Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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LKA zu sexueller Gewalt: "Vier von fünf Anzeigen entpuppen sich als erfunden"

Müller ⌂, Tuesday, 14.06.2011, 14:47 (vor 5312 Tagen)

"So kann's kommen: Vor ein paar Tagen warne ich noch davor, als Männerrechtler beim Thema "Falschbeschuldigungen bei sexueller Gewalt" mit, wie ich glaubte, "Extremwerten" von achtzig Prozent hausieren zu gehen, da lese ich heute bereits von einem weiteren Polizeibeamten, der exakt diese hohe Rate bestätigt:"

http://arnehoffmann.blogspot.com/2011/06/lka-zu-sexueller-gewalt-vier-von-funf.html

(...)

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Lies mal hier, auf Seite 176!

TLG, Tuesday, 14.06.2011, 14:56 (vor 5312 Tagen) @ Müller

6. Das Vortäuschen von und die falsche Verdächtigung wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung (§§ 145 d, 164 StGB)

6.1 Einleitung

Ein in der bisherigen kriminologischen Forschung weitgehend vernachlässigtes
Thema ist das Vortäuschen von (§ 145 d StGB) und die falsche Verdächtigung wegen (§164 StGB) Vergewaltigungen und sexuellen Nötigungen - obwohl es sich dabei nicht um ein Problem handelt, das erst in der letzten Zeit an Aktualität und Relevanz gewonnen hätte. Schilderungen von Fällen, in denen Männer wahrheitswidrig einer Vergewaltigung beschuldigt wurden, lassen sich schon in sehr alten Quellen finden. Beispielsweise ist in der Bibel (Buch Genesis, Kapitel 39) eine falsche Verdächtigung beschrieben, anhand derer sich einige Hauptprobleme im Zusammenhang mit diesen Straftaten erkennen lassen: Das angebliche Opfer und der betroffene Mann sind alleine, zur Bewertung des Sachverhaltes stehen nur die Aussagen der beiden Tatbeteiligten zur Verfügung, das „Opfer“ bleibt bei seiner falschen Darstellung und nimmt auch die Bestrafung des „Täters“ in Kauf.

6.2 Grundsätzliche Probleme

Der Problembereich Vortäuschen / falsche Verdächtigung gehört zu den Themen der Kriminologie, die aus einer ganzen Reihe von Gründen äußerst sensibel behandelt werden müssen: Anzeigen wegen des Vortäuschens von Vergewaltigungen und sexuellen Nötigungen oder der falschen Verdächtigung wegen dieser Delikte werden von der Polizei relativ selten an die Staatsanwaltschaft abgegeben. Dies steht zunächst im Widerspruch zur Einschätzung der in den für Sexualdelikte zuständigen Kommissariaten der Kriminalpolizei beschäftigten Beamtinnen und Beamten, die teilweise von einer sehr hohen Quote an Vortäuschungen / falschen Verdächtigungen ausgehen, ohne dabei allerdings auf Forschungsergebnisse oder selbst erhobene Daten zurückgreifen zu können. So äußerte ein Kommissariatsleiter im Zusammenhang mit unserer Aktenanalyse:

„Alle Sachbearbeiter von Sexualdelikten sind sich einig, dass deutlich mehr als die Hälfte der angezeigten Sexualstraftaten vorgetäuscht werden. Viele angezeigte Fälle lassen zwar die Vermutung einer Vortäuschung bzw. falschen Verdächtigung zu, berechtigen jedoch nicht zu einer entsprechenden Anzeige.“

LINK

Das Kind und das Bad

knn, Tuesday, 14.06.2011, 16:50 (vor 5312 Tagen) @ Müller

"So kann's kommen: Vor ein paar Tagen warne ich noch davor, als
Männerrechtler beim Thema "Falschbeschuldigungen bei sexueller Gewalt"
mit, wie ich glaubte, "Extremwerten" von achtzig Prozent hausieren zu
gehen, da lese ich heute bereits von einem weiteren Polizeibeamten, der
exakt diese hohe Rate bestätigt:"
http://arnehoffmann.blogspot.com/2011/06/lka-zu-sexueller-gewalt-vier-von-funf.html

Für mich bedeutet das, dass man keinen Mann mehr verurteilen darf, es sei denn er gibt die Vergewaltigung selbst zu (oder es gibt knallharte Beweise, z.B. Videoaufnahmen), denn mit dem Unschuldigen werden ja auch noch seine Frau, Kinder, Eltern, möglicherweise sein Arbeitsumfeld bestraft.

Das Leid, was man anrichtet, wenn ein Unschuldiger ins Gefängnis muss, ist also viel häufiger/größer als wenn ein echtes Vergewaltigungsopfer keine Vergeltung bekommt.

Sorry, aber anscheinend sind 50% Fakefälle sogar noch eine KONSERVATIVE ZAHL, und kein Richter kann noch guten Gewissens einen Beschuldigten ins Gefängnis schicken.

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IQ von Frauen, Frauen MÜSSEN Sexobjekte sein, Beispiele für Zensur, Schriftzeichen

Es sind wohl noch mehr

Red Snapper, Tuesday, 14.06.2011, 18:10 (vor 5312 Tagen) @ Müller

In 20% der Fälle kommt es dann anscheinend zu einer Verurteilung.

Wie beinahe bei Kachelmann geschehen.

Die unschuldig Verurteilten erscheinen natürlich in der Statistik als Täter.

Wir können also ohne Übertreibung von einer Falschanschuldigungsrate bis zu 90% ausgehen.

Das wird sich erst ändern, wenn die Täterin nicht mehr Straffreiheit geniesst.

"Falschbeschuldigung" ist die weibliche Variante der Vergewaltigung. Oftmals ist das für das Opfer und seine Angehörigen noch schlimmer als eine tatsächliche Vergewaltigung.

Es sind wohl noch mehr

Logan, Tuesday, 14.06.2011, 22:21 (vor 5312 Tagen) @ Red Snapper

"Falschbeschuldigung" ist die weibliche Variante der Vergewaltigung.
Oftmals ist das für das Opfer und seine Angehörigen noch schlimmer als
eine tatsächliche Vergewaltigung.

Vor allem, weil die Falschbeschuldigten dann im Gefängnis häufig vergewaltigt werden, was dann aber komischerweise keinen interessiert.

LKA zu sexueller Gewalt: "Vier von fünf Anzeigen entpuppen sich als erfunden"

Kurti, Wien, Tuesday, 14.06.2011, 21:24 (vor 5312 Tagen) @ Müller

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