Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

233.682 Postings in 30.704 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

Junge Welt berichtet über IGAF

Maurus, Friday, 17.06.2011, 00:54 (vor 5310 Tagen)

Herrliches Feindbild
Zweites Treffen erklärter Antifeministen in der Schweiz: Männerrechtler präsentieren Kronzeugin auf dem Weg zu Maria.

http://www.jungewelt.de/2011/06-17/006.php

Strohdumm oder auf doof mimend

Mus Lim ⌂, Friday, 17.06.2011, 02:32 (vor 5310 Tagen) @ Maurus

Die Antifeministen wollen Frauen auch nicht allein über ihren Körper bestimmen lassen: "Entweder wird Abtreibung für werdende Mütter vollständig verboten. Oder der Vater erhält ein Mitspracherecht bei einer allfälligen Abtreibung", heißt es in ihrem Programm. Aus dem "Oder" wird bereits deutlich, daß sich die IGAF zwar über ihr Feindbild einig ist, aber sonst über vieles nicht. Denn es folgt: "Oder er selbst verfügt von Anfang an über das Recht der Vaterschaftsverweigerung." Was immer das ist – Kondome sind jedenfalls in der Schweiz nicht verboten.

"Kondome sind nicht verboten", das ist der Schenkelklopfer.
Entweder ist die Schreiberin strohdumm oder mimt auf doof.

Verhüten kann die Frau auch, verhüten können also beide. Aber um Verhütung geht es ja nicht, es geht um Mutterschaftsverweigerung per Abtreibung und die Frage, wo in Abtreibungsfragen (nicht Verhütungsfragen) die Mitbestimmung der Männer bleibt.

Und "Die Antifeministen wollen Frauen auch nicht allein über ihren Körper bestimmen lassen" ist ja eine kackfreche Unterstellung - ok, was kann man von Feministinnen anderes erwarten *seufz*. Auch hier ist die Schreiberin strohdumm oder mimt auf doof. Männer wollen nicht über den Körper der Frau bestimmen, sondern es geht über das Selbstbestimmungsrecht über die eigene Brieftasche (Unterhaltsmaximierungsprinzip) und ums Kind (Sorgerecht).

Die Feministin macht sich - widewidewitt - ihre Welt - widewide - wie sie ihr gefällt. ;-)

--
Mach mit! http://wikimannia.org
Im Aufbau: http://en.wikimannia.org

Da werden Kinder umgebracht und nicht etwa "Mutterschaften verweigert", Du Penis!

DerUngelocktMan, Friday, 17.06.2011, 03:40 (vor 5310 Tagen) @ Mus Lim

... es geht um Mutterschaftsverweigerung per Abtreibung und die Frage, wo in Abtreibungsfragen (nicht Verhütungsfragen) die Mitbestimmung der Männer bleibt.

So ein Schwachsinn tröpfelt permanent aus fem-faschistischer Feder.

Falls Du das nicht verstanden hast: Da werden Kinder ermordet und zwar kurz vor ihrer Geburt. Was meinst Du wohl, warum der ganze Aufriss in der Stammzellenforschung abgehalten wird!? Etwa weil es sich dabei um Fliegen handelt? Jedem einzelnen Kind ist nämlich ab der Zeugung voller Schutz des GrundGesetz zugesichert. So u.a. das Recht auf Leben. Damit's keinem mehr auffällt, hat der Fem-Fasch den Kinder-Massenmord mittels permanenter Hirnwäsche mit dem Schwachsinnswort "Abtreibung" getarnt. Hirnwäsche, die Du übrigens mit jeder Verwendung aktiv weiter betreibst.

Aber fühl dich nicht schäbig, das kennt man bereits von "Endlösung", "unwertem Leben", "Eutanasieprogramm" usw.. Musst dich halt nicht wundern, wenn Du demnächst als bspw. "Organspender" bezeichnet wirst. Bei Kindern (bisher erstmal vor der Geburt) wurde der Schritt vor einigen Jahrzehnten unternommen, daher dauert Desensibilisierung und "tolerante" Übertragung nicht mehr lange.

Penis?

Mus Lim ⌂, Saturday, 18.06.2011, 00:18 (vor 5309 Tagen) @ DerUngelocktMan

Penis?
Da sitzt wohl Ihr Gehirn?!??

Falls Du das nicht verstanden hast:

Ich weiß, was ich nicht weiß! ;-)

Da werden Kinder ermordet ...

Kinder wohl eher nicht, eher Föten.

... und zwar kurz vor ihrer Geburt.

Nun ja, wenn Sie wenige Wochen nach der Zeugung als "kurz vor der Geburt" definieren wollen ...

Jedem einzelnen Kind ist nämlich ab der Zeugung voller Schutz des GrundGesetz zugesichert.

Das Grundgesetz gilt für Bürger dieses Landes. Ungeborene sind nicht Bürger dieses Landes. Von daher ist GG 2 nicht auf Ungeborene anwendbar.

Wenn dies nicht so wäre, wären §§ 217, 218, 219 verfassungswidrig.
So einfach liegen die Dinge also nicht.

Nichts zu danken - Mus Lim

--
Mach mit! http://wikimannia.org
Im Aufbau: http://en.wikimannia.org

Männerrechtler sind zwangsweise Kinderrechtler, keine Massenmörder.

DerUngelocktMan, Sunday, 19.06.2011, 13:57 (vor 5307 Tagen) @ Mus Lim

Penis? Da sitzt wohl Ihr Gehirn?!??

