Abänderung § 1592 BGB "Vaterschaft"
Der schwachsinnige § 1592 BGB muss wie folgt ergänzt werden:
§ 1592
Vaterschaft.Vater eines Kindes ist der Mann,
1. der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist,
2. der die Vaterschaft anerkannt hat oder
3. dessen Vaterschaft nach § 1600d oder § 182 Abs. 1 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit gerichtlich festgestellt ist.
NEU:
4. Erklärt ein Mann per Eides statt, bis zum letzten abtreibungsfähigem Zeitpunkt gegenüber dem zuständigen Familiengericht oder Jugendamt, dass er das Kind nicht möchte, dann gilt die Vaterschaft als nicht gegeben, auch wenn die mutmaßliche Mutter diesem Willen entgegen handelt. Daraus resultiert, dass die mutmaßliche Mutter und das mutmaßliche Kind zu keinem Zeitpunkt jedwede Ansprüche gegenüber dem Mann haben.
Frei nach dem Motto: Ihr Bauch gehört ihr, aber mein Sperma gehört mir!
Ergänzend ist die strafrechtliche Relevanz in Sachen "Samenraub" bzw. "verbrecherische Antragung einer Vaterschaft" zu parafieren.
Abänderung § 1592 BGB "Vaterschaft"
Gute Idee, bloß die derzeit was zu sagen haben, würden das nicht verändern. Das würde ja auch nur für die Menschen gelten, die noch auf normale, althergebrachte Weise Kinder zeugen.
Abänderung § 1592 BGB "Vaterschaft"
Du kannst es ja mal mit ner Petition probieren ...
Abänderung § 1592 BGB "Vaterschaft"
Das absurde ist, dass die derzeitige Gesetzgebung die Vaterschaft so behandelt wie sie laut Wikifemina-Definition im Matriachat vorkommt.
1. Soziale Merkmale: Die Sippen sind matrilinear strukturiert (Abstammung von der Mutterlinie) und werden durch Matrilokalität und Uxorilokalität zusammengehalten (Wohnsitz bei der Mutterlinie). Ein Matri-Clan lebt im großen Clanhaus zusammen. Biologische Vaterschaft ist neben der sozialen Vaterschaft zweitrangig.
Gerade im Paragraph 1600d des BGB's auf den durch §1592 Abs.3 BGB verwiesen wird treibt das ganze auf die Spitze, denn hier muss noch nichteinmal zwingend eine Ehe vorliegen.
Es reicht schon das Mann mit der Frau für kurze Zeit zusammen gewesen ist oder das was unsere männerfeindlichen Gerichte als "zusammen gewesen" festgestellt haben wollen.
Rein hypothetisch ist es also möglich, das man mit einer Frau während ihrer Empfängniszeit kurz zusammen war, man selber aber keinen Verkehr hatte, währenddessen sie sich - um es mal überspitzt darzustellen - mit einem großen durchtrainierten, braungebranten, schwertätowierten Opeltuner vergnügt hat, vom Gericht als Vater auserkoren wird.
Jedem normal denkenden Mann kommt bei dieser Gesetzgebung doch jegliche Motivation abhanden produktiv zu werden und einen Mehrwert zu generieren auch gerade einen gesellschaftlichen der ja auch Frauen zu gute kommt. Männer brauchen halt auch Garantien, etwas worauf sie sich verlassen können.
Aber stattdessen werden wir mit Füssen getreten und die nötige Annerkennung bleibt uns verwehrt. Ob die Frauen eigentlich wissen das man seinen Wirt nicht töten darf damit man nicht selber zu Grunde geht?
Nur leider sind es nicht nur die Frauen sonder meiner Meinung nach noch gefährlicher
eine ganze Herrschar von Pudeln die die Gesetzgebung und die Umverteilungsprozesse zu Gunsten der Frau auch noch weiter befeuern.
Irgendwie erinnert das doch sehr ans Stockholm-Syndrom bei dem sich die gepeinigten auch noch mit ihren Peinigern solidarisieren.
PS: Es ist schließlich kein Problem wenn der Mann die Vaterschaft laut §1592 Abs. 2 annerkennt auch wenn er denn auch den in seiner Wissenheit - Vaterschafttests sollten mit der Geburt des Kindes selbstverständlich sein - sozialen Vater darstellt. Nur sollte es seine eigene Entscheidung sein und nicht eine die im aufgezwungen wird.
Abänderung § 1592 BGB "Vaterschaft"
NEU:
4. Erklärt ein Mann per Eides statt, bis zum letzten
abtreibungsfähigem Zeitpunkt gegenüber dem zuständigen Familiengericht
oder Jugendamt, dass er das Kind nicht möchte, dann gilt die Vaterschaft
als nicht gegeben, auch wenn die mutmaßliche Mutter diesem Willen entgegen
handelt. Daraus resultiert, dass die mutmaßliche Mutter und das
mutmaßliche Kind zu keinem Zeitpunkt jedwede Ansprüche gegenüber dem
Mann haben.
Das muss andersrum gehen: Der Mann muss der Vaterschaft explizit zustimmen. Sonst heissts doch nur:
"ich bin im 4. Monat schwanger und du bist der Vater. Deine Frist für die Vaterschaftsablehnung ist leider schon abgelaufen ..."
Vaterschaftstest nach der Geburt ist natürlich obligatorisch (und macht alle Erklärungen, die vor der Geburt gemacht wurden, automatisch ungültig, falls man nicht biologischer Vater ist. Dann wird eine neue Vaterschaftsanerkennung nötig).
So rum wird ein Schuh draus ...
Frei nach dem Motto: Ihr Bauch gehört ihr, aber mein Sperma gehört
mir!
Yepp ;)
Ergänzend ist die strafrechtliche Relevanz in Sachen "Samenraub" bzw.
"verbrecherische Antragung einer Vaterschaft" zu parafieren.
Ach was. Das gibt nur Gesetze, die so gut wie nie überprüfbar sind. In solchen Fällen muss ja keiner die Vaterschaft anerkennen ...
Robert
PS: im alten Rom musste m.W. der Pater Familias das Kind nach der Geburt explizit anerkennen (indem er es aufhob und in den Arm nahm).
Abänderung § 1592 BGB "Vaterschaft"
Das muss andersrum gehen: Der Mann muss der Vaterschaft explizit
zustimmen. Sonst heissts doch nur:
"ich bin im 4. Monat schwanger und du bist der Vater. Deine Frist für die
Vaterschaftsablehnung ist leider schon abgelaufen ..."
Ich versteh sowieso nicht, wieso Vaterschaft was mit Abtreibungsfristen
zu tun haben soll - ihr Bauch ist doch sowieso ihrer, also was hat das
mit der Frage zu tun ob er Vater werden will oder nicht?
Wollt ihr euch unbedingt noch die Verantwortung fuer IHRE
Abtreibungsentscheidung an die Backe kleben?
MfG