wenn die sich weigert, dann geht man zum Familiengericht, weil ja eheähnliche Gemeinschaften der Ehe gleichgesetzt sind und lässt dann per Antrag vom Gericht ihre Unterschrift ersetzen.
Und schon ist er per gerichtlicher Anordnung aus dem Mietvertrag entlassen.

grundsätzliche Frage zum Mietrecht bei 2 eingetragenen Mietern

Rumpelstilzchen @, Tuesday, 21.06.2011, 03:17 (vor 5305 Tagen) @ Rumpelstilzchen

Und schon ist er per gerichtlicher Anordnung aus dem Mietvertrag
entlassen.

Nachtrag, anders herum geht das natürlich nicht, dass er sie aus der Wohnung wirft, das ginge nur mit der brutalen variante und dem Hier:

http://abmahnhai.wordpress.com/about/

Tatsachen schaffen und dann abwarten

Caligula, Tuesday, 21.06.2011, 06:04 (vor 5305 Tagen) @ mo

Wechsle sämtliche Schlösser, die wichtig sind und Zugang gewähren. Dann abwarten. Vergleich in Erwägung ziehen: Sie bevollmächtigt dich, Entscheidungen, die die Wohnung betreffen, alleine und ohne ihre vorherige Zustimmung zu treffen. Sinnvollerweise klärst du vorher mit dem Vermieter, dass er den Mietvertrag mit dir als einzigem Mieter zu den gleichen Konditionen fortführen würde. Im Gegenzug darf sie ihre Sachen aus der Wohnung holen, die du bis dahin als Pfand wegen der nicht geleisteten anteiligen Miete + NK in Obhut genommen hast. Abschließend, so sie willfährig agiert, kannst du ihr die Restschulden erlassen oder auch nicht. Wie es eben die Lage erfordert. Darüber fertigst du eine Auflösungsvereinbarung an. Keine Angst, du musst keine Paragraphen benennen oder bestimmte Formalien einhalten. Du musst nur reinschreiben, was ihr wie geregelt haben wollt. In einfachen, klarem Deutsch; zum Ende steht die sog. "salvatorische Klausel" (googeln), die pinnst du drunter. Kommt es zum Streit, ist das kein Problem. Wenn der "Vertrag" (kommt von vertragen!) etwas nicht erfasst hat, gelten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. Sollte das Ding zu Protest gehen, hast du die Kosten gespart, die ein Anwalt verschlungen hätte, dessen Entwurf in dieser Lage ebenso ziemlich sicher vor Gericht gelandet wäre. Also nur Mut.

Sind alte Schlösser drin, kannst du einen Hausfriedensbruch kaum beweisen. Sind neue drin, kommt sie nicht rein oder macht einen Bruch, der beweisbar ist. Erhebt sie irgendwelche Vorwürfe, argumentierst du: Sie hat die Beziehung beendet, mit dem neuen LAP eine eheähnliche Gemeinschaft begründet und ist konkludent ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr nachgekommen. Insofern hast du dich berechtigt gesehen, dich, deine Wohnung und dein Eigentum gegen Unbefugte, denn das ist sie nun, zu schützen. Dann muss sie im Streitfall erstmal plausibel machen, dass diese Annahme lebensfremd ist und daher fern lag, du sie also nicht zur Grundlage deiner Entscheidung hättest machen dürfen. Das wird schwierig, wenn sie beim neuen Stecher logiert.

Weiterer Vorteil ist, sie kann dich nicht in der Wohnung überraschen und anschließend falsch beschuldigen. Selbstverständlich verkehrst du mit ihr nur noch mit Zeugen und/oder unter Video-/Audiodokumentation. Nee, kein Scheiß' jetzt, denk' an Kachelmann.

Hausfriedensbruch in einer Lebensgemeinschaft

der_quixote, Absurdistan, Tuesday, 21.06.2011, 07:52 (vor 5305 Tagen) @ mo

moin,

nächste Verbraucherzentrale kontaktieren. Dort gibt es gegen eine geringe Vergütung die Möglichkeit einen RA zu kontaktieren.