Nö.

Ich weiß, was ich nicht weiß! ;-)

Soso.

"Da werden Kinder ermordet ..."

Kinder wohl eher nicht, eher Föten.

SOZIAL-Arbeiter und weitere Linke verwenden derlei Palette Verblödungsvokabular - zum Distanzieren von ihren Mordopfern: Neuerdings sogar "Kaulquappe". Da gab es sogar mal NationalSOZIALE, die haben u.a. "unwertes Leben" erfunden. Das waren die, welche zum Distanzieren die abzumurksenden Mitbürger auch als "Juden-Schweine" bezeichnet haben. Bist Du eigentlich eher der Typ, der "Untermensch" gebraucht hätte - eine damals ebenso "wissenschaftliche fundierte" Bezeichnung für besonders überhebliche Gutmenschen - oder ganz salop "Ratten"?

"... und zwar kurz vor ihrer Geburt."

Nun ja, wenn Sie wenige Wochen nach der Zeugung als "kurz vor der Geburt definieren wollen ...

Auch hier, "ab der Zeugung" wäre richtig gewesen, was denn sonst? Im Vergleich zu den weiteren 70 bis 80 Lebensjahren - die ein socher Mensch durchschnittlich lebt - doch verschwindend kurze Zeit, oder? Übrigens auch im Anbetracht der Zeit, bis er die Steurern Deiner Altersversorgung erwirtschaftet.

Das Grundgesetz gilt für Bürger dieses Landes. Ungeborene sind nicht Bürger dieses Landes.

Was denn sonst? "Untermensch"?

Von daher ist GG 2 nicht auf Ungeborene anwendbar.

Demagogie kannst Du woanders betreiben, Du Oberschlauberger. Das Bundesverfassungsgericht hat 1993 mit 6 zu 2 Stimmen ein "eigenes Lebensrecht des Ungeborenen" statuiert.

Wenn dies nicht so wäre, wären §§ 217, 218, 219 verfassungswidrig.

Schon mal gehört, dass Deutschland keine "Verfassung" hat, sonder bestenfalls ein Grundgesetz (was allerdings seit 1989 auch fragwürdig ist)? Und auch hier, wieder, "Grundgesetzwiedrig" ist z.B. auch, dass Väter seit EGMR 2009 (Zaunegger) offizierll diskriminiert werden. Und nu?

So einfach liegen die Dinge also nicht.

Sondern? Und wenn Du mich jetzt stampfenderweise in die Kirchenecke stellen willst kann ich Dich beruhigen. Da braucht ein Depp nur zwei Finger zum abzählen, wer als Massenmordopfer folgen wird. Z.B. eiem MusLim würde besser stehen, kleinere Brötchen zu backen.

PS: Netter Versuch der Komik, Du Penis. Von mir aus "such Dir eine Ecke, wo Du still sterben kannst." Mit Deiner Schreibe verursachst Du nämlich massenhaft Tote.

IGAF und das Selbstbestimmungsrecht der Frau über ihren Körper

Thorsten, Friday, 17.06.2011, 04:03 (vor 5310 Tagen) @ Mus Lim
bearbeitet von Thorsten, Friday, 17.06.2011, 04:12

Und "Die Antifeministen wollen Frauen auch nicht allein über ihren Körper bestimmen lassen" ist ja eine kackfreche Unterstellung. (...) Männer wollen nicht über den Körper der Frau bestimmen, sondern es geht über das Selbstbestimmungsrecht über die eigene Brieftasche (Unterhaltsmaximierungsprinzip) und ums Kind (Sorgerecht).

Im Programm der IGAF heisst es unter 2. Stärkung von Väterrechten!

"Wir akzeptieren die feministische Haltung in Bezug auf Kinder („Mein Bauch gehört mir“) und die daraus entstehende Willkür nicht.

Entweder wird Abtreibung für werdende Mütter vollständig verboten. Oder der Vater erhält ein Mitspracherecht bei einer allfälligen Abtreibung."

Das ist eine ziemlich klare Absage gegen das Selbstbestimmungsrecht der Frau über ihren Körper. Erst im folgenden Paragraphen wird als dritte Alternative die Vaterschafts- und Unterhaltsverweigerung erwähnt:

"Oder er selbst verfügt von Anfang an über das Recht der Vaterschaftsverweigerung."

(Hier müsste man allerdings dem Mann eine Entscheidungsfrist setzen, die der Frau noch eine angemessene Bedenkzeit für die Entscheidung über eine Abtreibung lässt.)

Je nachdem ob man den Wert eines Kinderlebens oder die individuelle (Verantwortungs-)freiheit höher einstufen möchte, kann man für das eine oder das andere argumentieren. Die radikale Konsequenz dieser Forderung macht Sinn, aber sie trifft den unvorbereiteten Leser unvermittelt und kann abstoßend wirken. Nun gut, die Schiene der unvermittelten Provokation funktioniert für die IGAF ja ganz gut und ist vielleicht genau das, was der Politfeminismus als Antwort verdient hat.

Wer sich mit der Idee der Vaterschaftsverweigerung etwas ausführlicher auseinandersetzen mag, interessiert sich vielleicht für Paul Elams "Time for Men to Abort Fatherhood at Will".

