Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Der Satz ist ja erschreckend!

Blattwanze, Tuesday, 14.06.2011, 16:49 (vor 5312 Tagen) @ Rainer

Die Befreiung des Strafrechts vom nationalsozialistischen Denken besteht in der Rückkehr zu den rechtsstaatlichen und liberalen Grundlagen des StGB von 1871. Liberales rechtsstaatliches Strafrecht bedeutet: Trennung von Recht und Politik, und für den Bereich der Justiz: einfache Gesetzesanwendung. Die gesetzgeberischen Entscheidungen haben dem vorauszugehen, sie sind von anderen Staatsorganen zu treffen. Es ist entgegen der Ansicht FREISLERS gerade nicht gleichgültig, wer eine Entscheidung erläßt und wie sie zustandekommt.

Das Familienrecht ist ja feministisch, also politikgeprägt! Der These nach wird hier im Geiste das NS-Recht praktiziert. Wäre mal Zeit für eine Exorzierung!


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