--
Man(n) sollte (s)eine Frau welche schweigt niemals unterbrechen...

Das schafft der nie!

Onkel Franz, Tuesday, 21.06.2011, 11:57 (vor 5305 Tagen) @ Rumpelstilzchen

Bei meiner letzte EX hat das funktioniert, es war aber eine komische
Geschichte, wieder so eine brutale Aktion von mir. Ich hatte Frühmorgens
gehört, wie sie meine Nachbarin aufhetzen wollte, auszusagen, ich hätte
sie misshandelt. Da es Sonntag morgens war, bin ich zum Frühschoppen
gegangen. Von dort habe ich die Polizei gerufen, den Sachverhalt
geschildert.
Ich hatte gesagt, sie haben mich an der Haustür abgepasst, dass wenn ich
jetzt in meine Wohnung gehe, es keine fünf Minuten dauern würde, bis sie
die Polizei anruft und behauptet, ich hätte sie misshandelt.
Es kam genauso, die kamen dann hoch, dann kam das Schauspiel mit der
Nachbarin, die dann nicht für sie gelogen hat und auusagte, dass sie lügt
- und schon war ich die Alte los. Die Möbel habe ich behalten, weil sie
2500.- Bares bei mir offenhatte.
Ihr Kind kam zum Vater, dem habe ich auch gestattet, alle Sachen des
Jungen hier abzuholen, ich hatte ihre neue Adresse bei einem Stecher in
Erfurt, damit habe ich sie aus dem Mietvertrag rauskomplimentiert, ihr
Stoßer hat mitbekommen, dass sie doch nicht so gut poppen konnte wie sie
im Chat erzählt hat, und hat ihr nach 14 Tagen den Laufpass gegeben, und
Madame pennt jetzt in Erfurt im Obdachlosenheim.

..und das will er auch gar nicht. Einfach genau Lesen was er geschrieben hat:

Er will ja gar nicht "raus", er will daß der Andere nicht "rein" kommt - aber der ist schon längst drin.

Was für einen Scheiß Du da schreibst...

Kritiker, Tuesday, 21.06.2011, 12:44 (vor 5305 Tagen) @ Onkel Franz

1). Du kriegst sie nicht zurück. Punkt. Je eher Du das checkst desto
besser.

Woher willst Du das wisssen und vielleicht will er das ja auch gar nicht.
Man kann aber auch durchaus als Mann seinen Vorteil aus solchen "Fehltritten" ziehen.

2). Mit wem sie bumst geht Dich gar nichts an. Und er ist besser als Du,
sonst hätte sie anders gewählt.

Doch, mich z.B. inge das in einem solchen Fall was an, zumindest in einem Zeitraum x, den bestimme ich als Mann und nicht Madame.

3). Mit dem gemeinsamen Mietvertrag hast Du sie Arschkarte. Sie kann
womöglich ewig mit ihrem Neuen da wohnenbleiben und DU bist für die
HÄLFTE aller Kosten mitverantwortlich. Tja, wer so blöd ist...;-)

Und welcher Mann läßt sich das gefallen, ich z.B. sicher nicht.
Sowas klärt Mann von Mann zu Mann oder halt von Pudel zu Pudel, dann läuft das natürlich evtl. so wie von Dir angedeutet.

4). Die einzige Lösung die ich für Dich sehe ist der sofortige Anruf bei
der Polizei wegen häuslicher Gewalt. Also...FALLS sie Dir was getan hat,
natürlich. Du mußt nur der ERSTE sein der zum Hörer greift! Aber auch
das wirst Du voll vermasseln. Du wirst ihr nämlich brühwarm davon
erzählen oder Hinweise auf Dein Vorhaben erkennbar machen und sie wird Dir
zuvorkommen, jede Wette.