IGAF und das Selbstbestimmungsrecht der Frau über ihren Körper

DvB, Friday, 17.06.2011, 07:32 (vor 5310 Tagen) @ Thorsten

(Hier müsste man allerdings dem Mann eine Entscheidungsfrist setzen, die
der Frau noch eine angemessene Bedenkzeit für die Entscheidung über eine
Abtreibung lässt.)

Haha. Das funktioniert so nicht. Wenns 'bis zur x. Woche' heißt, sagt die Trulla es ihm nicht rechtzeitig; wenns 'bis x Wochen nach Kenntnis' heißt, behauptet die, sie hätte es gesagt... Also muß es so laufen, daß er die Vaterschaft anerkennen muß, um Vater zu sein.

--
[image]

Fristen zur Mitteilung und Verweigerung der Elternschaft

Thorsten, Friday, 17.06.2011, 11:45 (vor 5309 Tagen) @ DvB

Haha. Das funktioniert so nicht. Wenns 'bis zur x. Woche' heißt, sagt die
Trulla es ihm nicht rechtzeitig; wenns 'bis x Wochen nach Kenntnis' heißt,
behauptet die, sie hätte es gesagt... Also muß es so laufen, daß er die
Vaterschaft anerkennen muß, um Vater zu sein.

Mit der Notwendigkeit zur Anerkennung der Vaterschaft gehst Du weit über die Forderung der IGAF hinaus. Aber klar, was Du da ansprichst ist auch ein Problem. Auch dem Mann muss eine ausreichende Frist zur Entscheidung über die Verweigerung der Vaterschaft gegeben werden. Das impliziert wiederum eine Frist, innerhalb der die Frau sämtliche in Frage kommende Väter offiziell und nachweislich über ihre Schwangerschaft informieren muss. Die Prozedur mutet zugegebenermaßen etwas bürokratisch und grotesk an, aber anders wird sich diese Forderung der IGAF nach der Möglichkeit zur Verweigerung der Vaterschaft kaum umsetzen lassen. Vielleicht ist sie ja bisher auch nur eine deftige Provokation (durchaus angebracht), die noch nicht ganz zu Ende gedacht wurde.

Hier sollte die IGAF schleunigst nachbessern. "Vaterschaft" kann Mann nicht ablehnen. Nie!

DerUngelocktMan, Friday, 17.06.2011, 12:20 (vor 5309 Tagen) @ Thorsten

Ein derart selten dämliches "Konstrukt" ist man normalerweise nur vom Feminismus gewohnt. Wundert eigentlich, dass es bisher nicht aufgefallen ist. Allerdings muss man dazu sagen, dass der Rest des Antifeminismus weitestgehend vertretbar ist.

Vaterschaft abzulehnen ist so ähnlich wie wenn einer sagt: "Meine Hand ist nicht von mir, ich lehne die jetzt einfach mal ab." Diese Möglichkeit bietet sich vor allem dann an, wenn einer Schiss geschrieben hat. Nur wird er anschließend nicht mehr für voll genommen. Das Beispiel kann der Betreffende auch mit "Ablehnung" seiner eigenen Zunge durchspielen wenn er Märchen verzapft.

Beliebte Mittel von Lügnern und Dieben. Das gilt natürlich bei "Ablehnung der Vaterschaft" für Ehebrecher.

Vaterschaft ist für IMMER! Das anzuzweifeln ist dem "Neuen Menschen" geglückt. Dank fortwährender Hirnwäsche. Allerdings fest steht, dass der Vater der direkte Vorfahr eines Kindes ist. Daran schraubt auch die IGAF nichts - höchstens an ihrer Glaubwürdigkeit.

Sofort nachbessern!

Abwägung und Konsequenz: Selbstbestimmung über Bauch und Brieftasche

Thorsten, Friday, 17.06.2011, 12:39 (vor 5309 Tagen) @ DerUngelocktMan
bearbeitet von Thorsten, Friday, 17.06.2011, 12:59

Vaterschaft abzulehnen ist so ähnlich wie wenn einer sagt: "Meine Hand
ist nicht von mir, ich lehne die jetzt einfach mal ab." Diese Möglichkeit
bietet sich vor allem dann an, wenn einer Schiss geschrieben hat. Nur wird
er anschließend nicht mehr für voll genommen.

Ok, ich verstehe Deinen Standpunkt so, daß Abtreibung oder "Ablehnung der Elternschaft" in jedem Fall Mord ist. Das kann man so sehen, ich persönlich sehe aber auch, ...
... daß ein Kind, das unerwünscht und ohne die notwendigen Resourcen aufwächst, ebenfalls beträchtliche Leiden durchmacht und oft lebenslange Schäden davonträgt.
... daß die Verantwortung für ein unerwünschtes Kind eine erhebliche Beeinträchtigung für die Lebensqualität der Eltern darstellt.
... daß man Abtreibung zwar als Mord bezeichnen kann, dann aber konsequenterweise auch über die Bewusstseinsstufe und Leidensfähigkeit der Tiere auf unseren Tellern nachdenken sollte.

Ich weiß nicht, was hier "richtig" oder "falsch" ist, aber ich würde es begrüßen, wenn die Grenzen einigermaßen logisch und konsequent gezogen würden. Und im Moment haben wir das Selbstbestimmungsrecht der Frau über ihren Bauch und ihr Leben und nichts dementsprechendes für den Mann. Ein Korrektur in welche Richtung auch immer wäre also durchaus angebracht.

