Täterschutz Gestammel von Schwarzer
Schwarzer war mit Vorverurteilungskrakeel gestartet, und als das nicht mehr ging, switchte sie darauf um, wie der Macho Kachelmann die Frauen manipuliert. Er treibt's mit mehreren gleichzeitig und lügt die Frauen an. So ein Dreckschwein muß doch verurteilt werden.
Die Manipulationsleier, die inhaltlich wohl stimmt, ist darum so elend, weil das nicht das Beweisthema war. Das war 'Vergewaltigung ja oder nein'. Moralinsauer wie stets, verschwiemelt Schwarzer die Trennlinie zwischen Straftat und einem Verhalten, das man unsympathisch und widerlich finden kann, in Teilen sogar muß, das aber aus guten Gründen im Strafgesetzbuch nicht vorkommt.
Schwarzer reitet gnadenlos die Moralschiene, und das auf eine Weise, die an die homophoben Hetzer erinnert, die unverdrossen ins Moralhorn tuten, obwohl oder weil Homosexualität nicht (mehr) strafbar ist.
In beiden Fällen haben wir es mit Normalisierungsmoralisierung zu tun: Normalität durch Moralität.
Das deutsche Strafrecht sei „täterorientiert“ meint Schwarzer, und Entdinglichung, der die rechtsstaatlichen Prinzipien in Anführungszeichen setzt, sagt gleich mal „täterschützend“, was insoweit stimmt, als Schwarzer es genau so meint.
Der „Täterschutz“-Sprech entstammt dem Wortschatz rechtslastiger Dumpfmeister, die bei tatsächlichen oder angeblichen Kinderschändern und Frauenmördern sowie bei körperverletzender „Migrantenkriminalität“ alles zum „Täterschutz“ erklären, was nicht direkte Lynchjustiz ist. Immer wenn so ein Fall vorliegt, stellt die tumbe Meute ihre vor- und außerzivilisatorische Denkungsart unter Beweis und kippt den Rotz in jedes Forum.
Im Unterschied zu Entdinglichung weiß Schwarzer das, weswegen sie „täterorientiert“ sagt, in der Hoffnung, die stinkende Soße parfümieren zu können.
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Liest sich ja völlig wirr!