Ich empfehle an dieser Stelle, sich einfach mal in die Gefühlswelt unsrer Kulturbereicherer zu versetzen und nachzuveollziehen, wie die wohl in einem solchen Fall ganz weise handeln würden, da können wir durchaus etwas von lernen.

Allerdings, selbst wenn Du es doch schaffen solltest das zu tun ohne Mama
zu konsultieren, kann der Schuß dennoch nach Hinten losgehen: Es gibt
Fälle wo der Mann angegriffen wurde und dennoch der Mann als Täter
rausgeworfen wurde. Offenbar gibt es bei der Polizei Kräfte die es
andersrum nicht begreifen. Ob Wollen oder Können, kann ich nicht
beurteilen.
Eine andere Chance als übers Gewaltschutzgesetz, da heile und ohne
jahrelange Verletzungen rauszukommen, GIBT ES NICHT. Aber wie ich Deinen
Beitrag hier lese, bist Du genau der Typ, der auf jahrelanges Nachhängen
steht und Hinweise eh nicht befolgt. Wende Dich an Frau Brigitte.

Mann, Mann, gehringewaschen oder Femitroll..

Nutze das Gewaltschutzgesetz, erfinde Gewalt und lass sie rausschmeißen!

Hannelore, Tuesday, 21.06.2011, 13:16 (vor 5305 Tagen) @ mo

Machen Frauen schon 10 Jahre lang, klappt sicher auch bei dir. Mach dir ein paar blaue Flecke, renne zur Polizei und zeige an! (Nimm eine geschnittene Zwiebel mit und reibe dir den Zwiebelsaft vor dem Revier in die Augen! Du musst das verheulte Opfer spielen und die weibl. Mitleidsmasche parodieren! Zerreiß deine Sachen, dass wirkt auch gut.

Deine Ex kriegt dann vom Gericht einen Termin zur Abholung der Sachen!

Nutze das Gewaltschutzgesetz, erfinde Gewalt und lass sie rausschmeißen!

Rumpelstilzchen @, Tuesday, 21.06.2011, 13:52 (vor 5305 Tagen) @ Hannelore

Machen Frauen schon 10 Jahre lang, klappt sicher auch bei dir. Mach dir ein
paar blaue Flecke, renne zur Polizei und zeige an! (Nimm eine geschnittene
Zwiebel mit und reibe dir den Zwiebelsaft vor dem Revier in die Augen! Du
musst das verheulte Opfer spielen und die weibl. Mitleidsmasche parodieren!
Zerreiß deine Sachen, dass wirkt auch gut.
Deine Ex kriegt dann vom Gericht einen Termin zur Abholung der Sachen!

DER WAR AUCH GUT.

Dieses Gesetz ist wie ein Lottoschein mit Garantieurkunde!

Hannelore, Tuesday, 21.06.2011, 17:07 (vor 5305 Tagen) @ Rumpelstilzchen

Es wirkt, nicht nicht immer, aber immer öfter! Geschaffen von den GRÜNEN und der SPD! Alles beides feministische Blockparteien!

Was soll das

roser parks, Tuesday, 21.06.2011, 19:15 (vor 5305 Tagen) @ mo

Hausfriedensbruch in einer Lebensgemeinschaft

Dummerjan, Wednesday, 22.06.2011, 09:41 (vor 5304 Tagen) @ mo

Vielen Dank im vorraus, für eure Hilfe!

Ihr seid im Innenverhältnis eine BGB Gesellschaft. Bitte dort nachlesen, sofern der Mietvertrag und ein eventuell vorliegender Vertrag zwischen Dir und Deiner Ex vorliegt. Empfehlenswert wäre es sicher, hier zu einer schriftlichen Regelung zwischen Dir und Deiner Ex überzugehen, damit in Zukunft das Streitpotenzial entschärft wird. Oder falls die Ex nicht will schreibst Du Eure Regelungen auf mit Datum usw.

Konkret: Deine Ex braucht Deine Zustimmung, weil in einer BGB Gesellschaft, sofern nicht vertraglich anders geregelt, Einstimmigkeit vorliegen muss.

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