Abwägung und Konsequenz: Selbstbestimmung über Bauch und Brieftasche

Bero, Friday, 17.06.2011, 13:04 (vor 5309 Tagen) @ Thorsten

Ich weiß nicht, was hier "richtig" oder "falsch" ist, aber ich würde es
begrüßen, wenn die Grenzen einigermaßen logisch und konsequent gezogen
würden. Und im Moment haben wir das Selbstbestimmungsrecht der Frau über
ihren Bauch und ihr Leben und nichts dementsprechendes für den Mann. Ein
Korrektur in welche Richtung auch immer wäre also durchaus angebracht.

Bist du eigentlich so dämlich oder tust du nur so? Die Frau bestimmt eben nicht über ihr Leben, sondern über das eines anderen Menschen. Sie stirbt nicht, egal welche Entscheidung sie fällt. Ein anderer muss sterben für ihre Hirnfürze.

Hier ist Dein Fisch, Bero: ><((((º> (k.T.)

Thorsten, Friday, 17.06.2011, 13:09 (vor 5309 Tagen) @ Bero

- kein Text -

Für Hirngewaschene exklusiv: Der Unterschied zwischen "ist" und "kann"

DerUngelocktMan, Friday, 17.06.2011, 13:09 (vor 5309 Tagen) @ Thorsten

Dass "Neue Menschen" gewisse Realitätsprobleme Dank ihrer Hirnwäsche haben ist nichts Neues. Aber hier noch mal extra für Dich: Kinder vor ihrer Geburt abzumurksen IST Mord. Und du "kannst" versuchen dich mal "abzutreiben", Du Dämlack. Nur weil § 218 diesen Mord - unter der Voraussetzung, dass z.B. evangelische Gut-Frauen das vorher mit der Mörderin durchgesprochen und unterschrieben haben - "straffrei" stellt, ändert sich nichts an der Tatsache, dass das auch weiterhin Mord IST.

Da ändert auch derartiges Schwachmaten-Geblubber nichts:

Ich weiß nicht, was hier "richtig" oder "falsch" ist, aber ich würde es begrüßen, wenn die Grenzen einigermaßen logisch und konsequent gezogen würden. Und im Moment haben wir das Selbstbestimmungsrecht der Frau über ihren Bauch und ihr Leben und nichts dementsprechendes für den Mann. Ein Korrektur in welche Richtung auch immer wäre also durchaus angebracht.

Deine Lösung für die Reinigung von Scheiße im eigenen Wohnzimmer ist also draufzuscheißen?

Und hier ist Dein Fisch, DUM: ><((((º> (k.T.)

Thorsten, Friday, 17.06.2011, 13:11 (vor 5309 Tagen) @ DerUngelocktMan

- kein Text -

Abwägung und Konsequenz: Selbstbestimmung über Bauch und Brieftasche

LatexTester, Friday, 17.06.2011, 14:12 (vor 5309 Tagen) @ Thorsten

Das kann man so sehen, ich
persönlich sehe aber auch, ...
... daß ein Kind, das unerwünscht und ohne die notwendigen Resourcen
aufwächst, ebenfalls beträchtliche Leiden durchmacht und oft lebenslange
Schäden davonträgt.

Ressourcen sind kein Argument, in Europa hungert keiner, die Ableitung lebenslanger Schäden durch schlechte Eltern wäre auf alle Kinder übertragbar, da nicht definiert ist, was dieses 'lebenslang' bedeuten soll. So wie Du es benutzt, ist es eine willkürliche Zuschreibung.

... daß die Verantwortung für ein unerwünschtes Kind eine erhebliche
Beeinträchtigung für die Lebensqualität der Eltern darstellt.

Auch hier ein unzulässiges Argumentieren. Die Lebensqualität, die in der Regel maximal in einer Einschränkung besteht, kann nicht herangezogen werden, denn diese ist nicht höher zu werten als das Lebensrecht eines Kindes. Analoge Beispiele existieren in anderen Belangen und da würde auch keiner Mord oder fahrlässige Tötung für vertretbar halten, nur weil der Täter mit einer Einschränkung seiner Lebensqualität argumentiert. Aber es muss nicht mal ein Kapitalverbrechen als Beispiel herangezogen werden. So ziemlich alle Delikte kommen dafür in Frage.

... daß man Abtreibung zwar als Mord bezeichnen kann, dann aber
konsequenterweise auch über die Bewusstseinsstufe und Leidensfähigkeit
der Tiere auf unseren Tellern nachdenken sollte.

Nein, Tiere sind juristisch (noch) als Sache definiert. Ein ethisches Argument sticht nur, wenn es innerhalb eines bestehenden Wertekanons und Rechtssystems gebracht wird, nicht aber, wenn die Prämissen willkürlich gewählt werden. In naher oder ferner Zukunft mag die Leidensfähigkeit und das Bewußtsein von Tieren ein dem Menschen gleichgeordnetes Anrecht auf Leben darstellen; im Moment ist das nicht der Fall.

Ich weiß nicht, was hier "richtig" oder "falsch" ist, aber ich würde es
begrüßen, wenn die Grenzen einigermaßen logisch und konsequent gezogen
würden. Und im Moment haben wir das Selbstbestimmungsrecht der Frau über
ihren Bauch und ihr Leben und nichts dementsprechendes für den Mann. Ein
Korrektur in welche Richtung auch immer wäre also durchaus angebracht.

