Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Faustrechtjustiz

Rainer ⌂, Sunday, 12.06.2011, 15:42 (vor 5314 Tagen)

Der Richter am Oberlandesgericht München, Werner Gutdeutsch: „Der Frau wird...meist geraten, im Fall eines Auszugs aus der Ehewohnung die Kinder mitzunehmen. Dies auch schon deshalb, weil andernfalls vermutet würde, sie stelle ihr eigenes Trennungsinteresse über das Wohl der Kinder (im Stich lassen).
Genau dieses im innerstaatlichen Recht geduldete, ja nach herrschender Auffassung notwendige Verhalten, löst nach den Art. 3, 12 HKiEntÜ (Haager Kindesentführungs-Übereinkommen; d. Verf.) bereits den scharfen Rückführungsanspruch aus. Den Richtern wird bei der Umsetzung des HKiEntÜ also zugemutet, die Grundsätze des eigenen Rechtssystems zu missachten.“ (FamRZ Nr. 23/1998, 1488 f.)...

http://stiwi.biotelie.de/index14.html

Bei der Kindesentziehung innerhalb der BRD wird von den Gerichten also das Faustrecht akzeptiert.

Rainer

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Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo


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