Das Selbstbestimmungsrecht der Frau über ihren Bauch ist unstrittig. Aber das, was in ihrem Bauch wächst, gehört ihr nicht, sondern existiert mit unveräußerlichen Rechten aus sich selbst heraus. So steht es in den meisten Rechtsordnungen dieser Welt. Der Vorteil dieser Logik ist, dass damit auch der Besitz oder das Eigentum an Sklaven als nicht hinnehmbar definierbar ist. Auch die Freiheitsrechte der Frau leiten sich genau aus dieser Überlegung ab.

Nach dem preußischen Landrecht und anderen älteren Rechtsordnungen wurde das Kind nach einer Trennung der Eltern fast immer dem Vater zugesprochen. Inzwischen wird das Kind fast immer der Mutter zugesprochen. Das sind die Pole zwischen denen die Debatte stattfindet, auch wenn in diesem Fall über die Rechte der Abtreibung nachgedacht wird. Es geht darum, welche Rechte und Pflichten aus dem Werden eines Kindes entstehen und wie diese so gerecht wie möglich auf Vater und Mutter verteilt werden können. Ob und wie leichtfertig eine Kultur die Abtreibung ermöglicht oder gar fördert, ist nach dieser Fragestellung vorerst ziemlich unwichtig.

Fristenregelung für Frau und Mann

Thorsten, Friday, 17.06.2011, 20:34 (vor 5309 Tagen) @ LatexTester

Die Lebensqualität, die in der Regel maximal in einer Einschränkung besteht, kann nicht herangezogen werden, denn diese ist nicht höher zu werten als das Lebensrecht eines Kindes.
(...)
Das Selbstbestimmungsrecht der Frau über ihren Bauch ist unstrittig. Aber das, was in ihrem Bauch wächst, gehört ihr nicht, sondern existiert mit unveräußerlichen Rechten aus sich selbst heraus.

Ich bin kein Jurist, aber ich erinnere mich an lebhafte Diskussionen darüber, ab welchem Stadium der Entwicklung des Embryos man von menschlichem Leben (also einem Kind) sprechen könne. Dazu gibt es auch zahlreiche kontroverse philosophische und religiöse Positionen.

Rein praktisch gesehen gilt heute in Deutschland und der Schweiz (der Heimat der IGAF) die Fristenregelung:

In Deutschland existiert heute eine faktische Fristenregelung: Die Abtreibung ist bis zum dritten Schwangerschaftsmonat rechtswidrig aber straffrei, wenn vor dem Eingriff eine Beratung stattgefunden hat und eine 3-tägige Bedenkzeit eingehalten wurde.

In der Schweiz gilt seit 1. Oktober 2002 eine Fristenregelung. Bis zur 12. Schwangerschaftswoche (ab dem ersten Tag der letzten Menstruation) liegt der Entscheid über den Abbruch bei der schwangeren Frau.

Solange eine solche dreimonatige Frist zur straffreien/legalen Abtreibung (ohne Indikation durch Gefahr für Leib und Leben der Frau) besteht, sehe ich keinen Grund, warum sich nicht auch Männer innerhalb dieses Zeitrahmens von den sozialen und finanziellen Verpflichtungen der Vaterschaft verabschieden können sollten. Mit angemessenen Kommunikations- und Entscheidungsfristen natürlich (s.o.).

Hier sollte die IGAF schleunigst nachbessern. "Vaterschaft" kann Mann nicht ablehnen. Nie!

Gismatis, Basel, Friday, 17.06.2011, 13:49 (vor 5309 Tagen) @ DerUngelocktMan

Das sehe ich teilweise auch so. Wenn man Vater eines Kindes ist, dann ist das so. Die biologische Abstammung ist eine Tatsache. Dasselbe gilt für die Mutter. Es ist aber durchaus möglich, den Vater juristisch von Rechten und Pflichten gegenüber dem Kind entbunden zu werden. Dasselbe passiert ja auch bei einer Adoption. Gegenüber dem Kind würde dann rechtlich kein Verwandtschaftsverhältnis mehr bestehen.

--
www.subitas.ch

Vaterschaft

Mus Lim ⌂, Saturday, 18.06.2011, 00:23 (vor 5309 Tagen) @ Gismatis

Wenn man Vater eines Kindes ist, dann ist das so. Die biologische Abstammung ist eine Tatsache.

Bliebe noch die rechtliche und soziale Vaterschaft.
Auch nicht ganz unwichtig.

--
Mach mit! http://wikimannia.org
Im Aufbau: http://en.wikimannia.org

Unsinn, was Weiber ablehnen können, können Männer schon gar lange!

DvB, Sunday, 19.06.2011, 02:28 (vor 5308 Tagen) @ DerUngelocktMan

Ein derart selten dämliches "Konstrukt" ist man normalerweise nur vom
Feminismus gewohnt. Wundert eigentlich, dass es bisher nicht aufgefallen
ist.

Ach, "aufgefallen" ist das schon... Aber wenn die Masse sich halt bereitwillig mit jeglicher Idiotie abfindet, entstehen halt entsprechende rechtliche Situationen. Nun ist Vaterschaft eben etwas, was man "anerkennen" kann oder auch nicht.

Vaterschaft abzulehnen ist so ähnlich wie wenn einer sagt: "Meine Hand
ist nicht von mir, ich lehne die jetzt einfach mal ab."

Naja, das geht schon. Brauchst bloß ne Axt nehmen, Dir die Hand abhacken und wegschmeißen. Feddich. :-P

Vaterschaft ist für IMMER! Das anzuzweifeln ist dem "Neuen Menschen"
geglückt. Dank fortwährender Hirnwäsche. Allerdings fest steht, dass der
Vater der direkte Vorfahr eines Kindes ist. Daran schraubt auch die IGAF
nichts - höchstens an ihrer Glaubwürdigkeit.

Hahaha, jetzt gehts der IGAF wohl bald wie der IGAFD. Hoffentlich ist sie nicht auch so blöd, dadrauf einzusteigen und sich damit ins Aus zu schießen.

Es geht hier nicht um "Vaterschaft", wenn auch dieses Wort benutzt wird. Sondern um Pflicht/Verantwortungsübernahme/Geldübergabe. Zu der die StäätIn den Mann zwingt, nachdem sie mit der mein-Bauch-gehört-mir-Nummer die weibliche Pflicht einseitig für aufgehoben erklärt hat. Das Äquivalent ist sozusagen die mein-Geldbeutel-gehört-mir-Nummer. Das Problem (und damit auch die Folgen für Kind, Vaterschaft und andere Werte) beginnt ja sehr wesentlich mit dieser Asynchronität. Deswegen ist das auch ein wichtiger Ansatzpunkt - ganz ohne, daß es irgendwie weiterführend wäre, jeden Wert nochmal extra zu erwähnen und das Programm damit strukturlos vollzuspammen.

Selbst bei Adoption hat das Kind lebenslang Vater und Mutter

DerUngelocktMan, Sunday, 19.06.2011, 15:08 (vor 5307 Tagen) @ DvB

Vaterschaftsablehnung ist nach DvB also "Massen-Idiotie". Dagegen kann die IGAF sich was besseres einfallen lassen. So IST die abgeaxtete Hand immer noch Deine Hand. Selbst wenn eine Feministin die an einer Schnur aufgefädelt, als Kette um den Hals trägt und sagt: "Das ist DvB's Hand, seither braucht der für Beiträge doppelt so lange. Auch das mit der Hand wäre DER Knackpunkt einer IGAF. Daher muss dieser beseitigt werden (immer an DEINE Hand denken!). Es geht um "Vaterschaft" wenn das Wort benutzt wird! Worum denn sonst? Kinder haben EXAKT einen Vater und eine Mutter. Auch wenn Feministen sich mit der einfachen Tatsache nicht abfinden wollen. Es ist übrigens DAS Fundament unserer Gesellschaft. Daher auch permanente Fem-Bestrebungen, Geburtsurkunden abzuschaffen. Den Schwachsinn soll die IGAF mitmachen? Sinnvoll ist, den Spam "Ablehnung der Vaterschaft (was generell unmöglich ist)" schleunigst ersatzlos zu streichen!

Nachtrag: Mit "unangenehmer" Realität "Kindsvater" müssen sich Unterhalts-Kuckucks-Huren ...

DerUngelocktMan, Sunday, 19.06.2011, 16:22 (vor 5307 Tagen) @ DerUngelocktMan

... spätestens beim Erbkrankheitsfall des Kindes im Krankenhaus befassen. Oder bei angehender Inzest in der Nachbarschaft. Aber auch wenn das Kuckuckskind bei einem Medikamentenverträglichkeitstest "Eigenartigkeiten" feststellt, werden der Gesellschaft wohl häufig Kosten eines Seelenklemptners aufgebürdet. Usw..

Fristen zur Mitteilung und Verweigerung der Elternschaft

Rede, Friday, 17.06.2011, 13:39 (vor 5309 Tagen) @ Thorsten

Mit der Notwendigkeit zur Anerkennung der Vaterschaft gehst Du weit
über die Forderung der IGAF hinaus.

Ist die Frage, wie durchdacht diese Forderung denn so ist.

Wer ernsthaft glaubt er könne andere Menschen zum Eingriff in ihren Körper zwingen, stellt sich damit außerhalb der Humangesellschaft. Der Bauch gehört der Frau AUCH WENN Feministinnen diese Tatsache in der Abtreibungsdiskussion pervertiert haben mögen, weil sie den Wert des ungeborenen Lebens nach persönlichem Befinden auf Null gesetzt haben. Die ethische Bewertung einer Abtreibung kann sich nicht daran ausrichten ob Männer diese Entscheidung beeinflussen können oder nicht!

Eigentlich können wir Männer dankbar sein, daß wir diese Entscheidung nicht haben und uns in dem Punkt auch nicht schuldig machen können. Es geht nicht zusammen, einerseits gegen männliche Genitalverstümmelung zu protestieren, andererseits Abtreibung gegen den Willen der Frau zu fordern!

Insofern ist diese Forderung der IGAF leider Schwachsinn.

Was hingegen Sinn macht ist die Klärung der Frage, inwieweit die Frau irgendwelche Rechte aus dem "Besitz" eines Kindes ableiten darf, das der Mann gar nicht zeugen wollte. Der berühmte Spruch "Wenn Du kein Kind willst, hättest Du ja verhüten können", darf den betreffenden Damen durchaus in Zukunft auf die Füße fallen, wenn sie evtl. lernen müssen, daß das Kind
a) eben nicht ihnen allein gehört, und
b) aus dem Kind eben KEIN automatischer Geldsegen abgeleitet werden kann.

Insofern sollte die Forderung nach freiwilliger Anerkennung der Vaterschaft - mit allen Rechten und Pflichten - genauer definiert werden. Wenn die Frau vorher weiß, daß auch er sich nachher entscheiden kann, wird sie sich überlegen ob und mit wem sie schwanger wird. Heute kann sie ja in jedem Falle die Hand aufhalten - ist ja fürs Kindeswohl...

Den Terminbeginn für die Frage nach der Vaterschaftsanerkennung kann man verknüpfen mit dem GENERELLEN Gentest gleich nach der Geburt - denn zuerst muß ja definitiv die Vaterschaft geklärt werden. Das muß auch für Paare gelten die das "nicht wollen" weil sie sich soo lieb haben, oder zumindest der Eine das von der Anderen glaubt.

Fristen zur Mitteilung und Verweigerung der Elternschaft

Thorsten, Friday, 17.06.2011, 13:58 (vor 5309 Tagen) @ Rede

Wer ernsthaft glaubt er könne andere Menschen zum Eingriff in ihren
Körper zwingen, stellt sich damit außerhalb der Humangesellschaft.
(...)
Insofern ist diese Forderung der IGAF leider Schwachsinn.

Wäre es so, wie Du es darstellst, wäre ich einig mit Dir. Ich weiß nicht, was genau die IGAF unter dem "Mitspracherecht bei einer allfälligen Abtreibung" und dem "Recht der Vaterschaftsverweigerung" versteht.

Ich habe es so aufgefasst, daß der Vater ein Vetorecht bei einer Abtreibung bekommt oder ein Recht, die (soziale und finanzielle) Verantwortung (und die damit verbundenen, aber oft nicht gewährten Rechte) der Vaterschaft abzulehnen. Biologisch gesehen bleibt er natürlich der Vater. Und moralisch ist er im Falle einer "Verweigerung der Vaterschaft" auch mitverantwortlich für eine dann folgende Abtreibung.

Wie schon gesagt, ich finde auch, daß die IGAF hier ihre Forderungen etwas krude und provokativ hingeworfen hat.

Vom Kopf auf die Füße gestellt

Mus Lim ⌂, Saturday, 18.06.2011, 00:33 (vor 5309 Tagen) @ Rede

Wer ernsthaft glaubt er könne andere Menschen zum Eingriff in ihren Körper zwingen, stellt sich damit außerhalb der Humangesellschaft. Der Bauch gehört der Frau AUCH WENN Feministinnen diese Tatsache in der Abtreibungsdiskussion pervertiert haben mögen, weil sie den Wert des ungeborenen Lebens nach persönlichem Befinden auf Null gesetzt haben. Die ethische Bewertung einer Abtreibung kann sich nicht daran ausrichten ob Männer diese Entscheidung beeinflussen können oder nicht!

Da gehört etwas erstmal vom Kopf auf die Füße gestellt.

Einen Eingriff in den Körper nehmen abtreibungswillige Schwangere und abtreibender Arzt vor, und nicht etwas der potentielle Vater.

Eine Mitsprache bei nicht verheirateten Paaren sehe als nicht durchführbar an.
Eine Ehe wird allerdings zur Zeugung von Nachkommen eingegangen und da kann die Ehefrau nicht einfach ohne Zustimmung des Ehegatten eine Abtreibung durchführen lassen, weil sie damit gegen da Eheziel verstößt.

--
Mach mit! http://wikimannia.org
Im Aufbau: http://en.wikimannia.org

Was ein Heckmeck. Können wir nicht einfach Aussterben? [kT]

Borat Sagdijev, Friday, 17.06.2011, 14:10 (vor 5309 Tagen) @ Thorsten

- kein Text -

--
Afrika hat Korruption?
Deutschland ist besser, es hat Genderforschung und bald eine gesetzlich garantierte Frauenquote.

Hannemann, geh Du voran

Mus Lim ⌂, Saturday, 18.06.2011, 00:34 (vor 5309 Tagen) @ Borat Sagdijev

Hannemann, geh Du voran,
Du hast die dicksten Stiefel an. ;-)

--
Mach mit! http://wikimannia.org
Im Aufbau: http://en.wikimannia.org

Hannefrau, geh Du voran

Borat Sagdijev, Saturday, 18.06.2011, 15:51 (vor 5308 Tagen) @ Mus Lim

Man entschuldige mir meine Provokation und Koketterie, aber zur Hannefrau sag ich nur:
Kinder? Zum Preis von einem Kind bei uns krieg ich doch in Asien 5 und aus denen wird auch noch eher was gescheites weil die Mutter sich noch richtig drum kümmert.

--
Afrika hat Korruption?
Deutschland ist besser, es hat Genderforschung und bald eine gesetzlich garantierte Frauenquote.

Hannefrau, geh Du voran

Mus Lim ⌂, Saturday, 18.06.2011, 17:47 (vor 5308 Tagen) @ Borat Sagdijev

Ich habe Ihr vorhergehendes Post nicht bierernst genommen,
und meine Replik war auch nicht bierernst gemeint.

Kopf hoch, nichts passiert und weiter lächeln ... ;-))

--
Mach mit! http://wikimannia.org
Im Aufbau: http://en.wikimannia.org

Fristen zur Mitteilung und Verweigerung der Elternschaft

DvB, Sunday, 19.06.2011, 02:47 (vor 5308 Tagen) @ Thorsten

Mit der Notwendigkeit zur Anerkennung der Vaterschaft gehst Du weit
über die Forderung der IGAF hinaus.

Ganz recht. Aber logisch zuendegedacht funktioniert es eh nicht anders.

Ganz davon abgesehen, daß 'Mein Wanst gehört mir' ihren Wanst ja auch selber bezahlen kann, wenn er denn ihr ist. Wo ist sich Problem?

Auch dem Mann muss eine ausreichende Frist zur
Entscheidung über die Verweigerung der Vaterschaft gegeben werden.
Das impliziert wiederum eine Frist, innerhalb der die Frau sämtliche in
Frage kommende Väter offiziell und nachweislich über ihre Schwangerschaft
informieren muss. Die Prozedur mutet zugegebenermaßen etwas bürokratisch
und grotesk an, aber anders wird sich diese Forderung der IGAF nach der
Möglichkeit zur Verweigerung der Vaterschaft kaum umsetzen lassen.
Vielleicht ist sie ja bisher auch nur eine deftige Provokation (durchaus
angebracht), die noch nicht ganz zu Ende gedacht wurde.

Es wäre doch gar nicht schlecht, wenn für legalistische Abtreibung wenigstens ein paar bürokratische Hürden eingebaut würden.

--
[image]

Unterhaltszahlungen nur bei vorliegendem schriftlichen Vertrag

knn, Friday, 17.06.2011, 17:46 (vor 5309 Tagen) @ Thorsten
bearbeitet von knn, Friday, 17.06.2011, 17:52

(Hier müsste man allerdings dem Mann eine Entscheidungsfrist setzen, die
der Frau noch eine angemessene Bedenkzeit für die Entscheidung über eine
Abtreibung lässt.)

Anders herum:

Unterhaltszahlungen nur wenn ein vom Mann unterschriebener Vertrag VOR der Geburt vorliegt.

Das wird die Hubbyhoppers (die sich nur schwängern lassen, um sich Unterhalt zu zahlen) ausbremsen.

Sorge-/Umgangsrecht aber automatisch, denn das Kind hat das Recht seinen biologischen Vater zu sehen und der Vater sein biologisches Kind auch.

Freizügigkeit auch einschränken. Umgangsverschleppung sofort per Beugehaft durchsetzen.

Das wird ebenfalls Hubbyhoppers und Single Moms ausbremsen.

--
IQ von Frauen, Frauen MÜSSEN Sexobjekte sein, Beispiele für Zensur, Schriftzeichen

Als Provokation mag das durchgehen

Mus Lim ⌂, Saturday, 18.06.2011, 00:22 (vor 5309 Tagen) @ Thorsten

Das ist eine ziemlich klare Absage gegen das Selbstbestimmungsrecht der Frau über ihren Körper. Erst im folgenden Paragraphen wird als dritte Alternative die Vaterschafts- und Unterhaltsverweigerung erwähnt:
"Oder er selbst verfügt von Anfang an über das Recht der Vaterschaftsverweigerung."

Als Provokation mag das durchgehen, aber praktikabel ist das nicht.
Denn dann müsste man die Vaterschaftsfeststellung schon vor der Geburt durchführen. Wie das rein praktisch funktionieren soll, bleibt völlig unklar.

Und was ist, wenn die Schwangere behauptet, den Erzeuger nicht zu kennen?

Aber als Aufreger vielleicht zu gebrauchen.

--
Mach mit! http://wikimannia.org
Im Aufbau: http://en.wikimannia.org

Als Provokation mag das durchgehen

DvB, Sunday, 19.06.2011, 03:00 (vor 5308 Tagen) @ Mus Lim

Als Provokation mag das durchgehen, aber praktikabel ist das nicht.
Denn dann müsste man die Vaterschaftsfeststellung schon vor der Geburt
durchführen. Wie das rein praktisch funktionieren soll, bleibt völlig
unklar.

Machbar wäre das sicherlich. Aber warum so kompliziert? Reicht doch, wenn im Vaterschaftsanerkennungsvertrag steht "Im Falle des Nachweises der biologischen Vaterschaft erkenne ich die soziale Vaterschaft an."

Und was ist, wenn die Schwangere behauptet, den Erzeuger nicht zu kennen?

Ist doch ihr Problem. Wenn sie nicht nachweisen kann, daß der biologische Vater der Abtreibung zugestimmt hat, zählt es halt als Mord und sie geht lebenslänglich in den Kahn - feddich.

--
[image]

Junge Welt berichtet über IGAF

Torsten, Sunday, 19.06.2011, 23:16 (vor 5307 Tagen) @ Maurus

"Wir akzeptieren die feministische Haltung in Bezug auf Kinder („Mein Bauch >> gehört mir“) und die daraus entstehende Willkür nicht.

Entweder wird Abtreibung für werdende Mütter vollständig verboten. Oder der >> Vater erhält ein Mitspracherecht bei einer allfälligen Abtreibung."

Das ist wirklich Quatsch. Lasst das doch einfach ne Frauensache sein. Entscheidend für den Mann ist die rechtliche Vaterschaft. Ich bin mir sehr sicher, dass viele Männer die Vaterschaft am Meisten ablehnen würden, wenn sie bei der Frau ausgehen, dass das Kind für sie nur ein Mittel zum Zweck ist.

und wie solche Frauen sind wissen wir. Die sorgen dann dafür, dass der nervende Erzeuger, dass Kind sowieso kaum sehen wird.

powered by my little forum